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Autor OG d.R. Cpt.Kacke
 - 27. April 2003, 17:31:44
Tja bin ja kein Experte :-)
Eher angehender E-Technik Ing. ...
Dann will ich das mal glauben.
Aber ich werde wohl doch gleich noch mal in das schlaue Buch schauen
Autor Sven W.
 - 27. April 2003, 08:04:57
Unzumutbare Härte ist für Juristen und angehende ein sehr eng gefaßter Begriff. Was Härte ist sollte bekannt sein. Die Schwangerschaft seiner Freundin nicht miterlebend zu dürfen bzw. ihr nicht bei der Durchstehung dieser zu Helfen stellt in jedem Fall eine Härte da. Aber diese Härte muß unzumutbar sein. Unzumutbar bedeutet eine Steigerung der Härte in ein unerträgliches unermeßliches Maß. Und das sollte nicht gegeben sein. Es lassen sich genug Analogien in das Zivilleben legen. Es gibt ettliche Männer die ihren Erwerb als Kraftfahr usw. nachgehen und deswegen unter der Woche regelmäßig auch nicht zuhause sein werden. Des weiteren wird jeder Erwerbstätige unter der Woche regelmäßig tagsüber seinem Erwerb nachgehen und somit auch nicht anwesend sein können. Der GWDLer fehlt also im Vergleich nur in den Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden. In den Nachtstunden wird regelmäßig geschlafen. Der GWDLer fehlt somit nur wenige Stunden am Tag mehr als ein "normal" erwerbstätiger werdender Vater. Ich denke dies wird nicht als unzumutbar aufzufassen sein.
Autor OG d.R. Cpt.Kacke
 - 26. April 2003, 19:23:05
Dachte dabei auch eher an unzumutbare Härte oder dergleichen (was die Versetzung anbelangt). Das würde aber nur gehen, wenn sonst niemand da ist der helfen kann.
Der Rest ist mir schon klar :-)
So ist es nunmal, aber die Vorgesetzten dürften doch einsichtig sein ...
Autor Sven W.
 - 26. April 2003, 14:45:48
Gesetzlich gibt es da nichts zu rütteln. Das WPflG kennt nur die Wehrausnahme für verheiratete Väter. Sprich das Kind muß schon auf der Welt sein.
Autor OG d.R. Cpt.Kacke
 - 25. April 2003, 20:24:28
Nur noch ein kleiner Hinweis am Rande... Falls es auf dem kooperativen Weg mit den Vorgesetzen nicht klappt, dann hat dein Freund auf jeden Fall das Buch "Werte, Gesetze und Normen für Soldaten" oder so ähnlich bekommen. Da streht so einiges drin über die Rechtslage. Wenn du willst kann ich mal reinschauen. Oder hat sich schon alles geklärt?

Viel Glück

Cpt.Kacke :-)
Autor Sven W.
 - 22. April 2003, 23:58:44
In den meisten Standorten ist ein gewisser Satz an GWDL-"Stellen" für soziale Fälle reserviert. So daß man die entsprechenden GWDLer nahe am Wohnort einsetzen kann. So wird es auf jeden Fall bei meiner Mobtruppenteil gehandhabt.
Autor KSK-Buddy
 - 22. April 2003, 22:33:55
 ;)
Hallo Nanna!
Da dein Freund ja ein "normaler" Wehrpflichtiger ist und niemand, der zum Beispiel in einer teueren militärischen Ausbildung steckt (Pilot, Marinetaucher etc.) wird das zumindest mit der heimatnahen Verwendung klappen. In Düsseldorf ist die 7. Panzerdivision stationiert oder aber nicht weit weg sind in Hilden die Feldjäger des Feldjägerbataillons 252. Da es erfahrungsgemäß einfacher ist als normaler Wehrpflichtiger zu den Feldjägern (Polizei der Bundeswehr) zu wechseln, als zu den elitären Panzerfahrern, soll dein Freund mal direkt diesen Vorschlag seinen Vorgesetzten gegenüber machen. Wenn Dein Freund auf Feldjägerdienst (meist anfangs viel Formaldienst: Wache stehen, Protokolle schreiben) keine Lust hat, kann er auch noch versuchen in das Stabs/Fernmeldebataillon 820 ebenfalls direkt nach Düsseldorf zu kommen. Denn grundsätzlich gilt: Wer selbst mitdenkt und auch Vorschläge macht, dem wird eher geholfen als Anderen, die einfach abwarten was kommt. P.S.: Wir Düsseldorfer müssen zusammenhalten!! Alles Gute und vor Allem Gesundheit für Mutter und zukünftigem Kind wünscht KSK-Buddy
Autor trine
 - 22. April 2003, 21:35:25
Zitat von: schlammtreiber am 22. April 2003, 13:34:43
So Leute, jetzt hat Trine euch mal wieder sauber über die Welt der Frauen belehrt  ;D
1. Wenn nicht ich wer sonst?  ;)
2. Muss ja mal gesagt werden
3. War ja net bös gemeint....  :-[

