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Zusammenfassung

Autor schlammtreiber
 - 21. Dezember 2009, 08:52:00
Zitat von: MediNight am 19. Dezember 2009, 20:26:34
"At first I am thirsty and at second I am not light in the loafers and walk on a catwalk like a fagott! If entering the room the way I did was not good enough, delete the scene!"

Ein simples, freundliches "F**k you, su**er!" hätte es auch getan, oder?  ;)
Autor miguhamburg1
 - 20. Dezember 2009, 17:20:48
Ich neige dazu, pauschale Urteile zu vermeiden, auch ier bei dieser Frage.

Zweifellos wird mit dem Thema "Bildrechte" bzw. besser "Persönlichkeitsrechte" was Fotografien und Filmaufnahmen anbelangt, bei uns nicht in jedem Fall sauber gearbeitet, was auf jeden Fall abzulehnen ist. Das ist die eine - gewichtige - Seite der Medaille, und hierzu schrieb ich ja bereits, dass alle seriösen Fernseh-/Rundfunkstationen (namentlich die ö-r Sender) ihre Reporter-/Kamerateams entsprechend angewiesen haben und dass bw-seitig über den Prese-/Infostab BMVg in die gesamte haupt- und nebenamtliche Org korrsponierende Verfahrensbeschreibungen hinabverteilt sind. Hier gilt, mit wachem Verstand und Augenmaß zu schauen, was für einen als Soldat in Ordnung geht und was nicht.

Eine andere - aus meiner Sicht ebenso gewichtige - Seite dieser Medaille ist, dass wir als Bw schon auch im Blick haben sollten, dass wir mit dem, was wir tun, auch in der medialen Öffentlichkeit vertreten sind. Dass sich die Medien auch abseits aktueller "Großlagen" wie ejtzt leider in KDZ ausgelöst, mit uns beschäftigen. Und das beginnt einem Filmbericht eines Feierl. Gelöbnisses auf dem Marktplatz einer Gemeinde, über das im Regionalfenster der dritten Programme berichtet wird. Auch hier kommt es zum Einzoomen auf eine Gruppe von Soldaten, um z.B. deren Gesichtsausdruck beim Gelöbnis oder der Nationalhymne festzuhalten. Wer will dies kritisieren? Einer der erfolgreichsten Filme zum Thema Bw war die Mitreise eines Kamerateams bei einer Ausbildungsfahrt des SSS Gorch Fock, der in allen Dritten gesendet wurde. Oder der Fernsehfilm über die Ausbildung von Fallschirmjägern an der LL/LTS... Und so gibt es eine Reihe von Beispielen, in denen im Fernsehen Bw-Alltag gezeigt wird, ohne dass daran aus meiner Sicht etwas zu kritisieren wäre. Im Übrigen: Die Presse(St)Offz unseres Kommandos sind mehr in unserem Bereich unterwegs, als hier im StO, weil sie Kamerateams begleiten, beraten und ihnen gelegentlich auch mal Aufnahmen untersagen. Und bei dieser Gelegenheit sind sie es auch, die in die Verbände, bei denen gedreht werden soll, vorab aufschlagen und die Drehorte und möglichen Interviewpartner vorab besprechen, befragen etc.

Also, zumindest nicht überall bei uns wird im Umgang mit Medien "Wilde Sau" gespielt!
Autor mailman
 - 19. Dezember 2009, 21:16:51
Ich war (Feuerwehr sei Dank) auch schon ein paar Mal im Fernsehen/Zeitung.

Meistens beim Arbeiten oder beim durchs Bild laufen. Das Filmen hab ich nie gesehen.

Kann man wohl nix machen bei sowas.
Autor ulli76
 - 19. Dezember 2009, 21:03:44
Offene Haare gehören aber nun mal nicht zur Uniform. Also trage ich die Haare grundsätzlich entweder kurz oder eben zusammengebunden.
Genausowenig trag ich Make-Up zum Flecktarn und schon gleich dreimal nicht im Einsatz.
Ok, dass ich vielleicht ein zweites Mal von A nach B geh wenn ich nicht grad was wichtigeres zu tun hab damit kann ich leben. Aber wie ich z.B. in ein Gebäude reingeh bleibt doch wohl mir überlassen.

Von Fersehinterviews bin ich zum Glück verschont worden. Hab aber schon mal Dreharbeiten mitbekommen und hatte schon mal nen Radiointerview an der Backe. (Man ist natürlich fette Beute wenn man die einzige Frau in ner AGA-Kp ist.)
Das Blöde ist halt, dass gerade weibliche Soldaten gerne auf eine bestimmte Art und Weise dargestellt werden, die nicht meinem Selbstverständnis entspricht.

