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Autor miguhamburg1
 - 09. Oktober 2009, 17:56:36
Kann rein, muss aber nicht. Wird in einem Fragebogen als Familienstand sowieso abgefragt...
Autor schlammtreiber
 - 09. Oktober 2009, 14:32:38
fehlen da nicht die "Angaben zur Person", also "verheiratet, 17 Kinder, etc"?
Autor miguhamburg1
 - 09. Oktober 2009, 14:01:51
Liebe Excella,

ein Lückenloser Lebenslauf sieht üblicherweise wie folgt aus:

Seite 1 oben beginnend

Bewerbungsfoto , daneben wie ein "Briefkopf" gestaltet Vorname, Name, Wohnanschrift, Telefon, ggf. Emailadresse

Schulausbildung
MM/JJJJ -  MM/JJJJ   Grundschule (Name, Ort)

MM/JJJJ -  MM/JJJJ  Weiterführende Schule (Name, Ort), darunter ggf. weitere weiterführende Schulen aufführen

MM/JJJJ    Abschluss: (Bezeichnung einfügen)

MM/JJJJ  -  MM/JJJJ   Aushilfstätigkeit als (Bezeichnung der Tätigkeit) bei Firma (Name, Ort) zur Überbrückung bis zum Ausbildungsbeginn

Berufsausbildung
MM/JJJJ  -  MM/JJJJ   Ausbildung zur (Bezeichnung des Ausbildunsberufes) bei Firma (Name, Ort)

MM/JJJJ    Erfolgreiche Prüfung zur (Ausbildunsberuf) bei der IHK (Ort)

MM/JJJJ  -  MM/JJJJ   Tätigkeit als (Bezeichnung) bei Firma (Name, Ort)

MM/JJJJ  -  MM/JJJJ   Arbeitssuchend, dabei:

MM/JJJJ  -  MM/JJJJ   Besuch der Qualifizierungsmaßnahme (Name) bei (Institut, Ort)

MM/JJJJ  -  heute      Tätigkeit als (Bezeichnung) bei Firma (Name, Ort)


Weiterbildungen
Datum    Name, Institut, Ort
Datum    Name, Institut, Ort
...


Sprachkenntnisse
Deutsch (Muttersprache)
Englisch (Schulkenntnisse)
...

Hobbies
Schwimmen
Joggen
...


Ort, Datum

Unterschrift
Autor CM
 - 09. Oktober 2009, 08:17:57
Ein ordentlicher tabellarischer lebenslauf, wie bei ner normalen bewerbung, reicht aus.
Hattet ihr für die pflegezeit bei der krankenkasse kosten beantragt? Aber eigentlich müsste da die bestätigung von deinem vater ausreichen.
Wie es sich bei der hausarbeit verhält weiß ich leider auch nich, ruf doch deinen WDB an und frag nach.  :)
Autor Excella
 - 08. Oktober 2009, 21:42:23
Danke für die rege Beteiliung zur Lösung meiner Fragen....aber nun es ist zum teil so, das ich 1-5 Monate einmal nicht gemeldet war, das lag in der zeit wo meine Mutter im Sterben lag, wo ich sie mit meinem Vater Pflegte und wirklich nichts anderes im Kopf hatte. Bzw unter der Hand meines Ex Mannes war, und daher Hausfrau war, aber kann man Hausfrau bescheinigen Lassen?....
Nun Schulwechselt habe ich auch durch, aber das Wechselzeugnis besitze ich- das war aber auch 200/01....
Die einigen Wenigen Lücken werden von meinem Vater halt bezeugt, da ich eigentlich fast immer bei ihm war.
Ansonsten ....ich habe fast alle Dokumente vollzählig...dafür hab ich eine Dicke Mappe...

Dienstag ist nun mein Termin beim Hauptfeldwebel, ich bin noch etwas Verwirrt....gerade wegen dem Attest vom Frauenarzt, was genau darrauf stehen sollte und was nicht, mein Frauenarzt schrieb das ich unaufällig wäre...aber reicht das?


