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Autor Flexscan
 - 13. September 2016, 11:54:37
nicht mehr :D
Autor MMG-2.0
 - 13. September 2016, 11:54:04
Zitat von: schlammtreiber am 13. September 2016, 11:48:11
Daher Werbelink entfernt  :)
Nicht wirklich, der Link steht noch im zitierten Text.
Autor schlammtreiber
 - 13. September 2016, 11:48:11
Daher Werbelink entfernt  :)
Autor IchParshippeJetzt
 - 13. September 2016, 10:28:27
Der Thread ist fast 7(!) Jahre alt.
Autor steffen230393
 - 13. September 2016, 09:58:41
Nein ist es nicht mehr

Ich würde hier mal in Onlineshop schauen da habe ich mir schon viel bestellt
War in Bad Reichenhall Gebirgsjäger
Autor wolverine
 - 27. November 2009, 14:54:38
Oder der "Große Feldanzug" des Ehemannes der Bahlsenerbin. ;)
Autor miguhamburg1
 - 27. November 2009, 14:17:14
Lieber Snake,

an dieser Stelle liegen Sie eindeutig falsch - und sind über das Ziel ... Vorschriftenlage ... weit hinaus gegangen.

Einig sind wir sicher, dass es allezeit Soldaten - bis in höherer Offz-Dienstgrade hinein (leider!) gab, die die jeweils gültige Anzugsordnung individuell großzügig auslegten, ohne dass von deren Vorgesetzten interveniert wurde. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur ein paar "Klassiker" erwähnen: So wurden/werden bis in die Gegenwart hinein von jüngeren Herren Offz einer bestimmten TrGttg Biesen zur Diensthose oder Ärmelstulpen an die Dienstjacke oder selbige mit sog. "Husarennähten" auf dem Rückenteil getragen. Ein anderer Fall war je nach Zugriffsmöglichkeit das Tragen des britischen oder dänischen Olivpullovers, bevor die Bundeswehr ihren eigenen flächendeckend einführte. Schli9eßlich gibt es auch immer noch (ältere) Soldaten, die Knobelbecher oder den alten Regenmantel tragen - und zwar weit über den Zeitraum, der als Übergangszeitraum zum Auftragen definiert war!

Soll also heißen: Nicht alles, was es bei der LHD zu kaufen gibt, entspricht der TL, auch wenn die Nationalfähnchen angebracht sind... Und ein Gewohnheitsrecht oder vielmehr Gleichbehandlung im Unrecht kennt unsere rechtsordnung nicht - und ist somit auch nicht im Bereich der Bw anzuwenden.

Um evtl. Nachfragen vorzubeugen: Ich spreche hier nicht von Sinnhaftigkeit oder Zweckmäßigkeit, sondern schlicht von der Vorschriftenlage, die leider zu häufig von der geübten Praxis abweicht.

Im Übrigen auch bei einem weiteren Klassiker: Die Feldjacke, Tarndruck zum Großen Dienstanzug!! Diese Variante war ja schon zu kämpferischen 1980er Jahren in der Truppe beliebt, was zur Folge hatte, dass die angetretenen Soldaten wie zivile Wachleute aussahen... Als Kommandeur erlebte ich da auch einen mehr als erstaunten KpChef, der für das Gelöbnis seiner Kompanie diesen Anzug befehlen WOLLTE und ich ihn zu mir kommen ließ, um sich einen Einlauf abzuholen!!
Autor Timid
 - 27. November 2009, 14:08:32
Zitat von: snake99 am 27. November 2009, 14:02:50Der Bw Führung hätte schon lange einen offiziellen Erlass gegen diese Jacke heraus gegeben, wenn das Tragen wirklich ein solch "krasser" Vorschriftenverstoß wäre, wie das hier gerade versucht wird darzustellen.

Langsam wird es exrem langweilig ...

