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Zusammenfassung

Autor BulleMölders
 - 11. Januar 2010, 07:15:41
Meiner Meinung nach ein wenig dürftig. Denn es fehlt jegliche Begründung warum eine "Überprüfungsuntersuchung" stattfinden soll.
So sieht sich ein Sachbearbeiter das ganze an, schut in die alten Unterlagen und lehnt das ganze an Hand der Aktenlage ab.

Ich würde so Anfangen: "hiermit beantrage ich einen Nachmusterung zur Feststellung meiner Wehrdienstfähigkeit. Mein Gesundheitszustand hat sich seit der Feststellung meiner nicht Wehrdienstfähigkeit im Rahmen des Dienstunfähigkeitsverfahren in folgender Weise gebessert."
Und dann eine Beschreibung der Besserung. Aber das musst du selbst machen, dass kann ich dir nicht auch noch vor beten.
Autor icecover
 - 10. Januar 2010, 23:05:28
Ich bins nach mal  ;D

wollte morgen den Brief abschicken.
Ihr kennt euch ja aus ... geht der Brief oder muss ich noch was verändern  ???
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich eine Überprüfungsuntersuchung.
Persönlichen Daten:

Name:       xxxxxxxxxxxxx
Vorname:           xxxxxxxxxxxxx
Geburtstag:   xxxxxxxxxxxxx
Geburtsort:   xxxxxxxxxxxxx
PK:              xxxxxxxxxxxxx


Mit freundlichen Grüßen

icecover


Danke schööön schon mal
Autor icecover
 - 05. Januar 2010, 16:22:58
ich schreib einfach mal dann meinen formlosen antrag und guck was passieren wird.

und mehr als "Nö is nich" werden se ja wohl kaum sagen können.

ich halt euch mal dann auf den laufenden was kommt.

lg

icecover
Autor ulli76
 - 04. Januar 2010, 18:42:52
WEnn du deine Gesundheitsverbesserung auch so ausreichend darlegen kannst, brauchst du kein Attest.
Autor icecover
 - 04. Januar 2010, 17:54:30
ups sry ... wegen dem verschreiber, saß dabei grad inner vorlesung :D

also muss jetz nen attest dabei oder nich?

viele grüße

Autor Timid
 - 04. Januar 2010, 16:05:32
Zitat von: crazykid33 am 04. Januar 2010, 15:29:45Könnte er nicht auch einfach zum Psychologen gehen und sich was bescheinigen lassen? Natürlich nach verschiedenen Tests und was eben so nötig ist an Untersuchungen.

Es war ja die Frage, ob es auch ohne geht, da eine solche Untersuchung mit einer netten "Aufwandsentschädigung" im wohl dreistelligen Eurobereich für den Psychologen verbunden wäre ... ;)
Autor schlammtreiber
 - 04. Januar 2010, 15:51:34
Der Psychologe kann das gerne bescheinigen, das ist dann aber "nur" ein Grund über eine erneute Musterung nachzudenken, nicht schon die Tauglichkeit an sich. Wenn dann die Musterungsbehörde auch sagt "Tauglich", dann ist er tauglich. Wenn sie "nein" sagt, helfen ihm zwanzig Atteste von zivilen Psychologen auch nicht weiter...
Autor crazykid33
 - 04. Januar 2010, 15:29:45
Könnte er nicht auch einfach zum Psychologen gehen und sich was bescheinigen lassen? Natürlich nach verschiedenen Tests und was eben so nötig ist an Untersuchungen.
Autor Timid
 - 04. Januar 2010, 13:36:41
Attest, nicht Arrtest ;)

Zitat von: crazykid33 am 04. Januar 2010, 13:25:00Da muss ich allerdings wiedersprechen:
Mein Bruder ist Diplompsychologe und er meinte, dass eine Untersuchung eben eines Psychologen auch eine Veränderung bestätigen könnte.

Dazu muss sie allerdings erstmal stattfinden ... In dem vorliegenden Fall könnte es, vermutlich, in etwa so ablaufen: Der Threadersteller schreibt einen formlosen Antrag, legt kein ärztliches Attest bei, es wird nach Aktenlage entschieden - und keine Nachmusterung durchgeführt, da es keinen Anhaltspunkt für eine Verbesserung des Gesundheitszustandes gibt. Dementsprechend wird auch keine Untersuchung durch einen (Vertrags)Arzt der Bundeswehr durchgeführt.