Vorallem Überall Lese ich über Text Lebensläufe, ich soll nur einen tabelarischen anfertigen...
Autor CM
 - 08. Oktober 2009, 08:28:01
Das amt gibt ihnen für die zeiten in denen sie dort gemeldet waren eine bestätigung, da stellt sich niemand quer. Es könnte höchstens probleme geben wenn sie in einem anderen bundesland gemeldet waren, das liegt irgendwie an deren system. Andere ofizielle bescheinigunen (z.B. arbeitslosengeld von/bis) lassen die auch gelten.
Ferienzeiten sind ferienzeiten, wenn sie anhand der zeugnisse belegen können das sie vor u. nach den ferien eine schule besucht haben sollte es keine probleme geben.
Schließlich werden sie (meines wissens nach) letzendlich in ihrer gesamtschulzeit gezählt und nicht für jedes einzelne schuljahr. Oder haben sie ihre schule gewechselt?

@saz12 Im KWEA wird extra lückenlos gesagt! Bei einem halben monat werden die schon wissen wollen was sie da gemacht haben. Denke das spätestens im ZNwG unangenehme fragen diesbezüglich gestellt werden.
Autor saz 12
 - 07. Oktober 2009, 20:05:29
also auf einezelne tage oder wochen musste jetzt nicht eingehen ( denke ich zumindestens) also ich habe 17 tage ohne iwas aber ich hoffe mal das die sich deswegen nicht anstellen.

hauptsache die zeit die du gemädet warst bescheinigt dir das amt mit stempel und alles andere kann dein vadder machen....
Autor Excella
 - 07. Oktober 2009, 18:48:48
Ja gut kann ich die Bescheinigung für manche Arbeitslosigkeitstage auch per Computer schreiben und meinen Vater unterschrieben lassen und ..was ist wegen Ferien?..ich meine das sind doch LÜCKEN tage

Ich Habe im Übrigen jetz komplette Datum der Zeiten geschrieben im Lebenslauf :)
Autor saz 12
 - 07. Oktober 2009, 17:13:48
o.O. einwenig habe ich sie doch missverstanden...

also ja arbeitlosigkeit muss auch bescheinigt werden, ist das nichtmöglich muss diese zeit von den eltern bescheinigt werden,
ich musste auch noch mal einige betribe anrufen damit diese mir untelagen noch nachträglich zu schicken konnten aber die musst du haben es muss alles lücken los sein. natürlich nicht auf den tag genau aber der monat muss schohn passen
Autor sliderbp
 - 07. Oktober 2009, 16:51:34
Angabe mit "Monat/Jahr" reicht völlig aus.

Ein Motivationsschreiben (das was Rollo erwähnte) kenne ich nur bei Bewerbungen für die Offizieranwärterlaufbahn ... aber gut möglich, dass es sich inzwischen auch auf die Feldwebelanwärter-Bewerbungen ausgeweitet hat.
Autor Rollo83
 - 07. Oktober 2009, 12:20:17
Ich hab ganz unten auf den tabellarischen Lebenslauf noch kurz und knapp erläutert wieso ich Feldwebel werden möchte.
Dies hat der WDB mir ans Herz gelegt.
Autor PvtM
 - 07. Oktober 2009, 08:27:17
Zitat von: Excella am 06. Oktober 2009, 21:39:44

08/2008- 10/ 2008 fachpraxis in ..blaaa
das muesste reichen
Autor Excella
 - 07. Oktober 2009, 05:38:59
im lebenslauf ein stmpel? hast du meine Fragestellung eigentlich verstanden?
Es geht um den Lückenlosen lebenslauf
Autor saz 12
 - 06. Oktober 2009, 21:45:20
ixh habe alle stellen angerufen,
dort steht dann drinne: herr xy war bei und von bis beschäftigt nin stempel unterschrift der firma und gut^^
Autor Excella
 - 06. Oktober 2009, 21:39:44
Nun lückenllos ist mir bekannt, doch wie ungefähr
sollte er so :

13.4.07 - 15.7.09.das und das
oder eher
08/2008- 10/ 2008 fachpraxis in ..blaaa