Zitat von: Timid am 27. November 2009, 13:51:54Nochmal: Es braucht keinen extra Befehl, um solche Kleidungsstücke einzeln zu verbieten. Es braucht vielmehr einen Befehl, um sie zu ERLAUBEN!

Glaub es oder glaub es nicht, aber die Vorschriftenlage ist eindeutig!


Zitat von: snake99 am 27. November 2009, 14:02:50- Verstößt die Jacke gegen Sicherheitsvorschriften, so das andere Soldaten im Leib und Leben gefährdet werden? Nein!

Wie kommst du dazu, darüber entscheiden zu können, was sicherheitsrelevant ist und was nicht?

Zitat- Wird die Moral der Truppe untergraben? Nein!
- Macht die Jacke aus einem Soldaten einen schlechteren Soldaten, nur weil er eine olivfarbene Fleecejacke über seiner dienstlich gelieferten Feldbluse trägt? Nein!

Es ist und bleibt in den meisten Fällen eine Gehorsamsverweigerung!
Autor snake99
 - 27. November 2009, 14:02:50
Ich gebe zu bedenken, dass die ZdV zwar ein Befehl ist, jedoch nicht das "non plus ultra" aller Dinge ... es wäre nicht das erste Mal, dass sachdienliches zweckmässiges Verhalten trotz "Vorschriftenverstoß" legitimiert würde ;) Und die Tatsache, dass tausende Soldaten diese Jacke ganz offiziell tragen, ist für mich eine inoffizielle Legitimation. Der Bw Führung hätte schon lange einen offiziellen Erlass gegen diese Jacke heraus gegeben, wenn das Tragen wirklich ein solch "krasser" Vorschriftenverstoß wäre, wie das hier gerade versucht wird darzustellen.

Ich versuche meine Argumentation zu untermauern:

- Wird das Ansehen der Bw durch das Tragen einer solchen "neutral" olivfarbener Jacke geschädigt? Nein!
- Verstößt die Jacke gegen Sicherheitsvorschriften, so das andere Soldaten im Leib und Leben gefährdet werden? Nein!
- Wird die Moral der Truppe untergraben? Nein!
- Hindert die Jacke einen Soldaten daran seine Aufträge auszuführen? Nein!
- Macht die Jacke aus einem Soldaten einen schlechteren Soldaten, nur weil er eine olivfarbene Fleecejacke über seiner dienstlich gelieferten Feldbluse trägt? Nein!
Autor mailman
 - 27. November 2009, 13:52:37
Den Befehl gibt es doch in der ZDV. Das so eine Fleecjacke nicht dienstlich geliefert gibt, kann sie auch nicht den dienstlich glieferten in Form und Farbe entsprechen ;)
Autor wolverine
 - 27. November 2009, 13:52:22
Darum wählte ich "höchstwahrscheinlich". Selbstverständlich findet eine umfassende Einzelfallentscheidung statt aber bis auf krasse Ausreißer - die wirklich unzweckmäßigen Befehle - wird das Ergebnis wie geschildert sein. Nur weil es "nicht zwingend verboten" sein soll, ist es nicht erlaubt. Es gibt tausend Dinge, die es zwar laut Vorschrift gibt, aber nicht für den Einzelnen.
Und da wir uns ohnehin einig waren, dass der Befehl rechtmäßig war, wo ist dann die Beschwer? Ein rechtmäßig erteilter Befehl ist auszuführen. Welchen Verstoß sollte man dem Befehlenden vorwerfen? Da könnte man evtl. sogar an Unzulässigkeit denken, jedoch bin ich der "Möglichkeitstheorie" (weite Tatbestandsauslegung) gefolgt und habe in der Begründetheit geprüft.
Autor Timid
 - 27. November 2009, 13:51:54
Zitat von: snake99 am 27. November 2009, 13:34:24Das es bezüglich der Fleecejacke einen offiziellen Befehl gibt, der das Tragen untersagt, entzieht sich meiner Kenntnis.

