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Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 12. Dezember 2009, 14:46:58
Aufgrund des hohen Informationsgehaltes des Threads auch für andere User haben wir uns entschieden ihn wiederzubeleben. Sollte der TE dennoch eine Löschung wünschen kann er sich mit einer entsprechenden Begründung an das Team wenden.
Autor MediNight
 - 11. Dezember 2009, 21:49:28
Um dann die Worte von "Flexscan" noch einmal in Ihrem Sinne zu interpretieren:

1. Es ist absolut NICHT im Sinne der Bundeswehr, dass Leute, die bereits eine Ausbildung haben, auf Kosten der Bundeswehr eine zweite Ausbildung machen können!

2. Wenn Sie sich mit abgeschlossener Ausbildung bei der Bundeswehr bewerben, werden Sie dort auch im weitesten Sinne "berufsnah" eingesetzt werden, in Ihrem Falle also im "kaufmännischen Bereich (= Bürotätigkeit!)".

3. Wenn Sie also eingestellt werden, erhalten Sie keine neue Ausbildung, sondern maximal Weiterbildungen, z. B. zum "Meister" in Ihrem Berufsfeld!

4. Ihr Beruf als Kaufmann im Einzelhandel qualifiziert Sie definitiv NICHT für eine Einstellung im IT-Bereich!

Deswegen hat der Kamerad "Flexscan" durchaus recht, wenn er Ihnen in wenigen, trockenen Worten erklärt, dass das so, wie Sie es sich ausgemalt haben, wohl eher nichts werden wird ;) !
Autor Flexscan
 - 11. Dezember 2009, 21:43:33
1. Du wirst vorrangig als Soldat eingestellt und nicht, um irgendeine weitere Berufsausbildung zu bekommen (also ausbilden).

2. War das Beispiel Koch eben nur ein Beispiel. Ich kann nicht hellsehen was du bereits für eine Ausbildung hast.

3. Ja ich mache die Hoffnungen zunichte und gebe Fakten weiter. Was bringt es wenn ich hier was vom Pferd erzähle und alles schön rede. Am Schluss kommt raus is nich..?
Richtig nix.
Autor kenet
 - 11. Dezember 2009, 21:43:00
danke das war mal ne klare aussage!

Autor MediNight
 - 11. Dezember 2009, 21:40:45
Prinzipiel können Sie mit einer Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel und vorhandenem Realschulabschluß mit einem höheren Dienstgrad eingestellt werden, z. B. als Uffz oder StUffz, allerdings gehen dann Ihre Weiterbildungen, die Sie auf Kosten der Bundeswehr erhalten, eher in die kaufmännische Richtung! Dass Sie auf Kosten der Bundeswehr zum IT-ler "umgebaut" werden, wird so eher nicht passieren!

Mögliche Weiterbildungen wären z. B. zum staatlich geprüften Betriebswirt (= "kaufm. Meisterbrief"!), zum Personalfachkaufmann, zum Handelsfachwirt, etc.! Die Bundeswehr stellt Sie ein mit einer FÖRDERLICHEN Berufsausbildung, will auch etwas von dieser Ausbildung haben und bildet Sie dann weiter in der Richtung der Ausbildung, die Sie mitbringen! Ist das so schwer zu verstehen? Wenn Sie als Koch zur Bundeswehr gehen, nur um bei diesem Beispiel zu bleiben, bekommen Sie dann z. B. den Küchenmeister als Weiterbildung, aber NIEMALS eine zweite Ausbildung z. B. als Kfz-Mechatroniker!

Aber ... vor allem steht für Sie einer erneute Musterung, deren Ergebnis über alles weitere entscheidet! Und hier zählt nicht, wie Sie sich fühlen, sondern was der Musterungsarzt feststellt ;) !
Autor kenet
 - 11. Dezember 2009, 21:28:58
1. nicht einstellen als ITler sondern ausbilden zum ITler und zweitens bin ich nicht koch sondern Kaufmann im Einzelhandel.

mich lässt der gedanke nicht los als ob du versuchst diese hoffnung meinerseitz zu begraben.
Autor Flexscan
 - 11. Dezember 2009, 20:50:58
dann packe ich es nochmal aus meine Gedankengänge:

ich gehe jetzt mal logisch vor.

mit Realschulabschluss und abgeschlossener Ausbildung kann nur eingestellt werden, wer eine bereits für die Bundeswehr verwertbare Berufsausbildung mitbringt. Ansonsten ist mit 25 das Höchstalter erreicht.

Der TE möchte gerne im IT Bereich sich beruflich neu orientieren, um aber eingestellt zu werden braucht er eine Ausbildung.

Ist iwi ziemlich sinnlos das ganze in meinen Augen.

Man wird sicher zB keinen gelernten Koch mit 26 als Itler einstellen.

Habe ich da irgendwelche Gedankenfehler bitte ich um Korrektur.
Autor Flexscan
 - 11. Dezember 2009, 20:29:10
ahaa danke Timid also lag ich mit meinen Gedankengängen nicht ganz falsch
Autor Timid
 - 11. Dezember 2009, 20:21:28
Zitat von: mailman am 11. Dezember 2009, 19:53:09Die Altersgrenze mit 25 gilt doch nur für den Truppendienst.

Nein - sie gilt für die "normale" Einstellung mit Dienstgrad Schütze/entsprechendem als Einstellungsdienstgrad! Ein Dienstantritt als Feldwebel(anwärter) im Truppendienst ist jedoch, je nach Vorausbildung, auch darüber hinaus noch möglich.

25: "Normaler" Einstieg.
32: Einstellung mit höherem Dienstgrad/als Mannschaftsdienstgrad.
ohne Grenze: Truppenoffiziere mit wissenschaftlicher Vorbildung etc.
Autor Flexscan
 - 11. Dezember 2009, 19:54:32
0k durcheinandergehauen

Autor mailman
 - 11. Dezember 2009, 19:53:09
Die Altersgrenze mit 25 gilt doch nur für den Truppendienst.
Autor Flexscan
 - 11. Dezember 2009, 19:52:12


streichen setzen *g*
Autor kenet
 - 11. Dezember 2009, 19:49:30
Vielen dank !! das macht mir hoffnung :)

Autor mailman
 - 11. Dezember 2009, 19:46:08
Zuvor steht eh erst mal eine Nachmusterung an. Hierzu ebenfalls das KEWA kontaktieren.
Autor MediNight
 - 11. Dezember 2009, 19:45:18
Jetzt stellt sich Ihre Nachfrage schon ein wenig anders dar ;) !

Hier:

http://www.bundeswehr-karriere.de/

wird Ihnen geholfen und dort erfahren Sie auch die Adresse Ihres nächsten Wehrdienstberaters, den Sie dann mit Fragen geradezu "löchern" können ;) ! Eine umfassende Wehrdienstberatung kann ein solches Forum definitiv NICHT leisten! Wir können Ihnen nur so viel sagen, dass Ihnen mit Realschulabschluß und abgeschlossener Ausbildung die Laufbahn der Feldwebel im Fachdienst bis zum 32. Geburtstag offen steht!