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Autor schlammtreiber
 - 02. November 2009, 08:54:26
Verboten und verboten sind zweierlei. Die allerwenigsten Lieder dieser Art sind wirklich für die Allgemeinheit verboten im Sinne von strafbar. "Verboten für Soldaten der Bw" ist aber eine ganze Masse  ;)

@ulli: in Holland war das Westerwaldlied absolutes No-Go, die Melodie war älteren Holländern angeblich noch zu sehr in Erinnerung  ;)
Autor ulli76
 - 01. November 2009, 16:58:43
Das andere Lied kenn ich auch nicht- ich denke aber mal, dass es auch nicht erlaubt ist (du hast ja einen Teil des Refrains gepostet, daraus wird sich die Begründung ergeben.)

Selbst das Westerwaldlied ist teilweise umstritten, obwohl es eindeutig "safe" ist.
Autor StOPfr
 - 01. November 2009, 16:21:11
Beide Lieder sind in den mir vorliegenden Ausgaben von "Kameraden singt!" nicht enthalten. Zu "Grüne Teufel" gibts bei Google Tipps mit rechtlichen Hinweisen.
Autor mailman
 - 01. November 2009, 15:02:15
Es gibt doch "Kameraden singt!" Das Liederbuch der Bundeswehr. Vielleicht soltle man da mal nachsehen.
Autor Unrealger
 - 01. November 2009, 13:40:27
Guten Tag zusammen,

Ich wollte mal nachfragen ob das Lied "Gruene Teufel" rechtswidrig ist, da es ja etwas abgeaendert wurde von einem anderen "boesem" Lied
bzw. ob bei dem Lied "Hinter den Bergen strahlt die Sonne" noch der Refrain gesungen wird mit
- Rotterdam, Korinth usw. -

Konnte leider via. Google nichts wirkliches finden, geschweige denn irgendein Rechtsspruch. Vielleicht koennt ihr mir da weiterhelfen.