Du hast den "offiziellen Befehl" doch schon selbst zitiert: Alles, was in Form und Farbe den dienstlich gelieferten Ausrüstungsgegenständen nicht entspricht, darf nicht getragen werden. Das ist absolut eindeutig, und gilt definitiv auch für deine Fleecejacke!

Nochmal: Es braucht keinen extra Befehl, um solche Kleidungsstücke einzeln zu verbieten. Es braucht vielmehr einen Befehl, um sie zu ERLAUBEN!
Autor snake99
 - 27. November 2009, 13:34:24
Zitat von: mailman am 27. November 2009, 13:30:58
Mit dem gleichem Argumenten könnte man auch erklären das man jeden neuen Film aus dem Netz zieht.

Wieder hast du vollkommen Recht, wobei das Herunterladen alleine nicht strafbar ist, jedoch der Besitz und der Vertrieb ;) Aber die Staatsanwaltschaft weiß selber, dass sie es niemals kontrollieren kann. Sofern ich richtig informiert bin, gab es sogar mal eine gesetzliche Regelung, die den Austausch von mp3's und Filmen für den privaten Gebrauch legitimiert.  

@Timid
Das es bezüglich der Fleecejacke einen offiziellen Befehl gibt, der das Tragen untersagt, entzieht sich meiner Kenntnis. Bisher habe ich den Befehl nicht in der Hand gehabt und wurde auch nicht seitens Vorgesetzter darauf hingewiesen ;) Selbst die dir bekannten StOffze (HW Marsch), haben nichts gegen die Fleecejacke gehabt. Einer hat mich sogar gefragt wo er diese Jacke herbekommt, weil er sie selber einfach nur praktisch und funktionell fand ;)
Autor Timid
 - 27. November 2009, 13:31:58
Zitat von: snake99 am 27. November 2009, 13:20:58Meines Kenntnisstandes nach ist sie nicht offiziell verboten, obwohl sie weder Farbe noch Form der dienstlich gelieferten Ausrüstung entspricht.

Das ist ein Widerspruch in sich ... Erlaubt ist nur, was in Form und Farbe der dienstlich gelieferten Ausrüstung entspricht. Tut diese Jacke nicht. Ergo: Selbst wenn nirgendwo explizit steht "darf man nicht tragen", darf man sie nicht tragen ...

Zitat von: miguhamburg1 am 27. November 2009, 12:51:12-  der Smock ist sehr wohl dienstlich geliefert, und er wird an die Angehörigen des KSK ausgegeben. Sollte also ein Soldat eines anderen Großverbandes
  meinen, er müsse so etwas auch haben, kann er dies tun und ihn tragen, wenn er dem Dienstlich Bereitgestellten gem. TL entspricht, ohne ein DV
  zu begehen. Hier kommt es auf die Duldung durch die Vorg an...

Mit der gleichen Argumentation dürfte ich dann also auch nach belieben z.B. die Standard-Schutzweste gegen die IdZ-Weste austauschen, oder den Gefechtshelm gegen den Gefechtshelm der springenden Truppenteile oder des KSK?

Zitat von: snake99 am 27. November 2009, 13:27:55jedoch MUSS aufgrund der Masse der Soldaten, die diese Jacke mittlerweile tragen meines Erachtens nach eine einheitliche Anweisung seitens der Bw Führung kommen

Unfug! Die Anweisungen sind absolut eindeutig (man gucke in die allmächtige ZDv und staune ...), egal, wie viele Leute meinen, sich nicht daran halten zu müssen! Und die einzige einheitliche Anweisung, die es, abweichend davon, geben würde, wäre die ERLAUBNIS, das Ding zu tragen - nicht das (schon existierende) VERBOT!
Autor mailman
 - 27. November 2009, 13:30:58
Mit dem gleichem Argumenten könnte man auch erklären das man jeden neuen Film aus dem Netz zieht.