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Zitat von: Daniboy003 am 15. Dezember 2009, 20:23:39
Da meine letzte Anregung zur Diskussion zum Thema Baretts gut ankam, möchte ich nun mit einem weiteren Problem aufwarten, dass uns Reservisten gelegentlich auf Wehrübungen über den Weg läuft. Wer ist nicht schon alles durch den LHD shop oder auch nur das Mannheim um die Ecke geschlichen und hat sich gefragt, welchen Aufnäher er sich als nächstes leistet und welche Heldengeschichten man damit verbinden kann? Wen verlocken diese heldenhaften Aufnäher nicht und wer hat nicht auch schon Reservisten erlebt, die als "Weihnachtsbäume" durch ihre Wehrübungen schlichen?
Daher meine Fragen:
welche Abzeichen darf man sich bedenkenlos auf die Uniform nähen - gerade als Reservist?
Wann darf ich mir das Abzeichen "Führer einer auf sich gestellten Gruppe" leisten? (sieht nahezu aus wie das EKAbz., nur weniger Eichenlaub)
Wie wird mit privat erworbenen Abzeichen - z.B. ausländischen Scharfschützenabzeichen, Commando Enforcement Abzeichen, Schützenabzeichen u.ä. - umgegangen?
Und was für Erfahrungen habt ihr mit sogenannten "Weihnachtsbaum" Reservisten (vielleicht auch selbst) schon gemacht?
Zitat von: Frank1905 am 27. September 2010, 11:32:27
Und wo kann ich das jetzt rauslesen, was ich erworben habe? Bronze, Silber,Gold?
Sorry, aber das ist bei mir jetzt echt schon lange her und ich weiss beim besten Willen nicht mehr, was ich habe. Haben damals mehrmals was mit der DLRG gemacht.
ZitatAn der Sportbekleidung dürfen nur die als Ehrenzeichen anerkannten Sportabzeichen (Deutsches Sportabzeichen, Deutsches Rettungsschwimmabzeichen der DLRG, Deutsches Rettungsschwimmabzeichen des DRK) – jedoch wahlweise nur eines – in gestickter Form an der
− Trainingsjacke: unterhalb des Bundesadlers,
− Sporthose: auf dem linken Hosenbein,
− Badehose: auf der linken Vorderseite,
getragen werden.
Zusätzlich können interne Verbandsabzeichen entsprechend den Bestimmungen der Nr. 532 – 536 getragen werden.
Zitat von: tatanka am 11. Januar 2010, 13:07:27
zum berner marsch:
schaut euch den kamerad 2v.l. an http://et2705.files.wordpress.com/2009/07/tapferkeit-bundeswehr.jpg
der trägt die bandschnalle auch (wurde hier bei der bundeskanzlerin und dem v-minister mit der tapferkeitsmedaille ausgezeichnet). scheint also doch nit soo illegal zu sein, bzw. nicht unmöglich...
Zitat von: Richi am 17. Januar 2010, 10:55:03
Und was passiert eigentlich, wenn ich mir etwas anstecke, was ich mir halt so gekauft habe? Diszi?
Zitat von: Richi am 17. Januar 2010, 10:55:03darf man eigentlich auch Abzeichen der Polizei oder der Feuerwehr bei der BW tragen?
ZitatUnd was passiert eigentlich, wenn ich mir etwas anstecke, was ich mir halt so gekauft habe? Diszi?
Zitat von: Timid am 11. Januar 2010, 22:55:47Zitat von: Holgi33 am 11. Januar 2010, 21:57:23Sollte es so sein darf es sich nur um Orden handeln die entweder in der ZDv 37/10 oder im Bundesanzeiger aufgeführt sind.
Maßgeblich, da wohl aktueller als die 37/10, ist im Zweifelsfall die Liste, die das Auswärtige Amt (im Auftrag des Bundespräsidialamtes) pflegt und veröffentlich und die u.a. auch alles enthalten sollte, was die 37/10 an Orden und Ehrenzeichen auflistet.
Zitat von: Holgi33 am 11. Januar 2010, 21:57:23Sollte es so sein darf es sich nur um Orden handeln die entweder in der ZDv 37/10 oder im Bundesanzeiger aufgeführt sind.