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Zusammenfassung

Autor roberto24487
 - 14. Januar 2010, 17:37:06
Hey, ja-danke  ::)
Mir wurde das flasch erklärt. Habe heute mit jemanden von der WBV gesprochen und hat mir die Augen geöffnet.
Ich nahm an, dass es dieses Trennungsgeld grundsätzlich für SaZ`s gibt die keine Gemeintschaftsunterkunft in der Kaserne haben.
Also sry., Missverständnis!!!
Autor Rollo83
 - 14. Januar 2010, 10:24:24
Ihre täglichen Kilometer setzen sie von der Steuer ab und holen sich das Geld wieder zurück. ::)
Autor wolverine
 - 14. Januar 2010, 09:52:18
Das sind alles Gründe, die den Dienstherrn nicht interesieren. Durch UKV und TG sollen Härten ausgeglichen werden, die durch häufige Versetzung und Wohnortwechsel entstehen. Es ist kein Zubrot zu den normalen dienstbezügen oder eine Bezuschussung der Fahrten Wohnort-Dienstort.
Autor roberto24487
 - 13. Januar 2010, 18:55:11
Zitat von: wolverine am 12. Januar 2010, 21:13:44
Nein - wenn man in Standortnähe zieht, gibt danach kein Trennungsgeld. Und UKV würde in diesem Fall auch nicht gewährt weil man von der Kaserne wegzieht statt hin. So funktioniert das nicht! Aber das wird ihm die WBV noch schreiben.
40km sind ja nun auch nicht aus der Welt, die Begründung dafür ist einfach dass ich mit meiner Partnerin zusammen
ziehen möchte, Eheähnliches Verhältnis und weil die Wohnung um einiges unter dem Marktüblichen Mietpreis liegt und zu dem in Ihrem Elternhaus.
Ich werd es einfach versuchen und dann sehen was dabei heraus kommt. Ich will ja auch die UKV nicht in Anspruch nehmen, ein weiterer Grund wieso ich positiv gestimmt bin. Problem könnte nur sein das die WBV sich weigert Trennungsgeld zu zahlen weil es 40km sind statt 20-25km.
Trotzdem danke für die Einschätzung.
Autor wolverine
 - 12. Januar 2010, 21:13:44
Nein - wenn man in Standortnähe zieht, gibt danach kein Trennungsgeld. Und UKV würde in diesem Fall auch nicht gewährt weil man von der Kaserne wegzieht statt hin. So funktioniert das nicht! Aber das wird ihm die WBV noch schreiben.
Autor Rollo83
 - 12. Januar 2010, 19:00:14
Also wenn die UKV zugesagt wird für den neuen Standort wieso sollte dann Trennungsgeld gezahlt werden?
Oder bin ich jetzt grad verwirrt.
Autor roberto24487
 - 12. Januar 2010, 17:53:18
Hi!
Habe heute den Bescheid bekommen dass mit UKV zugesagt wird!
Ich bin ledig, 23 und wohne (momentan) 25 km von der Kaserne entfernt in welche ich versetzt werden soll am 1.5.10.
Ich möchte aber jetzt umziehen, zum 1.3.10 in eine gemeinsame Wohnung mit meiner Freundin!
Diese ist aber dann 40 km von der Kasere entfernt in die ich versetzt werden soll.

Mein Plan: Wohnung schnellst möglich nach dem 1.3. anerkennen lassen, Trennungsgeld beantragen.

Könnte es dabei Probleme geben? Z.B. dass die neue Wohnung weiter entfernt ist (die Frage warum ich weiter weg ziehe als ich jetzt schon bin, ist privat zu begründen). Oder mir kein trennungsgeld zugesprochen wird da mir ja UKV (nehme ich nicht in anspruch) zugesagt wurde.
Oder weil ich zu Dienstantritt erst 2 Monate in dieser Wohnung lebe (wohne in meiner jetzigen allerdings schon 2 Jahre, wurde auch anerkannt da ich als GWDL FWDL Mietzuschuss bekommen habe).