Achne muss mich doch korrigieren:
Bei nem Wettkampf war mal nen Lokalteam vom WDR da. An der einen Station waren wir grad fertig als die ankamen. Da wurden wir gefragt, ob wir die Station (war Erste Hilfe) nochmal wiederholen würden. Ham dann halt einfach gefilmt als wir das nochmal gemacht haben. Hab aber keine Ahnung, ob die Szene gesendet wurde.
Die waren auch nicht so sensationsgeil wie Reporter von bestimmten Sendern/Formaten.
Autor Timid
 - 19. Dezember 2009, 20:48:31
Zitat von: ulli76 am 19. Dezember 2009, 19:48:33Da kam es dann zu Szenen wo der Regisseur/Reporter zu ihr mal meinte sie solle doch mal ihr Haar aufschütteln weil das besser aussehen würde oder sie sollte ein zweites Mal ins Essenszelt reingehen.

Was, denke ich, auch durchaus legitim ist - man möchte ja als der Berichterstatter nicht nur irgendwas senden, sondern Bildmaterial, das auch "gut" aussieht. Und das bedeutet auch, dass man den oder die "Protagonisten" möglichst "gut" aussehen lässt und vielleicht mal eine Aufnahme oder ein Foto o.ä. wiederholt. Und solange es den Dienstbetrieb nicht deutlich beeinträchtigt ...

ZitatBzw. was für Möglichkeiten hab ich vorher zu sehen was von mir gesendet wird, wenn ich grundsätzlich mit dem Filmen einverstanden bin.

Wohl keine. Je nach Sendeform etc. wird sicherlich nochmal Rücksprache gehalten, ob der Beitrag in Ordnung ist - aber ob jeder Soldat zu Rate gezogen wird, der dort zu Wort kommt, ist wohl fraglich. Realistischer dürfte sein, dass aus dem entstandenen Material ein Beitrag/Film entsteht, der von EINER Person, nämlich dem Presse(St)Offz, authorisiert wird ...

ZitatODer welche Möglichkeiten hab ich in bestimmten Situationen nicht gefilmt zu werden.

Im Zweifelsfall: Klar sagen "bis hierhin und nicht weiter"! Selbst bei einer Einwilligung "ja, ich bin mit Aufnahmen von mir einverstanden" muss man sich nicht alles gefallen lassen.
Autor ulli76
 - 19. Dezember 2009, 20:34:12
Allerdings mach ich mir da weniger Sogen wegen dem Kamerateam an sich mach, sondern eher wegen unserer Führung. Wobei ich bei einem entprechenden Befehl durchaus den dienstlichen Zweck in Frage stellen würde. Oder gäbe es eine Grundlage für die Rechtmäßigkeit eines solchen Befehls?
Autor MediNight
 - 19. Dezember 2009, 20:26:34
Ein Kamerateam hat u. a. mich bei einem "Sector Gathering" in Zugdidi in Georgien gefilmt. Meine Antwort auf die Bitte, ein zweites Mal den Staff Club zu betreten war die folgende: "At first I am thirsty and at second I am not light in the loafers and walk on a catwalk like a fagott! If entering the room the way I did was not good enough, delete the scene!" :D :D :D

Ich hasse derartige "Monkey Shows" wie die Pest! Wie sagten meine "Colleagues" bei UNOMIG immer über mich ;) ? "He is a soldier from head to toe, but sometimes he scares the crap out of me!" :D :D :D
Autor ulli76
 - 19. Dezember 2009, 19:48:33
Hab da noch was zum Thema:
Ne Kameradin in ähnlicher Position wie ich wurde in der Einsatzvorbereitung und im Einsatz gefilmt. Sie hatte den Befehl mit denen zu "kooperieren". Da kam es dann zu Szenen wo der Regisseur/Reporter zu ihr mal meinte sie solle doch mal ihr Haar aufschütteln weil das besser aussehen würde oder sie sollte ein zweites Mal ins Essenszelt reingehen.
So jetzt frage ich micht ob man so ein Affentheater überhaupt mitmachen muss? Mal abgesehen, dass ich nicht gerade telegen bin und deswegen wohl eher nicht für so eine Aufgabe ausgewählt werde, würde ich die Bundeswehr und uns weibliche Soldaten so nicht repräsentieren wollen. Bzw. was für Möglichkeiten hab ich vorher zu sehen was von mir gesendet wird, wenn ich grundsätzlich mit dem Filmen einverstanden bin. ODer welche Möglichkeiten hab ich in bestimmten Situationen nicht gefilmt zu werden.
Autor Timid
 - 19. Dezember 2009, 19:07:58
Zitat von: Andi am 19. Dezember 2009, 18:54:09[...] nur wird die Bundeswehr hier im Umgang mit externen Kamerateams regelmäßig ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den eigenen Soldaten nicht gerecht [...] Deswegen empfehle ich, sich zu beschweren und Rechtsmittel auszuschöpfen, wenn es dazu Anlass gibt.

