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Zitat von: Coty am 08. September 2009, 16:32:02Zu punkt 4) sollte ich es vlt etwas umändern.
Es geht mir garnicht darum nun alle tollen Lehrgänge mitzumachen oder soviel Munition auf dem Schießstand mit den allertollsten Waffen zu verballern, sondern eher meine Allgemeinen millitärischen Fähigkeiten aufrechtzuerhalten / zu verbessern.
In sofern würde mich gerade z.b so etwas wie ein Biwak, oder kleinere Übungen im Gruppenrahmen interessieren (Märsche) sowie z.b Unterricht zur Auffrischung oder Waffenausbildung.
Da ist halt die Frage ob man sowas auch im Rahmen der freiwilligen Reservistenarbeit tun kann.
Zitat von: Coty am 08. September 2009, 00:38:591) Ich habe, als ich mich selbst schlaugemacht habe, viel gelesen von gewissen Richtwerten für die Dauer von Übungen zu denen man pflichtbeordert werden kann. Habe ich diese 6 Monate die für Mannschaften gelten schon mit meinem Gwd abgeleistet?
Zitat2) kann ich zu Pflichtwehrübungen herangezogen werden ohne meine Zustimmung?
Zitat3) Da ich schon ganz gerne abundzu wieder in den millitärischen Alltag reinschnuppern würde es aber beruflich einfach nicht machbar wäre z.b 3 Monate am Stück zu dienen, würde es mich interessieren ob man unbedingt beordert sein MUSS um interessante Dinge mitzumachen ( Atn -erwerb, Übungen, Ausbildungen usw) und was man mit der freiwilligen Reservistenarbeit alles machen kann.
Zitat4) Obwohl mir die Laufbahn der RO offenstehen würde (rein von den Zugangsvorraussetzungen (Abitur etc.)) würde mich interessieren ob man auch als Mannschaftssoldat in interessanten Tätigkeiten unterkommen kann während der Reservistenzeit.