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Autor schlammtreiber
 - 07. Mai 2003, 16:13:24
Is wohl richtig.
PSSSSSSSSST !
:-X
Autor Sven W.
 - 07. Mai 2003, 16:12:12
Naja nur das der Vorgesetz sich, wenn der Vorfall der StA bekannt werden würde, der Gefahr einer Strafverfolgung wegen Strafvereitelung gem. § 258 StGB oder gar einer Strafvereitelung im Amt gem. § 258a StGB aussetzen würde.
Autor schlammtreiber
 - 07. Mai 2003, 14:17:09
Ist wohl der Unterschied zwischen Theorie und Praxis  ;)
Autor Sven W.
 - 07. Mai 2003, 13:34:09
Die mildenden Umstände sollte sich aber meines Wissens nach auch im Wehrstrafrecht nur auf die Strafe auswirken und nicht darauf ob ein Verfahren eingeleitet wird oder nicht.
Autor schlammtreiber
 - 07. Mai 2003, 09:08:57
Theoretisch schon.
Aber wenn meine Erinnerung mich nicht ganz täuscht, lagen beim Soldaten "mildernde Umstände" vor; schweres soziales Umfeld etc  ::)
Der Kamerad hatte sogar ein Gespräch mit dem Kommodore - und der sah "nackte Angst in seinen Augen", als er ihm sagte, er würde ihn wieder in die Sicherung schicken  :'(
Autor Timid
 - 06. Mai 2003, 19:18:15
hm, ist der konsum von drogen in kasernen nicht, gemäss soldaten- oder wehrstrafgesetz, eine (wehr-)straftat und dementsprechend durch disziplinarvorgesetzte oder truppendienstgericht zu "würdigen"?
Autor Sven W.
 - 06. Mai 2003, 19:15:16
Tja manchmal hilft man den mehr als manch möchte. Er hatte hoffentlich ausreichend technischen Dienst schieben müssen.
Autor schlammtreiber
 - 06. Mai 2003, 16:40:04
Manche Kiffer werden aber auch noch regelrecht belohnt.
Wir hatten einen solchen im SichZug, der rauchte einen Joint auf der Toilette, die DIREKT neben der Bude des GrpFhrs lag. Wurde wenig später aus dem Zug entfernt (wegen Dienst an der Waffe; ob wegen Drogen oder Blödheit weiß ich nicht...) und kam in den VersZug, ruhiger Schreibtischjob.

War im Grunde GENAU was er wollte...
>:(
Autor Sven W.
 - 05. Mai 2003, 17:07:58
@gast: Hängt auch immer vom StA ab. Wenn es dumm läuft und du z.B. mal in Bayern sein solltest, lacht der StA auch dann aber nicht müde. Zumal Drogen bei einer so engen Unterbringung, wie sie bei GWDLer die regelmäßig Msch sind, in dem Drogenkonsum ein besonderes Gefährdungspersonal, hinsichtlich der Verführung von "schwachen" Kameraden besteht.
Ich denke wer ein entsprechendes Problem mit Rauschmitteln hat sollte besser seinen KDV stellen.

Bezüglich des Drogentest bei einer Bewerbung als SaZ weis ich nix, da ich nie SaZ war bzw. es werden wollte.
Autor gast
 - 05. Mai 2003, 17:00:32
Naja ich kiffe auch regelmäßig als GWDler.

Wenn man erwischt wird geht das an die Staatsanwaltschaft die dann nur müde lächeln und das Verfahren wegen geringfügigkeit einstellen.


So läufts zumindest bei uns in der Kompanie ab.
Autor wadenbeisser
 - 01. Mai 2003, 12:52:36
Zitat von: trine am 30. April 2003, 20:21:04
Tach MrWilson!
dito!

Zitat
... Jedenfalls wurde da von vornherein angekündigt, dass man sich einem Drogentest unterziehen müsste. Beim Arzt haben sie nur eine Urinprobe genommen, kein Blut, keine Haare. Ein gesondertes Ergebniss dafür gab es nicht.
Kein gesondertes Ergebnis ist das Ergebnis!  ;)

Zitat
Ich weiß also nicht, ob er im Endeffekt durchgeführt wurde, nehme es aber stark an.
Er wurde durchgeführt!

Zitat
P.S.: Kannst du nicht mal deinen Vater fragen?
Der könnte dem Herrn Wilson dann auch bei seiner grottenmässig schlechten Rechtschreibung ein wenig behilflich sein!

Zu Drogen und deren Konsum sowie Folgen der selbigen:

GWDL: Erhalten regelmässig die Einschränkung "Keine Selbst- und Fremdgefährdenden Tätigkeiten". Sollte die entsprechende Konzentration nach einem "Kontroll-Test" nicht deutlich verringert haben, bleibt es bei dieser Einschränkung.

SaZ: Drogenkonsum führt regelmässig zur Entlassung nach §55, Abs. 5 SG
Autor trine
 - 30. April 2003, 20:21:04
Tach MrWilson!
Ich war seit So in Köln bei der Eignungsprüfung, ich denke das meintest du mit Eignungswochenende... Jedenfalls wurde da von vornherein angekündigt, dass man sich einem Drogentest unterziehen müsste. Beim Arzt haben sie nur eine Urinprobe genommen, kein Blut, keine Haare. Ein gesondertes Ergebniss dafür gab es nicht. Ich weiß also nicht, ob er im Endeffekt durchgeführt wurde, nehme es aber stark an.
Ich hoffe das hilft weiter.

P.S.: Kannst du nicht mal deinen Vater fragen?
Autor Heros
 - 30. April 2003, 19:04:00
Hallo,

ich werde auch SaZ und durfte in einen Becher Pinkeln, danach bekam ich einen Zettel wo u.a. draufstand: "THC - Negativ" also etwas haben die wohl getestet.

Wie lange und wo Drogen nachweißbar sind: http://www.drogeninfos.de/file1005675133.html
Autor Sven W.
 - 30. April 2003, 18:31:22
Es ging eigentlich um die Frage ob der "Urintest" bei der Musterung ein Drogentest ist.

Autor Timid
 - 30. April 2003, 16:32:43
naja, war ja auch nicht prinzipiell nur auf die leber eines (berufs-)alkoholikers bezogen, sondern mehr auf die leber eines normalen, durchschnittlichen w9'er-alkohol-konsumenten.

ehm ... worum ging es eigentlich nochmal in diesem thread?