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Autor wolverine
 - 09. Oktober 2009, 12:45:59
Den fall wird hier keiner über das Internet entscheiden können. Aber die Angaben zu Grunde gelegt kann zumindest eine persönliche Härte vorliegen. wenn ein anerkannter Härtefall gegeben ist, kann sogar auf ZbV versetzt werden. Aber das entscheiden letztlich die zuständigen Stellen und denen wollen wir sicherlich nicht vorgreifen.
Autor derBauer
 - 08. Oktober 2009, 18:33:14
ok

Es keine köperliche behinderung eher eine geistige. Also ein umbau wäre nicht nötig aber aufgrund einer ausbildung und dem ämter daher könn sie nicht umziehen.

Naja ich glaube ich muß mal mit meinem chef reden und mal sehen was er sagt
Autor ulli76
 - 08. Oktober 2009, 18:21:46
Übrigens wird deine Freundin auch eine Entbindung von der Schweigepflicht unterschreiben müssen, damit ihre DAten auch genutzt werden können.

Warum kann deine Freundin denn nicht zu dir ziehen- mit entsprechender Vorbereitung sollte die Wohnung doch auch behindertengerecht eingerichtet werden können?

Übrigens funktioniert ein Versetzungsantrag nur wenn eine entsprechende Stelle vorhanden ist.

Ansonsten: Stell doch einfach den Antrag und leg deine Gründe dar. Bietet sich natürlich an, auch mal mit dem Chef zu reden, dass er nicht aus allen Wolken fällt, wenn er die Stellungnahme schreiben muss. Man muss nicht wegen jedem Grund zum Sozialdienst oder Pfarrer.

Autor derBauer
 - 08. Oktober 2009, 18:20:53
ok dann bedanke ich mich für ihre Antwort. Das werde ich woll machen.

Danke
Autor MediNight
 - 08. Oktober 2009, 18:18:40
OK, damit wären meine Fragen erschöpfend beantwortet ;) !

Ich rate Ihnen daher das selbe wie der Kamerad "miguhamburg1", nämlich das vertrauliche Gespräch mit Ihrem nächsten Disziplinarvorgesetzten, dem Sie den Fall so schildern sollten, wei er sich für Sie darstellt! Dieser Vorgesetzte wird Sie dann beraten und Ihnen ggf. weiterhelfen. Alles andere wären hier Spekulationen und Mutmaßungen!
Autor derBauer
 - 08. Oktober 2009, 18:13:45
hi danke für die antworten.
Das ist auch mein bedenken. Sie meinen das es höhere chancen geben würde wenn man irgentwann geheiratet hat ? Also sollte ich lieber mit diesem aspekt warten bis die hochzeit durch wäre ?

Damals als ich versetz wurde war die beziehung noch nicht. daher bin ich zwar gepenndelt aber es hat mich nicht gespört. Nun belastet mich die gewissheit doch sehr. Unter der woche wird sie noch von den Eltern versorgt.

Aber das soll sich ja auch endern. Und da sie einen besonderen status hat kann sie ja auch nicht so einfach umziehen und so.

Stünden die chancen besser wenn man verheiratet wäre ? aber wie gesagt ich würde nicht sofort heiraten denn ich will nicht das es aussieht das ich wegen der versetzung heiraten will. Ich liebe sie.
Autor Fitsch
 - 08. Oktober 2009, 18:08:28
kann man ja mit "Lebensgefährtin" umschreiben  :D

Ob´s hilft ist die andere Sache ...
Autor MediNight
 - 08. Oktober 2009, 18:06:00
Ups, eines habe ich noch ganz vergessen:

Der Dienstherr interessiert sich relativ wenig für "Freundinnen", sondern mehr für "Ehefrauen"! Und diesen Punkt sehe ich mehr als kritisch, denn er würde dazu führen, dass Ihr Gesuch sehr wahrscheinlich abgelehnt werden wird!
Autor mailman
 - 08. Oktober 2009, 18:05:29
Wie wird dann die Freundin während eines Auslandseinsatzes versorgt wäre auch noch eine Frage.
Autor MediNight
 - 08. Oktober 2009, 18:02:27
Mir stellen sich beim Durchlesen des ursprünglichen Threats zunächst zwei Fragen, die ich als DV zunächst geklärt haben möchte, wenn ein Soldat mit einem solchen Anliegen zu mir kommt:

1. Warum kommen Sie jetzt nach drei jahren damit an und haben diesen Grund nicht schon längst offenbart?
2. Wer hat in diesen drei Jahren Ihre Freundin unter der Woche versorgt, während Sie nicht zu Hause waren?