Ein paar Anhaltspunkte habe ich oben schon genannt. Wer sich weiter mit dem Thema beschäftigen möchte, weil er beispielsweise selbst betroffen ist, der möge einfach mal in einer Internet-Suchmaschine nach "Recht am eigenen Bild" suchen - das Thema wird, wenn auch meist für Fotografen/Journalisten, weniger für die "Opfer", in vielen fachlich fundierten Artikeln aufgegriffen. Weitere Informationen kann auch das Kunsturhebergesetz, speziell §22 und §23, liefern sowie die entsprechenden Kommentare und die darauf basierende Rechtsprechung.
Autor Andi
 - 19. Dezember 2009, 18:54:09
Jupp, das habe ich soweit auch erkannt, nur wird die Bundeswehr hier im Umgang mit externen Kamerateams regelmäßig ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den eigenen Soldaten nicht gerecht - schlicht in der Regel auch deshalb, weil ab Verbandsebene kaum noch geschultes Personal vor Ort ist, um Dreharbeiten zu überwachen und betroffene Soldaten einzuweisen - und darauf wollte ich hinaus. Wenn Kamerateam A in Kaserne B auftaucht und das von Division C abgesegnet ist wird S2-Offz B höchstens noch Kuschelkurs fahren, aber kaum darauf achten, dass da alles im Sinne der Rechte der Soldaten von statten geht. Deswegen empfehle ich, sich zu beschweren und Rechtsmittel auszuschöpfen, wenn es dazu Anlass gibt. Anders scheint unser Dienstherr seine desolate ÖA doch nicht zu ändern.

Gruß Andi
Autor miguhamburg1
 - 18. Dezember 2009, 16:18:46
Lieber Kamerad Andi,

wenn ich das richtig sehe, gehen Sie auf einen anderen Aspekt ein, als es unser TE hier tat: Der schrieb explizit, dass ein Kamerateam eines ör Senders erscheinen würde. Und genau hierauf ging ich bei meiner Erwiderung explizit ein.

Im Übrigen stimme ich Ihnen vollkommen zu, was den internen Umgang mit diesem thema handelt - wenn das alles richtig liefe, würde wahrscheinlich der größte Teil an Bildern auf den Internetseiten der BW/TSK/OrgBer nicht erscheinen...
Autor Andi
 - 18. Dezember 2009, 15:07:30
Schön, dass das so die Praxis ist. ;) Die Bundeswehr macht es sich in der Verwertung von Bildmaterial aber leider ziemlich einfach. beispielsweise die Bilderonlinedatenbank im Intranet, die regelmäßig zur Ausschmückung von allen möglichen internen oder externen berichten genutzt wird quillt geradezu über von Material, dass ohne das Einverständnis der gezeigten Personen genutzt wird, bzw. bei dem das Einverständnis nur für einen einzelnen Zweck gegeben wurde.
Das zudem Soldaten ihr Recht am eigenen Bild haben, wie jeder andere Bürger auch, wird so ziemlich auf jeder Führungsebene gerne ignoriert - Absicherung in Form von Einverständniserklärungen gibt es an sich nur im Benehmen mit externen Medienpartnern.
Und was irgendwelche internen Regelungen angeht empfehle ich dem Betroffenen einfach sich zu beschweren - und zwar so lange, bis das Bundesverwaltungsgericht entscheidet - und gleichzeitig einen Zivilprozess zu führen.

Wir machen uns was Datenschutz angeht ständig in die Hose, aber was die Verwertung von Bildmaterial angeht, ist eigentlich so ziemlich alles möglich, was geht - seltsame Sache das.

Gruß Andi
Autor Timid
 - 17. Dezember 2009, 19:18:42
Zitat von: miguhamburg1 am 17. Dezember 2009, 16:38:31Meine Auskunft beruht auf Kenntnis dieser Vorgänge. Alle seriösen Fernsehsender haben derartige Vordrucke - und die entsprechenden Regelungen finden sich im Presserecht wieder, das explizit auf die Persönlichkeitsrechte damit eingeht.

Ich lerne immer gerne dazu - wo genau sollen sich solche Regelungen befinden?

