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Autor reFlexX
 - 22. Dezember 2009, 18:32:36
So. Mittlerweile bin ich wieder zu Hause und werde zum 31.12. entlassen.
Bekomme ich dann eigentlich auch Entlassungsgeld? (also irgendwas um die 200 Euro für 3 Monate)
Autor mailman
 - 05. Dezember 2009, 21:03:05
Selbst wenn gilt das nicht.

Jeder Fall ist unterschiedlich. Und nicht alle Dienststellen arbeiten gleich schnell.
Autor reFlexX
 - 05. Dezember 2009, 21:01:43
Hätte ja sein können, dass es sowas gibt und man sagen kann "In der Regel ist das so und so"  ::)
Autor mailman
 - 05. Dezember 2009, 12:41:20
Es dauert, so lange wie es dauert. Da gibt es keinen Richtwert. Aber wenn es dann so weit ist wird es wohl innerhalb von 2 Tage "vorbei" sein.
Autor reFlexX
 - 05. Dezember 2009, 12:22:21
Soo... AGA fast vorbei aber das DU-Verfahren kommt doch mal voran. Vorgestern wollte mich der Spieß so schnell wie möglich sehen. Er hat mir gesagt, dass von ärztlicher Seite nun meine Dienstunfähigkeit bestätigt wurde und er nun einen Antrag auf Entlassung erstellt. Nun würd mich mal interessieren wie lange das dauert, da hab ich nämlich keinen blassen Schimmer  ???
Und sehe ich das richtig, dass ich jetzt wohl definitiv entlassen werde und es nur noch um "eine Unterschrift" geht oder was geht da nun ab?
Autor reFlexX
 - 31. Oktober 2009, 15:58:46
Das denke ich wohl auch, deswegen hab ich mal gefragt. Sollte dann eigentlich schnell gemacht sein dieses Gutachten. Hoffe ich nur, dass sich der TrA nicht Zeit lässt mit dem verschicken  ::)
Autor ulli76
 - 31. Oktober 2009, 15:55:37
Das ist letztendlich ein Formblatt, was der Truppenarzt ausfüllen muss. Da eht es um die Krankheitsgeschichte, akutelle Beschwerden, Krankheitsverlauf und so. Und du wirst gefragt, ob du ne WDB geltend machen willst. Ich denke in deinem Fall wird der TrA nicht unbedingt noch ausführlich untersuchen, da ja ein Facharztbefund vorliegt und der Befund relativ eindeutig sein sollte.
Autor reFlexX
 - 31. Oktober 2009, 15:43:51
Jepp, seh ich genau so. 2 Monate MSG als Rekrut oder länger ... macht einfach keinen Sinn. Heilung ist in der Tat nicht zu erwarten, demnach eigentlich ne klare Sache.
Dann bin ich mal gespannt wann das Ergebnis auf dem Tisch liegt ...

Was mich noch interessiert: Das truppenärztliche Gutachten, was beinhaltet das? Ein ausführliches Gutachten hab ich ja schon aus dem BWK. Wird das dann einfach verwendet oder was muss der Truppenarzt da genau machen?
Autor Rollo83
 - 31. Oktober 2009, 15:26:59
Ist ja auch in Ordnung so und hat seinen Sinn.Wäre ja dumm wenn der Rekrut jetzt gut 2 Monate MSG geschrieben wird oder so Quatsch.
Autor ulli76
 - 31. Oktober 2009, 15:23:15
LEtztendlich ist es halt ne Einzelfallenscheidung und nicht ohne GRund gibt es das beschleunigte Verfahren.
Autor Rollo83
 - 31. Oktober 2009, 15:22:27
Und den hätte man mit 100%iger Sicherheit sehr schnell gefunden.
Zugschreiber und fertig isset.Aber ok ohne die AGA geht halt nix.
Autor ulli76
 - 31. Oktober 2009, 15:20:06
Also es soll eine Heilung innerhalb eines Jahres in Sicht sein. Das gilt allerdings vor allem für Soldaten, die ihre AGA schon hinter sich haben. Wehrpflichtige mustert man dann oft auch nicht mehr aus, weil das Verfahren auch schon mal fast so lange dauern kann, wie die Restdienstzeit dauert- da kann man sich die Arbeit auch sparen.
Beim reFlexX ist es ja anscheinend so, dass eine Besserung in nächster Zeit nicht unbedingt zu erwarten ist und er dem Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht gewachsen ist.
Bei nem Soldaten nach der AGA/am Ende der AGA hätte man ggf. auch erstmal zuwarten können oder nen Dienstposten finden können wo er den Finger nicht so braucht.
Autor Rollo83
 - 31. Oktober 2009, 15:11:38
Vielleicht wurd das nicht richtig operiert.Kann man da nix mehr beheben, hat der Arzt das so gesagt.
Ich mein OK als Wehrdienstleistender ist es logisch das man da direkt ausgemustert wird bei so einer Sache.
Bei der Musterung haben die nix dazu gesagt.Hast du vorher schon mal Schmerzen gehabt oder gemerkt das die Kraft fehlt?
Autor Rollo83
 - 31. Oktober 2009, 15:09:22
Ja das meinte ich ja das Heilung in Sicht sein muss.Das die genaue Zeit ein Jahr ist ok das wusste ich jetzt nicht genau aber kann sehr gut stimmen.
Aber um ein ganzes Jahre krank geschrieben zu sein da muss man ja schon wirklich was schlimmeres haben was eventuell gar nicht mehr weg geht.
Autor reFlexX
 - 31. Oktober 2009, 15:08:24
Dann hoffe ich, dass ich tatsächlich noch in der Frist bin. Immerhin sieht es nach deiner Definition für das DU-Verfahren zumindest so aus.
Ich mag dort so schnell wie möglich raus (leider). Ja ich bin Wehrdienstleistender, hatte mich dafür ja sogar freiwillig gemeldet um zu schauen ob der Bund auch längerfristig etwas für mich sein könnte aber mit dem Arm funktioniert das einfach nicht, demnach sehe ich darin logischerweise keinen Sinn mehr.

Nochmal zur Erinnerung: Ich hatte damals eine Strecksehnendurchtrennung und beim Bund musste ich leider feststellen, dass mein Arm dem nicht gewachsen ist. Mir fehlt die Kraft im Arm um die Waffen zu bedienen und bei Belastung habe ich Schmerzen an der operierten Stelle. Mit Ausheilen hat das bei mir nur wenig zu tun, immerhin war der Unfall vor 8 Jahren. Selbst wenn ich jetzt ewig KzH geschrieben würde und die AGA wiederholen müsste, würd ich früher oder später dann wieder beim Arzt hängen, quasi ne Endlosschleife.