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Autor schlammtreiber
 - 28. April 2003, 08:01:05
Weiß ich doch nicht - muß man sich hier echt erst als Analphabet outen um Verständnis zu ernten ?  :'(
Autor Sven W.
 - 25. April 2003, 17:30:51
Ordnungswidrigkeiten sind auch nicht im StGB und im Nebenstrafrecht zu finden.
Autor Timid
 - 25. April 2003, 16:56:22
z.b. verstösse gegen stvo ... immer wieder gern genommen, wenn man vor und hinter seinem fahrzeug komische wölfe mit blauer rundumleuchte und selber am fahrzeug diverse markant auffällige schilder gefahrgutklasse 1.1 hat ...  8)
manchmal kann man auch mit feldjägern im schlepptau spass haben  ;D
Autor schlammtreiber
 - 25. April 2003, 15:30:10
...wobei zu erwähnen ist, daß unter bestimmten Umständen ein Befehl, der eine Ordnungswidrigkeit anordnet, zwar unrechtmäßig aber DOCH verbindlich sein kann.
Autor Sven W.
 - 25. April 2003, 13:42:37
Die Rechtswidrigkeit eines Befehls ergibt sich daraus, daß ein einschlägiger Tatbestand des StGB oder des Nebenstrafrechts erfüllt werden würde.
Autor Timid
 - 24. April 2003, 23:20:01
§ 10 und 11 soldatengesetz regeln die grenzen der befehlsgebung, verantwortung des vorgesetzten bei der befehlsgebung sowie durchsetzung des befehls, dazu gehorsam des untergebenen.

§ 11 soldatengesetz und § 22 wehrstrafgesetz geben weiterhin an, wann der soldat nicht gehorchen darf und wann er nicht gehorchen braucht (in verbindung mit § 31 WStG).
§ 19 - 21 WStG behandeln ausserdem die bestrafung von ungehorsam.

kann sein, dass die angaben mittlerweile überholt sind. weiteres steht im reibert sowie in der grundgesetz-ausgabe, die jeder gwdl bekommt (bekommen sollte).
Autor Loki
 - 24. April 2003, 22:57:21
Kann mir jemand die Paragraphen des Wehrstrafrechtes nennen die sich mit den Befehlen beschäftigen die ein Soldat nicht ausführen darf? Also z.b. das Schiessen auf Zivilisten.