Und mit den Antworten auf diese Fragen würde dann auch meine Entscheidung Gestalt annehmen ;) ! So "aus der Hüfte" und mit den hier vorliegenden Informationen könnte ICH diesen Fall definitiv nicht entscheiden!
Autor derBauer
 - 08. Oktober 2009, 17:55:10
danke für ihre antworten.
Ich denke mal das ich jetzt den chef, standortpfarrer oder sozialdienst mal informieren werden und fragen werde was man dort machen kann.

Da habe ich nur die frage da es noch meine freundin ist und nicht meine verlobte oder frau ist spiel das dabei evt. eine rolle ?

Ich meine ich will sie heiraten und das so schnell wie möglich aber ich will nicht das es so aussieht das ich sie daher heirate. sondern da ich sie liebe und das von ganzem herzen und immer mit ihr zusammen bleiben will.

Und da ich sie nicht zusetzlich belasten will wollte ich fragen ob das eine rolle spielt bevor ich sie damit belaste.

Danke schonmal
Autor miguhamburg1
 - 08. Oktober 2009, 09:39:58
@ derBauer: Sie möchten aus einem sehr ehrenhaften Grund versetzt werden, das verdient wirklich Respekt. Nur, wie wollen Sie diesem Anliegen überzeugenden Nachdruck verleihen, wenn niemandem, der dazu Stellung nehmen und darüber entscheiden muss, der Grund für Ihren Antrag bekannt ist?

Da Viele aus den unterschiedlichsten Gründen versetzt werden möchten, muss doch den (Mit-) Entscheidern der Unterschied in den Gründen deutlich werden. Sonst wird einfach nach Bedarf und offenen Planstellen entschieden. So einfach geht es in der SDBw zu...

Auf der anderen Seite: Da Ihr Chef und Kdr zum Antrag Stellung nehmen müssen, sollten Sie ihn über die zugrunde liegende Absicht informieren. Im Übrigen: Alle mit Personalangelegenheit befassten Soldaten sind zur Verschiwegenheit nach dem BDSG verpflichtet worden. In Ihren Einheit also der Spieß und Ihr Chef, in Ihrem Verband zusaätzlich zum Kommandeur/Stellvertreter die Angehörigen der S 1 Abteilung. Wer da Persönliches über Soldaten ausplaudert, begeht zumindest ein Dienstvergehen, womöglich auch eine durch das BDSG abgedeckte Straftat.

Also, wenn es Ihnen ernst mit Ihrem Anliegen ist, müssen Sie sich Ihrem Disziplinarvorgesetzten anvertrauen.
Autor wolverine
 - 08. Oktober 2009, 08:55:48
Das klingt sehr nach einem persönlichen Härtefall. Hierzu steht die Defintion im VMBl 1986 (Seite kann ich aus dem Kopf nicht nennen)! Aber um diesen Grund berücksichtigen zu lassen, müssen Sie ihn schon offen legen. Das kann man aber auch gegenüber dem Chef unter dem Siegel der Verschwiegenheit. Einschalten sollte man evtl. auch den örtlichen StOPfarrer und/oder den BwSozialdienst.
Autor derBauer
 - 07. Oktober 2009, 20:54:44
Hi Leute.
Ich habe mal eine Frage. Kurz zu mir. Ich bin Feldwebel und pendel seit 3 Jahren 650 km pro Strecke jedes Wochenende (1300 km jedes Wochenende gesamt). Daher habe ich von kurzem einen Versetzungsantrag gestellt und dafür persönliche Gründe angegeben. Ich habe einen sehr persönlichen Grund und wollte fragen ob dieser anerkannt ist oder ob es sich nicht Lohnt anzugeben. Er ist privat und daher will ich nicht dass ihn jeder auf der Dienststelle weiß. Meine Freundin ist schwer behindert (mit schwerbehinderten ausweis) und kann nicht alleine wohnen, Einkaufen usw. Daher wollte ich mich endlich in die nähere Umgebung versetzen lassen um ihr dabei zu helfen zurechtzukommen. Und da ich nicht will das jeder in meiner Dienststelle das Weiß. Wollte ich frage ob es sich lohnt diesen Grund mit anzugeben oder eher nicht.

Um schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.

Kameradschaftliche Grüße