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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: F_K am 21. Februar 2023, 14:49:32
Sofern die Fahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt wird, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzen.
Zitatich bin auch seit 4 Jahren keine PKW mehr gefahren
ZitatDas Übergangsrecht wird in Paragraf 76 der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt. Demnach sind alle Klassen, die der ehemaligen Klasse 3 entsprechen (B, BE, C1, C1E), unbefristet gültig. Einen Sonderfall bildet die Klasse CE: Sie gilt nur befristet bis zum 50. Lebensjahr. Anschließend muss eine Verlängerung beantragt werden.
Zitat von: F_K am 21. Februar 2023, 12:50:05
@ Christoph1972:
Der Sachbearbeiter geht davon aus, dass WieselWusel gesetzestreu ist, und nicht ohne Fahrerlaubnis solche Fahrzeuge bewegt (Ich gehe mal davon aus, es existiert noch ein zivile B Führerschein).
Dann kann man schlüssig annehmen, dass min. seit 2018 keine LKW mehr geführt worden sind.
Zitat"Tatsache die die Annahme rechtfertigt, dass ich die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitze"Das wird das entscheidende sein und danach muss der Sachbearbeiter entscheiden.