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Zusammenfassung

Autor MadMax-112
 - 21. September 2009, 21:19:20
Zitat@ Mad-Maximilian

schätze mal das du mich damit meinst imilian ist zuviel.....
Autor ulli76
 - 21. September 2009, 17:33:23
Also der nächste Einberufungstermin wäre der 02.01. Sollte das klappen, wärst du zum 30.09. fertig. Wenn die Ausbildung schon zum September anfängt, wäre das evtl. auch noch möglich. Mit Urlaub sparen etc. ist schon einiges möglich.
Vielleicht findest du auch jetzt, wo du vermutlich erstmal untauglich bist, noch ne Ausbildungsstelle, oder fängst an, dein Abi noch zu machen.
Dann kannst du dich ggf. immer noch zurückstellen lassen.

Und eine gute Möglichkeit, die Zeit zwischen Wehrdienstende und ANfang Ausbildung zu überbrücken, ist freiwillig länger Wehrdienst zu leisten (insgesamt bis zu 23 Monate)
Autor aiwa
 - 21. September 2009, 15:05:59
Zitat von: Rollo83 am 21. September 2009, 14:36:24
Die entscheidung ob Abitur oder Ausbildun hätte man sich doch genügen stellen könne in der 9. und 10. Klasse.
Ohne dich zu kennen rate ich dir aufjednfall Abitur zu machen denn das kann man immer gebrauchen.

Ich habe aber nicht den "traditionellen" Schulweg hinter mir.
Autor Rollo83
 - 21. September 2009, 14:36:24
Die entscheidung ob Abitur oder Ausbildun hätte man sich doch genügen stellen könne in der 9. und 10. Klasse.
Ohne dich zu kennen rate ich dir aufjednfall Abitur zu machen denn das kann man immer gebrauchen.
Autor aiwa
 - 21. September 2009, 14:17:47
Zitat von: Rollo83 am 21. September 2009, 14:02:14
Hättest du dich ehr drum kümmern soll ob Abi weiter machen oder Ausbildung, denn dann gibt es eine Zurückstellung vom Wehrdienst.

Das ist ja eine sehr wichtige Entscheidung. Gerade weil ich noch unentschlossen bin, wollte ich zuerst zum Bund und mich während dieser Zeit entscheiden.
Autor Rollo83
 - 21. September 2009, 14:02:14
Hättest du dich ehr drum kümmern soll ob Abi weiter machen oder Ausbildung, denn dann gibt es eine Zurückstellung vom Wehrdienst.
Autor aiwa
 - 21. September 2009, 13:37:27
Zitat von: DrunkenHans am 21. September 2009, 13:05:25
@aiwa, mein wehrdienst endete damals auch zum 30.09., hab dann trotzdem zum 1.11. eine ausbildungsstelle gefunden.

kopf hoch, wird schon klappen!

und wer weiß, vllt. gefällts dir ja gut genug beim bund, bist geeignet und verpflichtest dich mit einer ZAW, man weiß ja nie...

Aber die meisten Ausbildungen beginnen schon im August oder September. Und falls ich mich dazu entscheiden sollte noch mein Abi zu machen, müsste ich garantiert bis 2011 warten. :-\
Autor DrunkenHans
 - 21. September 2009, 13:05:25
@aiwa, mein wehrdienst endete damals auch zum 30.09., hab dann trotzdem zum 1.11. eine ausbildungsstelle gefunden.

kopf hoch, wird schon klappen!

und wer weiß, vllt. gefällts dir ja gut genug beim bund, bist geeignet und verpflichtest dich mit einer ZAW, man weiß ja nie...
Autor aiwa
 - 21. September 2009, 12:18:34
@ Mad-Maximilian

Warum 2 Jahre? ganz einfach: Weil ich dann ersrt im nächsten Jahr Ende Oktober wieder zurück wäre.

"ich soll die Kristallkugel fragen?

Du bist aber ein Witzbold.
Autor MadMax-112
 - 21. September 2009, 11:52:58
ZitatWas soll ich tun?

Erstmal die Betreffzeile wechseln weil dein Therad sonst dicht gemacht wird.


ZitatWas passiert jetzt???

Dem KWEA benachrichtigen und sagen was passiert ist und was dein Arzt meint. Dann kann event. eine Nachmusterung erfolgen.


ZitatIch glaube nicht, dass ich innerhalb der nächsten 9 Tage eine "Wunderheilung" erlebe.

Frag die Kristallkugel die weiß es.


Zitatwenn ich jetzt erst zum nächsten Termin, am 1. April, antreten kann

Der nächste Termin wäre der 2.1.10


ZitatDenn so würden ganze 2 Jahre verstreichen bis ich endlich eine Ausbildung machen kann oder noch mal zur Schule gehe.

Wieso 2 Jahre?
Autor miguhamburg
 - 21. September 2009, 11:48:23
Schauen Sie in Ihren Einberufungsbescheid und den vom KWEA mitgeschickten Unterlagen. Dort finden Sie ärztliche Hinweise für eine krankheitsbedingte Einschränkung Ihrer Gesundheit. Der kommt Ihre Verletzung gleich. Suchen Sie sich den heraus und rufen Sie am Besten bei Ihrem KWEA an, um mit dem ärztlichen Dienst dort das weitere Vorgehen zu besprechen.

So, wie es bei Ihnen zu lesen ist, spricht viel dafür, dass Ihr Dienstantritt verschoben wird. Dies würde dann bedeuten, dass Sie zum 02.01.10 eingezogen würden...
Autor BulleMölders
 - 21. September 2009, 11:47:09
Ganz einfach. Dem KWEA schnellstmöglich von der Verletzung unterrichten, denn dazu bist du gesetzlich Verpflichtet. Und dann der Dinge harren, die da kommen.
Der nächste Termin nach dem 1.10. ist aber nicht der 1.4. sonder der 1.1.

Also ein Verletzung ist für die meisten Menschen in jeder Situation eine "RIESEN KATASTROPHE"

Autor aiwa
 - 21. September 2009, 11:37:38
Hallo zusammen,

Am 1.10 ist es bei mir so weit: Der Grundwehrdienst beginnt für mich. Ich freue mich eigentlich auch schon darauf.... ABER:

Ich habe mir am Wochenende eine Fußverletzung zugezogen, brauche jetzt Krücken und darf den verletzten Fuß nur teilbelasten. Der Arzt meint, dass mein Fuß erst in 4-6 Wochen wieder voll belastbar ist.

Was passiert jetzt??? Ich glaube nicht, dass ich innerhalb der nächsten 9 Tage eine "Wunderheilung" erlebe.

Wie dem auch sei, ich habe in meinem Leben genug Zeit verloren und wenn ich jetzt erst zum nächsten Termin, am 1. April, antreten kann bzw. MUSS, wäre das eine RIESEN KATASTROPHE für mich. Denn so würden ganze 2 Jahre verstreichen bis ich endlich eine Ausbildung machen kann oder noch mal zur Schule gehe.




Ich weiß echt nicht mehr weiter...