Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Timid
 - 03. Januar 2010, 20:01:52
Zitat von: cxxxr am 03. Januar 2010, 19:50:12-Den Antrag kann ich also auch vor dem Erhalt meines Einzugstermins stellen.

In dem Fall dürfte es sogar einfacher möglich sein, da es noch keinen Einberufungsbescheid gibt, der aufgehoben werden muss etc..

ZitatNun noch meine 3te Frage:
- Ich habe mich schon immer gefragt ob jeder der T1,2 und 3 gemustert wurde zu 100% auch eingezogen wird!

Nein. T3 gibt es, wie geschrieben, schon seit einigen Jahren nicht mehr (genauer: Er wird nicht mehr vergeben). Aber der überwiegende Teil derjenigen, die für den Wehrdienst zur Verfügung stehen (also T1 oder T2 gemustert wurden und keinen Zivil- oder sonstigen Ersatzdienst leisten), wird auch einberufen.

Genaue Zahlen gibt es immer im Jahresbericht des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages.

Zitat von: MediNight am 03. Januar 2010, 20:00:59Das Ganze nennt sich dann ... Wehrüberwachung!

Genaueres dazu findet sich im Wehrpflichtgesetz bzw. kann beim Kreiswehrersatzamt des Vertrauens telefonisch geklärt werden.
Autor MediNight
 - 03. Januar 2010, 20:00:59
Nachbrenner: Sie müssen ohnehin vorher mit dem KWEA Kontakt aufnehmen, weil Sie ohne dessen Zustimmung nicht für drei Monate nach USA reisen dürfen ;) ! Es könnte sonst sein, dass freundliche Herren mit eisernen Armbändern Sie bei der Wiedereinreise herzlich willkommen heissen ;) !

Das Ganze nennt sich dann ... Wehrüberwachung!
Autor MediNight
 - 03. Januar 2010, 19:58:03
Das stimmt so auch nicht ;) ! Natürlich gibt es den Tauglichkeitsgrad "T 3" noch, aber diejenigen, die ihn erhalten haben, werden damit definitiv nicht eingezogen, sondern als "untauglich" behandelt!

Ach ja, an den TE ;) : Nicht alle werden eingezogen! Manche machen auch Zivildienst oder Erstazdienst bei der feuerwehr oder beim THW oder ...
Autor mailman
 - 03. Januar 2010, 19:54:42
Ein T3 gemusterter wird zu 0% eingezogen, das kann ich dir schon mal sagen ::)

weil es t3 nimmer gibt.
Autor cxxxr
 - 03. Januar 2010, 19:50:12
Alles klar somit besteht die Chance das es klappen könnte!

-Den Antrag kann ich also auch vor dem Erhalt meines Einzugstermins stellen.


Nun noch meine 3te Frage:
- Ich habe mich schon immer gefragt ob jeder der T1,2 und 3 gemustert wurde zu 100% auch eingezogen wird!

Viele Grüße und Danke
CxXxr
Autor Timid
 - 03. Januar 2010, 19:41:25
Zitat von: cxxxr am 03. Januar 2010, 18:41:03Jedoch wollte ich mich davor erst hier im Forum kurz erkundigen wie ich überhaupt vorgehen soll.

Formloser Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst für den Zeitraum ... wegen ... mit Aufhebung des bestehenden Einberufungsbescheides mit der Aktennummer ...

So einfach kann es gehen ;)
Autor MediNight
 - 03. Januar 2010, 19:09:01
Na dann schreiben Sie dem "leiben KWEA" doch einfach ein nettes Briefchen ;) Dann werden Sie mit Sicherheit eine Antwort erhalten ...

Woher sollen wir denn hier im Forum wissen, wie diese ausfallen wird? ich habe gehört, die Kristallkugel wäre gerade beim Kundendienst oder so ... :D !
Autor cxxxr
 - 03. Januar 2010, 18:41:03
Den Wunsch werde ich natürlich im Kreiswehrersatzamt klären.

Jedoch wollte ich mich davor erst hier im Forum kurz erkundigen wie ich überhaupt vorgehen soll.

Das man von W9 auf W6 heruntergesetzt wird war mir neu danke für die Info! -> Somit fällt Punkt 2 weg ;)
Autor MediNight
 - 03. Januar 2010, 18:32:31
Warum klären Sie Ihren Wunsch nicht mit dem Kreiswehrersatzamt ab ;) ? Diese Behörde beruft Sie nämlich auch ein ;) !

Am Besten machen Sie das, wenn Sie beim KWEA den USA-Aufenthalt beantragen, denn dazu sind Sie im Rahmen der Wehrüberwachung ohnehin verpflichtet!

Außerdem werden Sie, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt (01.01.2011) im Dienst sind, ohnehin von (bisher) W9 auf (dann) W6 heruntergesetzt und würden dann zum Ende März 2011 entlassen werden!
Autor cxxxr
 - 03. Januar 2010, 18:23:30
Hallo hoffe ich bin hier richtig!
Bin neu hier und bitte kleine Fehler zu verzeihen ;)


So zu meinem Problem:

Ich wurde letztes Jahr T2 gemustert und hab den Wunsch geäußert in die Abteilung Luftwaffe zu kommen.

- Meine Einberufung wurde auf Grund meines Abiturs, welches ich in diesem Jahr 2010 beenden werde verschoben.
- Mein Abitur werde ich voraussichtlich ende Juni beenden. Ich nehme an das ich dann direkt am 1.Juli.2010 eingezogen werden soll. ?


Einen Brief mit dem Offiziellen Einzugstermin habe ich noch nicht bekommen!

-> Aus 2 Gründen würde ich diesen Termin jedoch gerne auf den 1.1.2011 verschieben.

- 1. Habe ich geplant für 3 Monate nach Amerika zu fliegen (Ende Dezember geht es dann zurück!)
- 2. Habe ich gehört das ab 2011 nur noch 6 Monate Grundwehrdienst geleistet werden müssen. (Richtig?)

So nun meine Frage:

- Ist es überhaupt möglich meinen Einzugstermin um 5 Monate zu verschieben?
- Ist es besser, den Wunsch vor oder nach dem erhalten des Einzugstermin zu äußern?

Zuletzt:

- Ich habe mich schon immer gefragt ob jeder der T1,2 und 3 gemustert wurde zu 100% auch eingezogen wird!

Ich hoffe auf Hilfe und Antworten vielen Dank im Voraus schon dafür
CxXxr