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Zusammenfassung

Autor Timid
 - 05. Januar 2010, 11:34:10
Naja, wie so oft: Tests, speziell die Schnelltests, sind nicht fehlerfrei. Auch deshalb wird ja üblicherweise nach einem positiven Schnelltest (z.B. bei einer Verkehrskontrolle) anschließend eine Blutprobe genommen und untersucht und diese dann vor Gericht als Beweis herangezogen.

Anderes Beispiel: Dem Schnelltest für die "Schweinegrippe" wird ja teilweise auch eine Fehlerquote im zweistelligen Prozentbereich nachgesagt ...
Autor Schnitzeljäger
 - 05. Januar 2010, 11:16:39
Hm Joint rauchen kann auch in die Hose gehen! Einer aus meinem Jahrgang hat das einen Tag vor der Musterung gemacht, anscheinend war die Qualität unterste Schublade, denn das Teststäbchen bei der Urinprobe am nächsten Tag war negativ.
Angeblich hat in dann der Psychologe ausgemustert... ;D
Autor mailman
 - 05. Januar 2010, 10:48:21
Ich erlaube mir mal Ulli zu zitieren

ZitatGWDL, die nach Dienstantritt oder zum Dienstantritt positiv gestestet werden, leisten unter bestimmten Voraussetzungen ihren Dienst unter entsprechenden Einschränkungen ab.
Wer zum Zeitpunkt der Musterung positiv getestet wird, wird zumindest zurück gestellt.
Einmaliger, mehrere Jahre zurückliegender Konsum ist kein Ausmusterungsgrund, wenn die aktuellen Tests negativ sind.
Autor pipo
 - 05. Januar 2010, 10:39:28
Völliger schwachsinn das man wegen THC nicht ausgemustert wird!Ein kumpel von mir wurde vor einem monta gemustert und hat t5 bekommen weil er davor einen gekifft hat.
Autor Timid
 - 16. November 2009, 17:05:58
Unpassende Beiträge gelöscht.

Kameraden, auch wenn es euch bei dem Thema unter den Nägeln brennen mag - haltet euch zurück! Kein Grund, hier ausfällig oder beleidigend zu werden!
Autor snake99
 - 16. November 2009, 15:37:05
Mal eine kleine Anregung:

Jeder junge Mann in Deutschland weiß, dass er Wehrdienst bzw. Ersatzdienst zu leisten hat. Immerhin ist es eine gesetzliche Pflicht. Wer Dinge unternimmt, wie z.B. das vorsätzliche Konsumieren von Drogen, um sich dieser Pflicht zu entziehen, sollte meiner Meinung nach mit einem Strafgeld belangt werden können.

Wenn man z.B. ein Strafgeld in Höhe von 5.000€ zahlen müsste, weil man vorsätzlich dazu beigetragen hat, dass die Bw einen nicht gebrauchen kann, dann würden wahrscheinlich weniger junge Menschen Drogen konsumieren ;) Und Vater Staat hätte wieder eine sehr lukrative Einnahmequelle :)

2 Bekannte haben damals während ihrer Musterung den Drogenkonsum absichtlich angegeben, weil sie hörten, dass man dann nicht zur Bw muss. Sie haben ihr Ziel erreicht und wurden sogar komplett ausgemustert, sprich, sie mussten noch nicht mal Ersatzdienst ableisten. Sie lachten sich ins Fäustchen ...

Sicher ist es nicht die Regel, dass man komplett ausgemustert wird, doch der Gesetzgeber macht es Drückebergern zwischenzeitlich sehr leicht. Von der aktuellen "Wehrungerechtigkeit" will ich jetzt gar nicht anfangen ... ;)
Autor schlammtreiber
 - 16. November 2009, 14:21:08
hmmmmm... massive satisfaction
Autor Pycer
 - 16. November 2009, 14:18:21
Hallo
Ich meinte "ich habe jetzt aufgehört"
Autor StOPfr
 - 16. November 2009, 13:30:41
Zitat von: Pycer am 16. November 2009, 13:26:13
Und das ich bereit wär komplettt aufzuhören.
Das ist doch kompletter Unsinn  >:(. Du wärest bereit? Um welchen Preis oder ist das Verhandlungssache?
Wenn du mit so einem Spruch kommen willst, kannst Du es gleich vergessen!
Autor Timid
 - 16. November 2009, 13:28:17
Zitat von: Pycer am 16. November 2009, 13:26:13Und das ich bereit wär komplettt aufzuhören.

Diese Aussage solltest du nochmal überdenken ;)
Autor Pycer
 - 16. November 2009, 13:26:13
Halloo

Also, ehrlich gesagt habe ich vor 2 wochen das letzte mal was geraucht.
Ich werde das jetzt nicht mehr anrühren. Und wenn die Urin test machen.
Sage ich schon vor ab das ich THC im Blut habe. Und das ich bereit wär komplettt aufzuhören.
Dafür lege ich meine hand in feuer! Und somit vill. doch nicht ausgemustert zu werden.
Denn ich möchte echt gerne!^^.

MFG
Pycer
Autor ulli76
 - 15. November 2009, 17:18:35
GWDL, die nach Dienstantritt oder zum Dienstantritt positiv gestestet werden, leisten unter bestimmten Voraussetzungen ihren Dienst unter entsprechenden Einschränkungen ab.
Wer zum Zeitpunkt der Musterung positiv getestet wird, wird zumindest zurück gestellt.
Einmaliger, mehrere Jahre zurückliegender Konsum ist kein Ausmusterungsgrund, wenn die aktuellen Tests negativ sind.
Autor snake99
 - 15. November 2009, 17:03:20
Drogenkonsum ist meines Kenntnisstandes nach sehr wohl ein Ausmusterungsgrund, sofern die Beteiligten den Tatbestand auch als Straftat verfolgen.
Wie wolverine schon erwähnte, wir reden hier von einer Straftat (!!!) nicht von einer Bagatelle. Nur weil es viele machen, bedeutet dies keine Straffreiheit!
Autor sliderbp
 - 15. November 2009, 16:47:21
Also Drogenkonsum (zumindest THC) ist in der Bundeswehr kein Ausmusterungsgrund. In meiner Einheit wurden einige GWDL mit Hasch erwischt und haben ihren GWD trotzdem abgeleistet. Auch das Zugeben von gelegentlichem Kiffen bei der Musterung war kein Grund die Leute nicht einzuziehen.

So zumindest meine Erfahrungen.
Autor snake99
 - 15. November 2009, 16:29:38
Nein wolverine, wir erkennen das vollkommen falsch ... Drogen, insbesondere das Kiffen, ist doch nichts schlimmes ;) Macht doch jeder ;)