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Autor mailman
 - 22. Dezember 2009, 20:08:33
Es reicht ja für dich auch zu wissen das du nciht wehrdienstfähig bist. Die genauen Gründe müßte man wohl erfragen.
Autor SonnenSturm
 - 22. Dezember 2009, 19:56:46
Also in meinem Musterungsbescheid standen keinerlei Gründe, die zum T5 geführt haben. Was beim Bund im System steht, weiß ich nicht.
Wie gesagt, war lediglich die Anlage zur KDV mit dabei. Das ist im Endeffekt doch das witzige an der Sache.
Ich bin ausgemuster. Im gutachten steht nichts weiter und die Anlage zum KDV hängt mit an.

Ich werde das erst einmal abklären lassen und dann weiter schauen.
Autor ulli76
 - 22. Dezember 2009, 15:32:13
Je nach dem was damals als Begründung reingeschrieben wurde, wird es schwierig davon zu genesen und damit hättest du dir selber einiges verbaut.
Wirst wohl erstmal rausfinden müssen, welches Gebrechen du hattest, das zur Ausmusterung geführt hat und dann darlegen warum und wie sich der Gesundheitszustand geändert hat.

Auch wenn es immer wieder Gerüchte gibt, dass KDV-ler einfach so ausgemustert werden, kann ich daran nicht glauben. Welchen Grund hätte ein Musterungsarzt dafür seinen Job zu riskieren? Ich halte das eher für eine "urban legend".

Nochmal: Die Musterung soll rausfinden, ob jemand gesund genug ist Wehrdienst zu leisten. Völlig unabhängig davon, ob er zum Bund geht oder nicht.

Übrigens kann man sich für eine Ausbildung zurück stellen lassen.
Autor Timid
 - 22. Dezember 2009, 14:20:23
Ja - wenn du glaubhaft darlegen kannst, dass sich dein "Gesundheitszustand" seit damals entsprechend verbessert hat. Ansonsten wird im Zweifelsfall nach Aktenlage entschieden und der Antrag auf Nachmusterung abgelehnt.
Autor SonnenSturm
 - 22. Dezember 2009, 14:16:35
So sehe ich das auch. Aber wäre es das erste mal, das soetwas vorgekommen ist?

Besteht denn grundsätzlich eine Chance darauf, dass ich nachgemustert werden kann?
Autor mailman
 - 22. Dezember 2009, 14:09:40
Genau.

Sonst würde es ja jeder so machen und das ganze KDV Zeug wäre sinnlos
Autor schlammtreiber
 - 22. Dezember 2009, 14:00:05
Zitat von: snake99 am 22. Dezember 2009, 13:58:03
Da muss ich dir widersprechen ...

Da musst Du nicht widersprechen, denn mailmanns Aussage ist absolut korrekt. KDV hat mit dem Tauglichkeitsgrad NICHTS zu tun. Wenn ein Musterungsarzt Personen ausmustert weil sie verweigern (oder auch umgekehrt) ist das schlicht und einfach ein Dienstvergehen  ;)
Autor snake99
 - 22. Dezember 2009, 13:58:03
Da muss ich dir widersprechen ... ein Bekannter von mir sollte gemustert werden, der Arzt fragte ihn, ob er zur Bw will, er verneinte das, schwups stand T5 auf dem Musterungsbescheid ... mein Bekannter hätte zwar noch zusätzlich verweigern können, aber wofür wenn man T5 bekommen hat?
Autor mailman
 - 22. Dezember 2009, 13:54:44
Alleine ein KDV Antrag begründet mit 1000%iger Sicherheit kein T5!
Autor SonnenSturm
 - 22. Dezember 2009, 13:48:00
Telefonisch hab ich mit meinem WDB schon gesprochen und dieser meinte, ich solle meinen KDV-Antrag zurückziehen. Auch der WDB meinte, dass ich wohl aufgrund des Antrages so gemustert wurde (Sicher sei er sich jedoch auch nicht).
So wie ich das sehe, werde ich meinen KDV-Antrag wiederufen und mich einfach nachmustern lassen. Sicher ist sicher.

Vielen Dank für die Antworten.

@snake99
Danke für den Tipp mit der Seite bundeswehr-karriere.de. Die habe ich bereits studiert :)
Autor mailman
 - 22. Dezember 2009, 13:40:08
So wie ich das verstehe wurdest du ausgemustert bevor der KDV Antrag anerkannt wurde. Wer T5 ist muss auch keine Zivildienst mehr leisten.
Von daher wird dir auch ein Widerruf ncihts bringen , sondern nur eine Nachmusterung.
Autor snake99
 - 22. Dezember 2009, 13:37:40
Genau, und je nachdem was der WDB ihnen sagt, können sie ja im Anschluß immer noch anfangen die jeweiligen Anträge zu stellen ....
Autor SonnenSturm
 - 22. Dezember 2009, 13:30:22
Vielen Dank schon einmal für die zahlreichen Antworten.

Um die Unklarheiten zu beseitigen:

Ich habe damals einen KDV-Antrag gestellt und wurde zum Bundeswehrarzt beordert.
Dort habe ich die reguläre Musterung mitgemacht und das anschließende Gespräch mit dem Arzt.
Dieser meinte, dass ich im Grunde genommen keinerlei Einschränkungen hätte (körperlicher Art) und hatte mich noch einmal gefragt, ob ich den KDV-Antrag nicht vielleicht doch noch zurückziehen möchte. Daraufhin habe ich ihm meine Gründe geschildert und der Arzt hat mich dann aufgrund des KDV-Antrages (so seine damalige Ausage) auf T5 gemustert. Im Musterungsbescheid ist zusätzlich noch vermerkt, dass ich diesen Antrag gestellt habe und gewisse Anlage war angefügt.


Von daher gehe ich persönlich davon aus, dass ich aufgrund des KDV-Antrages auf T5 gemustert wurde und diesen wiederrufen kann!?


Wie dem auch sei. Werde mich kurzerhand noch einmal mit einem Wehrdienstberater kurzschließen.
Autor mailman
 - 22. Dezember 2009, 12:32:50
Zitat von: RekrKp8 am 22. Dezember 2009, 10:38:26
Wer ist beide? Dachte, man nennt Zivildienst (§ 1 KDVG)?

Das düfte Wehrdienst als Ersatzdienst sein.
Autor wolverine
 - 22. Dezember 2009, 12:07:19
1. Wenn verweigert, dann Verweigerung widerrufen.
2. Wenn ausgemustert um Nachmusterung bitten und trifftige Gründe nennen, warum sich der Gesundheitszustand geändert hat.
2a. Wenn keine Nachmusterung durchgeführt wird, umplanen und zivile Ausbldung suchen.
3. Wenn wehrdienstfähigkeit festgestellt wird, Bewerbung als Offizier im fliegerischen Dienst und den est absolvieren.