ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: wolverine am 12. Januar 2010, 21:13:4440km sind ja nun auch nicht aus der Welt, die Begründung dafür ist einfach dass ich mit meiner Partnerin zusammen
Nein - wenn man in Standortnähe zieht, gibt danach kein Trennungsgeld. Und UKV würde in diesem Fall auch nicht gewährt weil man von der Kaserne wegzieht statt hin. So funktioniert das nicht! Aber das wird ihm die WBV noch schreiben.
Zitat von: Rollo83 am 13. Dezember 2009, 18:59:30
Also nur für die AGA bekommst man gar keine UKV.
Die UKV "kann" bei jeder Versetzung gegeben werden.
Sprich zum jetzigen Stammtruppenteil und wenn man in x Jahren versetzt wird kann man wieder eine UKV bekommen.