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Zusammenfassung

Autor Fried2000
 - 24. September 2004, 02:58:01
daß man für ein gerichtstermin sonderurlaub bekommt, ist ja wohl auch selbstverständlich, grad als angeklagter, bist Du ja verpflichtet dort zu erscheinen ..

wie sieht es denn aus bei bewerbungsgesprächen?
geht das auf meinen privaten erholungsurlaub?

und noch eine abschließende, sehr aktuelle frage:
"ich berufe Sie zum 1.10. ein. Ihren Dienst treten Sie bitte erst am 4.10. an."
heißt das, ich hab da 1tag (FR) oda gar 3tage (FR,SA,SO) sonderurlaub, oda geht das gleich von meinem urlaub ab?
oda geht dann einfach meine ausbildung bis 3. statt bis 30./31.?

Vielen Dank
Autor mib
 - 20. September 2004, 14:24:04
Zur Wahrnehmung von Gerichtsterminen ist Dir Sonderurlaub zu gewähren (§9 SUV). Ich gehe davon aus, dass Du mit Deiner Frage auf diese Form von Urlaub angespielt hast, denn anders verhält es sich mit allgemeinem Urlaub (um sich zu erholen o.Ä.). Dieser ist Dir bei einem Gerichtstermin sogar zu verwähren (damit Du keine Ausrede für ein Nichterscheinen hast).
Autor Matze
 - 20. September 2004, 13:08:37
Kann man Sonderurlaub gewährt bekommen wenn man einen Gerichtstermin als Angeklagter hat bekommen. Oder Allgemeine reglungen zum Thema Sonderurlaub!!!
Bitte um Antwort Vielen Dank euch schon mal