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Zitat von: mailman am 03. November 2009, 15:51:41
Das der eigene Betrieb freigekämpft werden muß mit panzern und Soldaten ist natürlich unwahrscheinlich.
Zitat von: snake99 am 03. November 2009, 13:24:52
Ich wäre froh, wenn ich aktuell mehr Angestellte hätte, die bei der Bw waren. ...Andere AG's scheinen dahin gehend jedoch anderer Meinung zu sein.
Zitat von: schlammtreiber...sucht er lieber gleich einen der mit wunderlichen Vereinen wie der Bw gar nichts (mehr) am Hut hat.
Zitat von: miguhamburg1 am 03. November 2009, 12:59:03
@ snake: Dafür müssen Sie als Arbeitgeber auch kein Verständnis aufbringen, sie können die Tätigkeit bei der FF Ihres Azubi auch schlicht während der Arbeitszeit untersagen. Was er dann außerhalb der Arbeitszeit und am WE macht, ist dann wieder in seiner und der Verantwortung der Feuerwehr...
Zitat von: miguhamburg1 am 03. November 2009, 12:08:26
@ Schlammtreiber: Sie haben überlesen, was ich zuvor beschrieb: Ein Arbeitgeber darf sehr wohl sein Unwohlsein oder seine Ablehnung von Aktivitäten seiner Mitarbeiter ausdrücken, soweit es die Arbeitszeit direkt tangiert. Und hierzu nannte ich ausdrücklich Wehrübungen oder Einsätze beim THW, Roten Kreuz, Freiwilliger Feuerwehr, als Notfallseelsorger oder wo auch immer gesellschaftliches Engagement praktiziert wird.
ZitatGenau, dann wären wir ja wieder bei Drohungen ohne jede vorhandene Grundlage und den zwei Beteiligten, die es dafür braucht...