Das, was ich oben geschrieben habe, ergibt sich direkt aus dem KUG, das u.a. das "Recht am eigenen Bildnis" behandelt!

ZitatBereits hierbei weisen die PresseOffz auch ihrerseits auf ggf. notwendige Einholung von Einzelgenehmigungen hin.

Dazu siehe oben - eine Genehmigung von Einzelpersonen ist nicht zwangsläufig erforderlich!
Autor miguhamburg1
 - 17. Dezember 2009, 16:38:31
.. genau, Timid, ohne Gewähr.

Meine Auskunft beruht auf Kenntnis dieser Vorgänge. Alle seriösen Fernsehsender haben derartige Vordrucke - und die entsprechenden Regelungen finden sich im Presserecht wieder, das explizit auf die Persönlichkeitsrechte damit eingeht. Sowohl aus meiner Kdr-Zeit, als auch von meinem jetzigen DP habe ich mehrmals im Jahr hiermit zu tun.

Der Presse-/Infostab BMVg hat dazu alle haupt- und nebenamtlichen Presse-Offz über die Regularien, erforderlichen Genehmigungen etc. informiert. Heißt für derartige geplante Berichterstattungen: Die Sender/Stationen zeigen ihre Berichtswünsche beim jeweiligen Verband oder dem für den Verband zuständigen PIZ an. Die verantwortlichen Presse(St)Offz klären nach Abstimmung mit dem Kdr des jeweiligen TrTl die Rahmenbedingungen ab (also was darf [nicht] gefilmt werden, wo soll gefilmt werden, wann soll gefilmt werden etc.) und regeln diese Dinge einschließlich Zutrittsberechtigungen etc. mit dem Sender. Bereits hierbei weisen die PresseOffz auch ihrerseits auf ggf. notwendige Einholung von Einzelgenehmigungen hin. Plant der Sender z.B. explizit die Aufnahme einzelner Personen, werden die TrTle dann selbst dafür sorgen, dass sich freiwillige Soldaten finden und bereit "stehen".

Also, um es nochmal auszudrücken: Alle Personengruppen ab 6 Personen aufwärts können ohne Einzelgenehmigung aufgenommen werden (wenn die sonstigen Rahmenbedingungen eingehalten sind).
Autor Timid
 - 17. Dezember 2009, 13:09:27
Ganz so einfach ist es nun auch wieder nicht ... Zumal die Grenze von 5, 7, 42 Menschen sich nicht im Gesetz wiederfindet - dort ist nur von " Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen" die Rede, eine feste Grenze wird nicht genannt. Außerdem ist auch, wenn eine solche Veranstaltung stattfindet, noch lange nicht jedes Bild erlaubt, auf der anderen Seite können aber auch Bilder erlaubt sein, auf denen nur eine Einzelperson abgebildet ist - sogar ohne deren Erlaubnis! Nicht umsonst ist das Thema sehr heikel ...

Erlaubt wäre (vermutlich) z.B., eine Kompanie beim Antreten, im Unterrichtsraum oder bei der Ausbildung zu filmen - " Versammlungen, Aufzüge und ähnliche Vorgänge", und ein "berechtigtes Interesse" für eine Berichterstattung gäbe es vermutlich auch. Nicht erlaubt wäre es, eine einzelne Person aus der angetretenen Kompanie gezielt zu filmen - wie man an der Sportberichterstattung sieht, interessiert das nur im Zweifelsfall niemanden ...
Nicht erlaubt wäre wahrscheinlich, Soldaten auf ihrer Stube ohne Erlaubnis zu filmen - gleichgültig, ob es sich um einen Einzelnen, alle Soldaten der Stube oder Soldaten in Zugstärke handelt, da es nur bedingt als "Versammlungen, Aufzüge und ähnliche Vorgänge" aufgefasst werden kann, und das Kamerateam gleichzeitig in gewisser Weise auch in die Privatsphäre der Soldaten eindringen würde.
Erlaubt wäre aber wiederum, einen einzelnen Soldaten zu filmen, solange er "Beiwerk" ist. Ein Soldat, der gerade durchs Bild läuft, während beispielsweise das Stabsgebäude einer Kaserne gefilmt wird, ist Beiwerk.

Usw., usf..

Das alles setzt allerdings voraus, dass dem Soldaten in seiner Funktion als Soldat tatsächlich der entsprechende Schutz durch das KUG zusteht, und das er nicht per se als (relative) Person der Zeitgeschichte anzusehen ist.

Im Zweifelsfall sollte man das Thema frühzeitig mit den Vorgesetzten besprechen und auch abklären, wenn man nicht gefilmt werden möchte!


P.S.: Alle Angaben ohne Gewähr ...