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Autor ulli76
 - 11. Dezember 2009, 13:56:22
So nochmal zum Thema lädierte Hax´n:
Vorgeschädigte Knie sind in der Regel auf Dauer nicht mit dem militärischen DIenst vereinbar. Ebenso wie Probleme mit dem Rücken.
Das sind nämlich die beiden Gelenke, die beim militärischen Dienst am meisten belastet werden.

Wenn es "nur" ein Kreuzbandriss war, ohne weitere Schäden am Knie, kann es mal gehen wenn er komplett ausgeheilt ist. Die Entscheidung liegt aber beim Musterungsarzt

Autor StOPfr
 - 11. Dezember 2009, 09:26:14
Nein, weder noch.
Mehr Geld (dann Dienstbezüge statt Sold) gibt es erst nach erfolgreich überstandenem Bewerbungsverfahren wenn Du den Dienst als SaZ beginnst.
Bewerben kannst Du Dich jederzeit. 
Autor Andy89
 - 11. Dezember 2009, 07:59:15
Ok,

Also wenn ich mich dann nach den 6 Monaten, dafür entdcheide mich zu Verpflichten bekomm ich dann mehr geld, richtig?
Wie siehts aus wenn ich z.B nach 3 Monaten sag das es mir gefällt, und ich mich Verpflicht, gibts dann auch schon mehr?? ???

Grüße Andy
Autor Flexscan
 - 10. Dezember 2009, 00:40:03
Dann beisst man halt mal die 6 Monate in den sauren Apfel und meldet das Auto ab, legt Handyverträge, Internet was weis ich nicht sonst auf Eis für die Zeit.

Versicherungen werden für die Zeit im Normalfall auch gestundet bzw. ruhend gelegt.

Du bist in der Zeit GWDLer und bekommst auch eine Bahnfahrkarte, ebenfalls kostenlos, um nach Haus zu kommen. Ebenso eine kostenfreie Unterkunft und drei Mahlzeiten am Tag.

Wo ist das Problem?

Die Bundeswehr ist eben kein Campingverein. Auf Luxus sollte mann schon einmal ein wenig verzichten können.



Autor Andy89
 - 09. Dezember 2009, 23:54:56
Klar wär des besser wenn ich mit Wiederruf unterschreib, blos mit 282,30 € im Monat komm ich halt überhaupt nicht klar. Hab n Auto zum abzahlen,Versicherungen und und und, da komm ich halt nicht hin. :-\
Autor BulleMölders
 - 09. Dezember 2009, 20:55:46
Das hängt davon ab, in welchen Einstellungsverhältnis du dann stehst.
Wenn du mit sechsmonatigem Wiederrufsrecht unterschreibst, dann ja.
In den anderen Möglichen Fällen gibts die vollen Bezüge entsprechend dem Einstellungsdienstgrad und den persönlichen Verhältnissen.
Autor Rollo83
 - 09. Dezember 2009, 20:54:11
Das kommt drauf an ob man sich mit oder ohne Wiederruf verpflichtet.
Mit Wiederruf ist man die ersten 6 Monate ganz normaler GWDLer und wird auch so besoldet.Man kann dann jeder Zeit von dem SAZ Vertrag zurück treten macht dann seine 9 oder bald eventuell nur noch 6 Monate und alles ist vorbei.Unterschreibt man ohne Wiederruf bezieht man direkt volle Dienstbezüge bzw am Anfang Abschlagzahlungen von ca 1200 €.
Wir emphelen hier immer mit Wiederruf zu unterschreiben um sich den Laden erst mal genau anzuschauen.
Stell dir vor du unterschreibst für 12 Jahre und merkst recht schnell das es doch nichts für dich ist.Bei Unterschrift ohne Wiederruf siehts dann ganz schlecht aus.
Autor Andy89
 - 09. Dezember 2009, 20:48:38
Zitat von: MediNight am 09. Dezember 2009, 18:02:21

eine Wiedervorstellung ein Jahr später!

