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Autor StOPfr
 - 28. August 2014, 12:05:11
Fast 5 Jahre her; spielt sicher keine Rolle mehr  ;)!
Autor Olaf Ruda
 - 28. August 2014, 11:10:51
Zitat von: Daniboy003 am 15. Dezember 2009, 20:23:39
Da meine letzte Anregung zur Diskussion zum Thema Baretts gut ankam, möchte ich nun mit einem weiteren Problem aufwarten, dass uns Reservisten gelegentlich auf Wehrübungen über den Weg läuft. Wer ist nicht schon alles durch den LHD shop oder auch nur das Mannheim um die Ecke geschlichen und hat sich gefragt, welchen Aufnäher er sich als nächstes leistet und welche Heldengeschichten man damit verbinden kann? Wen verlocken diese heldenhaften Aufnäher nicht und wer hat nicht auch schon Reservisten erlebt, die als "Weihnachtsbäume" durch ihre Wehrübungen schlichen?

Daher meine Fragen:

welche Abzeichen darf man sich bedenkenlos auf die Uniform nähen - gerade als Reservist?

Wann darf ich mir das Abzeichen "Führer einer auf sich gestellten Gruppe" leisten? (sieht nahezu aus wie das EKAbz., nur weniger Eichenlaub)

Wie wird mit privat erworbenen Abzeichen - z.B. ausländischen Scharfschützenabzeichen, Commando Enforcement Abzeichen, Schützenabzeichen u.ä. - umgegangen?

Und was für Erfahrungen habt ihr mit sogenannten "Weihnachtsbaum" Reservisten (vielleicht auch selbst) schon gemacht?

Um Gottes Willen!!! Wo haben Sie gedient? VOR ALLEM: Wo haben Sie das Schreiben "gelernt"???
Autor Holgi33
 - 27. September 2010, 11:56:27
Zitat von: Frank1905 am 27. September 2010, 11:32:27
Und wo kann ich das jetzt rauslesen, was ich erworben habe? Bronze, Silber,Gold?
Sorry, aber das ist bei mir jetzt echt schon lange her und ich weiss beim besten Willen nicht mehr, was ich habe. Haben damals mehrmals was mit der DLRG gemacht.

Das ist schlecht! Gold woh eher nicht, da man das nicht mal eben mit der DLRG macht.

Und man muss schon ein riesen Glück vor Ort haben, dass man einen Lehrschein-Inhaber für die Abnahme des DLRG und gleichzeitig des DRK hat. Ich muss für meine Wiederholungen immer in eine andere Stadt fahren.

Du musst schon wissen was damals abgelegt worden ist. In meinem PSBS steht die jeweilige Stufe drin.
Autor Frank1905
 - 27. September 2010, 11:32:27
Und wo kann ich das jetzt rauslesen, was ich erworben habe? Bronze, Silber,Gold?
Sorry, aber das ist bei mir jetzt echt schon lange her und ich weiss beim besten Willen nicht mehr, was ich habe. Haben damals mehrmals was mit der DLRG gemacht.
Autor Holgi33
 - 27. September 2010, 11:20:50
Am Dienstanzug darf die Bandschnalle der DLRG und/oder des DRK Wasserwacht ab der Stufe Silber als Bandschnalle getragen werden.

Zum Sportanzug zitiere ich:

ZitatAn der Sportbekleidung dürfen nur die als Ehrenzeichen anerkannten Sportabzeichen (Deutsches Sportabzeichen, Deutsches Rettungsschwimmabzeichen der DLRG, Deutsches Rettungsschwimmabzeichen des DRK) – jedoch wahlweise nur eines – in gestickter Form an der

− Trainingsjacke: unterhalb des Bundesadlers,
− Sporthose: auf dem linken Hosenbein,
− Badehose: auf der linken Vorderseite,

getragen werden.

Zusätzlich können interne Verbandsabzeichen entsprechend den Bestimmungen der Nr. 532 – 536 getragen werden.
Autor Frank1905
 - 27. September 2010, 10:44:34
Hallo,
also darf ich, wenn in meinem Personalstammblatt F0073 Sondernachw. 5   ES97  DLRG/Wasserw. steht, dieses Abzeichen an meiner Uniform tragen? Hab ich das jetzt richtig verstanden?
Autor mpcop900
 - 17. September 2010, 17:33:00
Zitat von: tatanka am 11. Januar 2010, 13:07:27
zum berner marsch:

schaut euch den kamerad 2v.l. an   http://et2705.files.wordpress.com/2009/07/tapferkeit-bundeswehr.jpg

der trägt die bandschnalle auch (wurde hier bei der bundeskanzlerin und dem v-minister mit der tapferkeitsmedaille ausgezeichnet). scheint also doch nit soo illegal zu sein, bzw. nicht unmöglich...