Wie gesagt: Es KÖNNTE so ablaufen. Die Nachmusterung ist ja nunmal nichts, was einem zustehen würde o.ä., sondern eine Untersuchung, die Ressourcen der Bundeswehr bindet (also auch Steuergelder kostet). Eine solche Untersuchung wird man in der Regel nicht "auf Verdacht" durchführen, sondern nur, wenn eine entsprechende Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Nachmusterung zu einer Änderung des Tauglichkeitsgrades führen wird. Atteste werden dabei natürlich immer gerne genommen.

Es kann natürlich auch anders aussehen, wenn man glaubhaft schildern kann, dass sich der Gesundheitszustand gebessert hat. Das würde ich, im Fall des Threaderstellers, auch einfach mal versuchen. Auch wenn das ebenfalls Ressourcen bindet ...
Autor crazykid33
 - 04. Januar 2010, 13:25:00
Da muss ich allerdings wiedersprechen:
Mein Bruder ist Diplompsychologe und er meinte, dass eine Untersuchung eben eines Psychologen auch eine Veränderung bestätigen könnte.
Autor wolverine
 - 04. Januar 2010, 11:59:21
Oder sie lassen es gleich ganz, da es keine Anhaltspunkte für eine Veränderung des Gesundheitszustands gibt.... bevor die noch´mal 150 € für nichts ausgeben... ::)
Autor icecover
 - 04. Januar 2010, 11:25:16
Moin,

so ich hab mal beim KWEA angerufen.

die sagten einfach ich solle dann bitte einen formlosen Antrag stellen, und gegebenfalls Arrteste belegen.

reicht es wenn ich schreiben,

Sehr geehrte Damen und Herren

hiermit beantrage ich einen Überprüfungsuntersuchung, da sich mein Gesundheitszustand verändert hat.

Meine Daten sind
Name:
Geburtsort
PK:


mit freundlichen Grüßen

icecover


Nen Arrtest hab ich allerdings nicht für "meine Krankheit" macht das was? ich denke doch mal das die mich eh noch bei denen vor nen Phychologen setzen werden. und bevor ich 150 euro oder so für nen selbst erstelltes G gutachen hinlege...?

viele Grüße

icecover
Autor wolverine
 - 25. Dezember 2009, 10:06:32
Man ist solange "nicht wehrdienstfähig" bis die "Wehrdienstfähigkeit" festgestellt ist. Es hilft also alles nichts: Wenn man wieder zum Bund möchte muss man sich neu mustern lassen und dann eben einen Bescheid bekommen in welchem die Tauglichkeit zuerkannt wird. Dazu muss man dem KWEA möglichst viel Stoff liefern warum sich denn der Gesundheitszustand geändert (verbessert) hat. Das ist je nach Mangel unterschiedlich: Ein fehlendes Bein wird nicht nachwachsen. Dagegen kann man massives Übergewicht in ein paar Jahren runtertrainieren.
Autor BulleMölders
 - 25. Dezember 2009, 07:50:41
Zitat von: icecover am 25. Dezember 2009, 00:18:26
Dann hab ich aber noch mal ne Frage, auf meinem Entlassungspapieren steht das ich andauernt wehrunfähig bin, aber damals inner Heilfürsorge sagt man mit das ich "nur" 5 Jahre den Status habe ... was stimmt denn jetz?
"Stimmen" mag beises doch ausschlaggebend ist erstmal das, was man schriftlich hat. Also das, was in den Entlassungspapieren steht.
Es mag zwar dumm klingen aber der Satz "Was schert mich mein Geschwätz von Gestern!" bekommt in unserer Gesellschaft immer mehr Relevanz.
Autor Flexscan
 - 25. Dezember 2009, 01:07:42
ERsteinmal nachträglich mein herzlichstes Beileid zum Verlust.

Ich kann verstehen, das der Tod eines nahem Familienangehörigen jemanden aus der Bahn wirft.

Stell dir mal bitte folgende Situation vor (ist ein Beispiel).
Du bist wieder im aktiven Dienst und wirst Jetpilot. Dein WO ist bester Kumpel mittlerweile geworden. Nun kommt der Marschbefehl nach Afghanistan.
Kurz vor Ende der Dienstzeit dort werdet Ihr abgeschossen und du überlebst als einzigster.

Bist du der Situation gewachsen, diesem erneuten Härtefall zu überstehen? Wie verhälst Du Dich bei der Beerdigung deines besten Kumpels wenn Frau und Kind daneben stehen?

Es ist ein Kann Beispiel, verstehe es bitte nicht falsch. Ich möchte nur darauf hinweisen, was evtl der Psychologe bei einer etwaigen Einstellung deinerseits Fragen könnte.

Wünsche Dir viel Glück und Erfolg beim Widereinstellungsversuch.