Des wär ja dann noch ok. Wenns n Jahr später Funktioniert.
Alos wenn des klappen sollte mit der Feldwebellaufbahn, verdien ich dann am anfang gleich mehr, oder auch blos die 282,30 €????
Autor Rollo83
 - 09. Dezember 2009, 18:31:19
Also meine Musterung war vor ca 7 Jahren als ich 19 war als 2002.Damals hatte ich aber T2.
Den Kreuzbandriss hatte ich im Jahre 2006 als ich meinen Wehrdienst geleistet habe.Bin dann nach 9 Monate mit T5 ausgeschieden.
Hab mich jetzt vor einem halben Jahr als SAZ beworben und wurde logischerweise wegen dem T5 erst mal wieder ins KWEA eingeladen.Von dort zum Facharzt nach Köln und hab dann T6 bekommen.Das heisst dienstfähig mit grossen Einschränkunge.Wurde dann ins ZNwG eingeladen und hab alles relativ locker bestanden.Ja und jetzt warte ich halt ob mein Antrag auf Ausnahmegenemigung durch geht oder nicht.
Ich war übrigends nicht der einzige mit T6.Dort war noch jemand der mal was mit der Lunge hatte.
Bis ich dieses T6 bekommen hatte wusste ich allerdings auch nicht viel damit anzufangen.
Autor OpenForKing
 - 09. Dezember 2009, 18:08:20
Dann war ich wohl falsch informiert. Danke
Autor MediNight
 - 09. Dezember 2009, 18:06:21
Es gibt seit 2005 eine Tauglöichkeitsstufe "T 6" die eigentlich heisst, dass man "als Reservist verwendungsfähig" ist! In diese Tauglichkeitsstufe kamen zunächst alls Kameraden rein, die mit "T 3", mit dem man ja früher noch eingezogen wurde und heute nicht mehr, ihren Wehrdienst geleistet haben und sich danach noch als Reservisten engagieren wollten oder dies auch getan haben!

Somit muss die Musterung von "Rollo83" also nach 2005 geschehen sein ;) !
Autor OpenForKing
 - 09. Dezember 2009, 18:03:33
Eine Frage offtopic: wann wurdest du gemustert rollo ? T6 ist mir nämlich nicht mehr bekannt :D Entschuldigung wenn ich vielleicht aufs Alter von dir anspiele :P
MfG
Autor MediNight
 - 09. Dezember 2009, 18:02:21
Zitat von: Andy89 am 08. Dezember 2009, 21:25:38... Mein Problem ist nur, dass ich im Juni nen Kreuzbandriss im rechten Knie gehabt habe. ...

Welchen Teil davon haben Sie denn nicht verstanden ;) ? Wenn der Kreuzbandriss so frisch ist, wird das maximal ein "T 4" und eine Wiedervorstellung ein Jahr später! Ich bin zwar kein Prophet, aber "Medizinmann" und kenne die zu Grunde liegende ZDv 46/1 ein wenig ;) !
Autor Ritschi
 - 09. Dezember 2009, 17:55:49
Ja rollo hat recht, aber was er auch sagt: gut ausgeheilt

Trotzdem viel erfolg!
Autor Rollo83
 - 09. Dezember 2009, 05:42:58
Nur Kreuzbandriss oder noch eine Beiverletzung?
Laut ZDv ist ein gut ausgeheilter Kreuzbandriss eine Gradation 3 und damit bekommt man T2.

Ich hatte einen Kreuzbandriss mit Meniskusschaden wurde trotzdem dienstfähig geschrieben, wurde trotzdem ins ZNwG eingeladen und habe locker meine Feldwebel Eignung bekommen.Durch die Verletzung die bei mir ca 3 Jahre her ist und natürlich verheilt ist hab ich aber den status T6 bekommen, das heisst dienstfähig mit Einschränkungen.Hab in meinem Verwendungsausweis einen grossteil der Verwendungen gestrichen.Da ich aber eh in die Richtung zu meinem erlernten beruf will, dieser mit Elektronik zu tun hat und dort nichts gestrichen war interessiert mich das eigentlich herzlich wenig.
Als ich beim Einplaner war hat dieser einen Antrag gestellt das ich trotz T6 eingestellt werden kann.Dieser ist grad in Bearbeitung seid ca. 2 Wochen.Jetzt wird entschieden nach Bedarf.Da man bei der Elektronischen Instandsetzung immer Bedarf hat und ich wie gesagt passend ausgebildet bin sollen meine Chancen angeblich nicht schlecht stehn.Eventuell muss man dazu sagen das ich im CAT test ganz gut war, den Sporttest mit voller Punktzahl bestanden habe und den PrüfOffz auch überzeugt habe.

Ich wollte ihnen mit dem Text nur zeigen das es auch "eventuell" mit ausgeheilten verletzungen geht.
Hätte ich "nur" den Kreuzbandriss ohne die Beiverletzung gehabt, hätte ich auch T2 bekommen.Mein Knie ist allerdings auch wirklich wie neu, hat der Arzt selber gesagt.
Also ich würde mich aufjedenfall bewerben an ihrer stelle.