Also als Feldjäger muss ich sagen, das ich so einiges an der Tragweise der Abzeichen beanstanden würde. Die ZDV 37/10 sagt da einiges genaues zu aus, wo Namensschild zu tragen ist und Tätigkeitsabzeichen bzw. Doppelung mit ausländischen etc.
Autor mailman
 - 19. Januar 2010, 11:25:46
Super das sagst du mri jetz :o
Autor schlammtreiber
 - 19. Januar 2010, 11:24:37
Zitat von: Richi am 17. Januar 2010, 10:55:03
Und was passiert eigentlich, wenn ich mir etwas anstecke, was ich mir halt so gekauft habe? Diszi?

Nö das passt schon so. Rechnung/Quittung aufheben, denn wenn man was legal gekauft hat sind ja auch Steuern geflossen, und die fließen ja teilweise in den Verteidigungshaushalt, und somit hat man einen Beitrag für die Verteidigung des Vaterlandes erbracht, das zählt als Leistung, dafür darf man sich dann dranheften was man möchte. Passt scho.
Autor Timid
 - 17. Januar 2010, 13:09:19
Zitat von: Richi am 17. Januar 2010, 10:55:03darf man eigentlich auch Abzeichen der Polizei oder der Feuerwehr bei der BW tragen?

Wenn es Orden oder Ehrenzeichen sind bzw. sie in der ZDv 37/11 aufgeführt werden, darf man sie tragen - andernfalls nicht.

ZitatUnd was passiert eigentlich, wenn ich mir etwas anstecke, was ich mir halt so gekauft habe? Diszi?

Das ist immer eine Einzelfallentscheidung ... Pauschal kann man wohl nur sagen, dass man das Ding anschließend, nachdem das unberechtigte Tragen bekannt wurde, nicht mehr an der Uniform haben wird ...
Autor mailman
 - 17. Januar 2010, 11:19:25
Feuerwehrabzeichen darf man auf keinen Fall Tragen.

Man dar allerdings bestimmte Abzeichen der DLRG und/oder Wasserwacht tragen.

Wenn man erwischt wird, dann wird man den Befehl bekommen den ordentlichen Anzug herzustellen. Je nach DV und Situation könnte das bei einem Reservisten auch zu einer Ausplanung führen.
Autor Richi
 - 17. Januar 2010, 10:55:03
darf man eigentlich auch Abzeichen der Polizei oder der Feuerwehr bei der BW tragen? Und was passiert eigentlich, wenn ich mir etwas anstecke, was ich mir halt so gekauft habe? Diszi?
Autor F_K
 - 13. Januar 2010, 13:11:15
@ Alle:

Die Rechtslage bezüglich der Annahmegenehmigung (für Zivilisten) bei NATO Staaten (und anderen) haben sich geändert (diese entfällt nämlich); damit ist die Liste für diese Staaten ebenfalls "außer Kraft".

Die J2 Änderungsmeldung (für Soldaten) ist nach wie vor notwendig.
Autor Holgi33
 - 12. Januar 2010, 07:20:06
Zitat von: Timid am 11. Januar 2010, 22:55:47
Zitat von: Holgi33 am 11. Januar 2010, 21:57:23Sollte es so sein darf es sich nur um Orden handeln die entweder in der ZDv 37/10 oder im Bundesanzeiger aufgeführt sind.

Maßgeblich, da wohl aktueller als die 37/10, ist im Zweifelsfall die Liste, die das Auswärtige Amt (im Auftrag des Bundespräsidialamtes) pflegt und veröffentlich und die u.a. auch alles enthalten sollte, was die 37/10 an Orden und Ehrenzeichen auflistet.

Habe ich was anderes geschrieben?

Im Bundesanzeiger wird die Liste des Auswärtige Amt veröffentlicht.

[gelöscht durch Administrator]
Autor Timid
 - 11. Januar 2010, 22:55:47
Zitat von: Holgi33 am 11. Januar 2010, 21:57:23Sollte es so sein darf es sich nur um Orden handeln die entweder in der ZDv 37/10 oder im Bundesanzeiger aufgeführt sind.

Maßgeblich, da wohl aktueller als die 37/10, ist im Zweifelsfall die Liste, die das Auswärtige Amt (im Auftrag des Bundespräsidialamtes) pflegt und veröffentlich und die u.a. auch alles enthalten sollte, was die 37/10 an Orden und Ehrenzeichen auflistet.