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Zusammenfassung

Autor schlammtreiber
 - 28. April 2003, 07:56:52
dito
Autor Sven W.
 - 26. April 2003, 14:43:48
Bespreche es am besten mit dem Musterungsbeamten. Die sind zumeist sehr hilfreich und reiten dich nicht rein, vorallem nicht in der jetztigen Situation mit der Wehrgerechtigkeit.
Autor Kanther
 - 25. April 2003, 18:54:21
Hallo!

Ich weiß leider nicht, wen ich in dieser Angelegenheit kontaktieren soll, so probiere ich es mal hier, da man in anderen Foren, die in der Regel von Bundeswehrgegnern betrieben werden kaum Antwort findet.

Meine Situation ist folgende:

Neulich rief ich im zuständigen KWEA an, um mich nach den Möglichkeiten einer vorzeitigen Musterung zu erkundigen.
Beim Gespräch mit dem sehr netten KWEA-Beamten stellte sich heraus, dass ich aufgrund meiner Kurzsichtigkeit (über 10 dpt.; ich glaube, ich kratze auch schon an den 11, kann nämlich den Videotext nicht mehr lesen ;-)) wohl nicht wehrdiensttauglich bin. Der Herr vom KWEA machte mir den Vorschlag, meine fachärztlichen Unterlagen doch an den Ärztlichen Dienst zu schicken und eine Befreiung von der Musterungspflicht zu beantragen. Die Musterung ist nämlich unnütz.

Kann mir jemand sagen, was man bei so einem Antrag beachten muss? Reicht meine Augenstärke, verbunden mit einigen Allergien und und Rückenproblemen aus, um mir solche Mühe zu machen?
Ich bin kein "Drückeberger", aber die vom KWEA vorgeschlagene Möglichkeit würde ich gerne in Anspruch nehmen!

Viele Grüße!
Kanther