Zitat
@trine: jetzt kommt gleich so´n spruch wie "schwangerschaft ist nicht nur frauensache *keif*"   :-X
Von mir doch nicht!  ::) Im Krieg ist der Papa auch nicht griffbereit, und es muss trotzdem klappen. Müssen die Damen halt mal füreinander da sein.  ;D
Autor schlammtreiber
 - 22. April 2003, 17:05:54
Viel Glück !
:)
Autor schlammtreiber
 - 22. April 2003, 13:34:43
So Leute, jetzt hat Trine euch mal wieder sauber über die Welt der Frauen belehrt  ;D

@trine: jetzt kommt gleich so´n spruch wie "schwangerschaft ist nicht nur frauensache *keif*"   :-X

Problem ist bekannt, war selbst "Flecktarnpapa"  ;)
Autor trine
 - 22. April 2003, 13:27:34
Zitat von: Sven W. am 22. April 2003, 11:25:16
Er wird sicher nicht sofort aus dem Wehrdienst entlassen, da das Kind ja noch nicht auf der Welt. Er hat jetzt wenn ich richtig gerechnet habe noch 8 Monate und ein paar Tage zu dienen. Als wird es für das Kindeswohl kein abbruch tun wenn das Kind ihn die ersten Zeit nicht permanent sieht.
Es geht sicher nicht darum, dass das Kind ihn 24 Stunden um sich hat, sondern viel eher um die Zeit vor der Geburt, wenn vielleicht ein Umzug in eine größere Wohnung ansteht, Möbelkauf, Gänge auf Kinderkleidermärkte -schließlich sollen Frauen generell nicht zu schwer heben, aber erst recht nicht während der Schwangerschaft!
@Nanna: Ich hoffe, du hast noch irgendwie Freunde und Familie, die mit anpacken. Wenn´s eng wird, meld dich über pm.
P.S: Herzlichen Glückwunsch noch! Wie weit bist du denn?  :D
Autor Timid
 - 22. April 2003, 11:40:55
eine möglichkeit wäre z.b., den ganzen jahresurlaub aufzusparen (in rücksprache mit den vorgesetzten) und, eventuell mit diverse malen dienstausgleich, quasi ein ganzes stück früher den bund zu verlassen.
je nachdem könnte er dann auch schon vor ende der dienstzeit ausgekleidet werden, oder müsste zu dem entsprechenden termin nochmal zu seiner einheit.
Autor Sven W.
 - 22. April 2003, 11:25:16
Er wird sicher nicht sofort aus dem Wehrdienst entlassen, da das Kind ja noch nicht auf der Welt. Er hat jetzt wenn ich richtig gerechnet habe noch 8 Monate und ein paar Tage zu dienen. Als wird es für das Kindeswohl kein abbruch tun wenn das Kind ihn die ersten Zeit nicht permanent sieht.

Er kann aber auf jeden Fall versuchen nach der AGA eine Versetzung in die Nähe zu veranlassen. Der Antrag hätte auf jeden Fall eine realistische Chance, weil sozial Gründe nicht von der Hand zu weisen sind.

Aber da kennen sich dann der Spieß und der Disziplinarvorgesezte aus.
Autor schlammtreiber
 - 22. April 2003, 07:51:32
Klingt so, als müsse sich da was machen lassen. Dein Freund sollte mal so schnell als möglich
a) mit der Vertrauensperson der Mannschaften
b) mit seinen direkten Vorgesetzten
reden. Die können ihm garantiert weiterhelfen. Zumindest sollte eine Kompromisslösung drin sein.

Viel Glück
Autor Nanna
 - 22. April 2003, 00:17:48
 :-\ Hallo zusammen! Mein Freund ist seit dem 1.4.03 beim Bund 200km weit weg von hier.Wir haben auch ne gemeinsame Wohnung. Tja, nun hat sich was ergegben, nämlich dass ich schwanger bin! Was passiert denn jetzt? Kann er wieder nach Hause? Muss er da bleiben? Kann er in die Nähe von Düsseldorf versetzt werden? Ich würde mich echt über eine Antwort freuen, denn ich weiß nicht weiter. Nanna  :'(