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Autor Timid
 - 17. Dezember 2009, 13:45:32
Zitat von: Rollo83 am 16. Dezember 2009, 20:31:31Ja bekommst du weil FWDL den gleichen Status wie GWDLer haben.

Das ist so absolut nicht richtig!

Grundsätzlich gelten die entsprechenden Gesetze und Verordnungen (USG, WPflG, WSG, ...) für alle Soldaten, die auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leisten. Das sind Grundwehrdienstleistende, Soldaten die freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst absolvieren - und Wehrübende!

Allerdings sind noch lange nicht alle Paragraphen dieser Gesetze in gleicher Weise auf alle drei Gruppen anzuwenden! FWDL erhalten etwa nach dem 9. Dienstmonat einen entsprechenden monatlichen Zuschlag - dafür entfällt der Mobilitätszuschlag. Wehrübende erhalten keins von beidem - dafür unter bestimmten Umständen andere Zuschläge. Usw..

Wer es genau nachlesen will, der sollte sich mal den Leistungskatalog der Bundeswehr (zu finden etwa unter www.bundeswehr.de, oder über Google) anschauen, da ist das alles ausführlich aufgeschlüsselt.
Autor lares5
 - 16. Dezember 2009, 23:19:12
Wenn du den Mobilitätszuschlag meinst, gilt das aber nur in den ersten 9 Dienstmonaten. Sobald man ab dem 10. Dienstmonat den FWDL-Zuschlag erhält, entfällt der MobZuschlag (Entfernung Heimatort-Kaserne in Km * 0,51€).
Autor Rollo83
 - 16. Dezember 2009, 20:31:31
Ja bekommst du weil FWDL den gleichen Status wie GWDLer haben.
Autor kai Grot.
 - 16. Dezember 2009, 20:02:25
also ich gehe 23 monate zum bund und werde wohl immer mit dem zug fahren, bekomme ich dann auch entfernungsgeld??
Autor StOPfr
 - 13. November 2008, 16:21:53
Den Mobilitätszuschlag gibt es nur für GWDL (W9) und zwar maximal 204 €. Er steht zu, muss mW nicht beantragt werden. Die Angaben werden zu Beginn der AGA erhoben und sind nach einer Versetzung (z.B. in die Stammeinheit) zu überprüfen. Falls die genaue Entfernung zweifelhaft ist oder falls der Zuschlag nicht gezahlt wird: ReFü ansprechen, würde ich meinen. 
Autor McDarkness
 - 13. November 2008, 14:28:35
Zitat von: StOPfr am 13. November 2008, 13:28:26
Der Threadstarter meint vermutlich den Mobilitätszuschlag. Der hat aber (Hallo Astra g!) nichts mit Bahngeld zu tun. Gezahlt wird er nur wenn der Standort über 30 km vom Wohnort entfernt ist.

echt?? Sowas gibbet??
Muss man das beantragen oder bekommt man den Mobilitätszuschlag automatisch wenn man mehr als 30 km von der Kaserne weg wohnt?


Edit:
Zitat erkennbar gemacht.
Autor StOPfr
 - 13. November 2008, 13:28:26
Zitat von: BulleMölders am 13. November 2008, 07:36:53
Bahngeld, ist das nicht die Prämie für den Bahnvorstand bei erfogreichem Börsengang? :)
Wird ja wohl nichts in nächster Zeit  ;).

Der Threadstarter meint vermutlich den Mobilitätszuschlag. Der hat aber (Hallo Astra g!) nichts mit Bahngeld zu tun. Gezahlt wird er nur wenn der Standort über 30 km vom Wohnort entfernt ist. Dein Wohnort ist ab 1. Februar Dresden, also wird von dort aus gerechnet.
Für alle Heimfahrten gibts den Bahnberechtigungsausweis, für sonstige Privatfahrten mit der DB gilt dieser zusammen mit dem Truppenausweis wie eine BahnCard (ermäßigter Fahrkartenverkauf).

@ Astra g
Ein Versetzungsantrag lohnt sich für GWDL in aller Regel nicht. Ich empfehle Dir, nach Ummeldung einfach mal abzuwarten. Dann kannst Du immer noch etwas unternehmen...
So wie Du schreibst müsste es Dir doch aus finanziellen Gründen sehr Recht sein wenn Du weit von zu Hause weg bist...
Autor BulleMölders
 - 13. November 2008, 07:36:53
Bahngeld, ist das nicht die Prämie für den Bahnvorstand bei erfogreichem Börsengang? :)
Autor Flexscan
 - 13. November 2008, 01:11:35
was für nen Bahn- und Entfernungsgeld????????

du erhälst als Wehrpflichtiger einen Bahnberechtigungsausweis.

Damit kannst du kostenlos zwischen Kaserne und Heimat hin- und herpendeln.
Autor Andi
 - 12. November 2008, 20:48:26
 ???
Autor Astra g
 - 12. November 2008, 18:59:43
was echt wär das möglich das ich da noch umversetzt werde
weil ich hatte beim bund nachgefragt ob man meine daten nich nach dresden schiken kann, und da meinte der da ich elektroniker lern bin ich für die sehr interesant und da meinten die das ich mein dienst bei den machen muss, eigentlich is mir auch egal wo ich hin geh, hauptsache ich bekomm bahn und entfernungsgeld
klar natürlich würde ich mich freuen wenn ich irgendwo in sachsen stationirt werde
kann man nicht notfalls ein antrag stellen?