Autor Andi
 - 20. Dezember 2009, 23:30:43
Die Entfernung ist völlig egal, wenn die Wohnung bereits vor Einstellung besteht. Also entsprechend mit dem ZNwG Rücksprache halten.

Gruß Andi
Autor Rettungswurm
 - 20. Dezember 2009, 18:08:24
ja, das ist natürlich richtig.  ;D

Nur hätte ich mit 70 KM eine Chance meine Wohnung anerkannt zu bekommen? gibt es da irgendeine ZDV dafür ??
oder sollte ich mich schonmal über eine Wohnung vor Ort informieren ??
Autor ulli76
 - 20. Dezember 2009, 18:02:38
Vermutlich für die Zeit als Eignungsübender.
In der Zeit wird ja erstmal deine Eignung festgestellt. Wär schon doof für die Bundeswehr, wenn sie dir erst den Umzug zahlt und du dann direkt wieder gehen musst.
Autor Rettungswurm
 - 20. Dezember 2009, 17:16:14
Nabend,

Ich habe da mal meine Frage zu meinem Fall.

24 Jahre ,seit 2005 eigene Wohnung, alleiniger Mieter, ca. 70 KM vom Standort entfernt.

Also ich werde zum 04.01.10 als Eignungsübener zum SaZ 8 einberufen. Meinem Einberufungsbescheid ist zu entnehmen, das ich auf Grund der geringen Dienstzeit ohne UKV eingestellt werde.

Bezieht sich diese Ausage nur auf die Zeit als Eignungsübener oder auch auf die weitere Dienstzeit, welche am gleichen Standort vorgesehen ist?
Demnach nach könnte ich also Trennungsgeld beantragen oder ??

Danke.
Autor Andi
 - 17. Dezember 2009, 11:42:02
Zitat von: Rollo83 am 13. Dezember 2009, 18:59:30
Also nur für die AGA bekommst man gar keine UKV.
Die UKV "kann" bei jeder Versetzung gegeben werden.
Sprich zum jetzigen Stammtruppenteil und wenn man in x Jahren versetzt wird kann man wieder eine UKV bekommen.

Die Grundausbildungseinheit ist grundsätzlich die erste Stammeinheit jedes Soldaten, deswegen gibt es hier selbstverständlich auch UKV! Und selbst, wenn sie es nicht ist muss es dann eine andere erste Stammeinheit geben. ;)

Ich empfehle bei solchen Themen in Zukunft weniger zu vermuten.

Andi
Autor miguhamburg1
 - 14. Dezember 2009, 10:35:45
Das mit der UKV ist vollkommen normal, und hier wird auch nicht nach Dienstgraden unterschieden, denn es handelt sich um ein Bundesgesetz, das für den gesamten Bundesdienst gültig ist.

Z.B. könnte ja ein Soldat mit dem DG Feldwebel als Fachdienstler eingestellt worden sein, dennoch aber zu Hause wohnen. Nun bekommt er an seinem (neuen) Standort ein Apartement in einem Feldwebelwohnheim. Da er nicht nur seine militärische, sondern auch die gesamte Zivilbekleidung, Bücher, Computer, Kleinmöbel, Bilder und Fahrrad am neuen Standort haben möchte, müssen ihm die Umzugskosten dahin übernommen werden, denn der Dienstherr bestimmt ja auch, wo der Soldat eingesetzt wird.

Autor Morteline
 - 14. Dezember 2009, 00:00:27
okay na dann is ja gut! ;D
Autor ulli76
 - 13. Dezember 2009, 21:14:00
Muss mal überlegen wie das bei mir damals war. Bin auch erst zur x. Versetzung von zuhause ausgezogen- davor waren auch mehrere Lehrgänge von nur ein paar Monaten Dauer. Hab auf jeden Fall die UKV für die Versetzung bekommen wo ich ausgezogen bin und problemlos den Umzug gezahlt bekommen.
Es war auch üblich, dass wir am Anfang- bis wir ne richtige Stammeinheit hatten- versetzt wurden, auch wenn die Lehrgänge nur 2-3 Monate gedauert haben.

Also keine Angst, du musst dir am AGA-Standort keine Wohnung nehmen.