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Zusammenfassung

Autor schlammtreiber
 - 07. Januar 2010, 09:17:18
Zitat von: wolverine am 06. Januar 2010, 13:35:51
Mir ging es schlicht um das hier zu Tage tretende Menschenbild. Und das gefällt mir nicht. Und es kommt nicht lediglich in einer unbedachten Äußerung (auch hierzu ist das Dienstrecht sehr eindeutig!) zum Vorschein sondern zieht sich durch eine Reihe von Beiträgen. Es fehlt mir einfach ein gewisses "Vertrauen". Vertrauen zu meinen Untergebenen - die ich nie als bloße Hilfsarbeiter bezeichnen würde, weder zivil noch militärisch - und auch zu den Vorgesetzten oder letztlich zum Dienstherrn.

Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.
Autor ulli76
 - 06. Januar 2010, 18:32:18
Wie man einen Antrag schreibt, sollte man im 10. Dienstmonat eigentlich wissen, bzw. man sollte jemanden kennen, der es weiss.
Und so grob hätte man auch selber drauf kommen können.

Und nach 10 Dienstmonaten sollte man auch wissen, dass man so ziemlich alles beantragen kann, bzw dass man einen Antrag stellen muss wenn man was will.
Autor mailman
 - 06. Januar 2010, 18:16:47
Wenn eine Ausbildung findest dann klappt es.
Autor MediNight
 - 06. Januar 2010, 18:09:04
Zitat von: FWDL 23 :( am 06. Januar 2010, 17:25:25...als fwdl klappt es mit gutem grund in 99%  der fällen immer!!!

Richtig, mit GUTEM Grund klappt das auch immer!

Aber das was Sie uns in Ihrem Ausgangspost hier angeboten haben war nichts als heisse Luft, mit der Sie in ebenso 99% aller Fälle abfahren ;) !

Ich hoffe nur, dass Ihr DV "Eier" hat :D !
Autor Andi
 - 06. Januar 2010, 18:07:07
Zitat von: FWDL 23 :( am 06. Januar 2010, 17:25:25
hier nen beispiel wie man diesen antrag schreibt:

Ein Blick in die Vorschrift erleichtert die Rechtfindung (Briefformulierung ;) ): ZDv 64/1 "Geschäftsverkehr in den Dienststellen der Streitkräfte", Kapitel 3.

Gruß Andi
Autor miguhamburg1
 - 06. Januar 2010, 17:54:26
sondern vielmehr, dass man sich freiwillig verpflichtet, einen bis zu 14 Monaten verlängerten Wehrdienst zu leisten...
Autor rogal
 - 06. Januar 2010, 17:52:47
 
Zitat von: FWDL 23 :( am 06. Januar 2010, 17:25:25FWDL (FREIWILLIG verlängerter wehrdienst )


das heist noch lange nicht, dass man deswegen jederzeit freiwillig gehen kann  ;)
Autor FWDL 23 :(
 - 06. Januar 2010, 17:25:25
Erstmal finde ich das ja gut das hier ein paar sinnvolle kommentare gekommen sind... über die diskusion über "manschafter=Hilfsarbeiter"  kann man nur den kopf schütteln... schließlich geht es ja auch ohne diskriminierung Soldaten zu führen!!!
@medinight ich hab schon auf dem bau schwer gearbeitet und das was hier in der bundeswehr passiert ist abgameln und verd..mmen!!! Klar gibt es einheiten wo es viel zu tuhn gibt und die wichtig sind aber dort wo ich diehne ist  >:( angesagt!!!
Und ich hab mit meinem TE führer geschprochen... der meinte es sei kein problem als FWDL (FREIWILLIG verlängerter wehrdienst ) die bundeswehr vorzeitig zu verlassen!!! Übrigens habe ich in anderen foren bessere infos zu dem thema gefunden ... also wer auch dieses problem hat solle sich nicht so viel stress machen ...als fwdl klappt es mit gutem grund in 99%  der fällen immer!!!
hier nen beispiel wie man diesen antrag schreibt:

DG Vormane Name
Einheit
Dienstanschrift
PK

An
Herrn DG Name
Einheit
Dienstanschrift

Betreff (Optional)
(Evtl.) Bezug


Sehr geehrter Herr DG Name,

hiermit beantrage ich die Verkürzung meiner auf 23 Monate festgesetzen Dienstzeit als FWDL um zwei Monate (DZE Datum).
Gründe...

Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Name, DG
Autor wolverine
 - 06. Januar 2010, 14:04:03
Zitat von: miguhamburg1 am 06. Januar 2010, 13:53:30
Wenn schon berechtigte Kritik, dann bitte an alle Empfänger - und mir scheint, Sie haben den TE hiervon ausgenommen...

Nein - an dieser Diskussion habe ich mich gar nicht (mehr) beteiligt weil hierzu konkret schon nach ca. fünf Beiträgen alles geschrieben war! Meine Kritik hob eher auch eine abstraktere Ebene ab. Aber lassen wir das. Die Botschaft entsteht ja beim Empfänger. War wahrscheinlich nicht deutlich genug.
Autor miguhamburg1
 - 06. Januar 2010, 13:53:30
Wolverine, Sie liegen doch richtig, und niemand wird wird als Vorgesetzter diesen von Ihnen bezeichneten Anspruch ernsthaft bezweifeln, wenn er sein Tun auch nur einigermaßen reflektiert.

Hier im Thread wird doch lediglich deutlich, dass eben dieses von Ihnen zurecht erwartete - und im Übrigen in der Inneren Führung gelehrte - Verhalten auch seine Grenzen haben kann. Und ich versuchte, mit meinem vorherigen Posting diese Grenze ganz unemotional zu beschreiben. Beide Seiten erhalten mit der einseitigen Willenserklärung z.B. zum FWDL Planungssicherheit, aus der sich gegenseitige Pflichten ergeben. Während nun die eine Seite diese Planungssicherheit aufgeben möchte, ist doch die andere Seite nicht diejenige, die unverzüglich und automatisch darauf eingehen müsste. Sondern sich ganz legitim vorbehält, diesen Vorgang zu überprüfen und dann nach Sachlage für oder gegen den Antrag zu entscheiden.

Im Übrigen: Was meinen Sie, wenn unser TE z.B. seinen erhöhten Sold einmal nicht erhalten sollte (und der Dienstherr insofern seiner diesbezüglichen Verpflichtung nicht nachkäme). Ich bin mir sehr sicher, dass er alle Hebel in Bewegung setzen würde, um zu seinem Recht zu kommen - oder umgekehrt: Die Verpflichtung seines Dienstherrn eingelöst zu bekommen.

Wenn schon berechtigte Kritik, dann bitte an alle Empfänger - und mir scheint, Sie haben den TE hiervon ausgenommen...
Autor wolverine
 - 06. Januar 2010, 13:35:51
Habe ich schon einmal erwähnt, dass eine öffentlich-rechtliche Dienstverpflichtung kein Vertrag ist?!

Zum Rest: Ich sehe auch keinen (!) irgendwie gearteten Anspruch unseres Fragestellers. Mir ging es schlicht um das hier zu Tage tretende Menschenbild. Und das gefällt mir nicht. Und es kommt nicht lediglich in einer unbedachten Äußerung (auch hierzu ist das Dienstrecht sehr eindeutig!) zum Vorschein sondern zieht sich durch eine Reihe von Beiträgen. Es fehlt mir einfach ein gewisses "Vertrauen". Vertrauen zu meinen Untergebenen - die ich nie als bloße Hilfsarbeiter bezeichnen würde, weder zivil noch militärisch - und auch zu den Vorgesetzten oder letztlich zum Dienstherrn. Ich habe hier oft den Eindruck, dass gewisse politische oder gesetzgeberische Entscheidungen bestenfalls hingenommen werden. Die Innere Führung verlangt jedoch, dass ich diese auch vertreten kann! Und genau das sollte wohl in der FüAk einmal Thema gewesen sein. Wenn ich es nämlich nicht mehr kann, sollte ich vielleicht dem Beispiel des Fragestellers folgen und eben Alternativen in Betracht ziehen.

Ich habe seit meiner Grundausbildung in der Fallschirmjägertruppe sicher verbal einiges mitbekommen. Aber trotz aller markigen Sprüche stand für mich immer felsenfest, dass die gleichen Sprücheklopfer mich mit keinem Problem allein lassen. Ich bin nicht lediglich durchadministriert worden. Und genau das lese ich aus gewissen Beiträgen heraus. "Dass es viele tausend Vorgesetzte so machen" ist mir klar. Genau das rechtfertigt meinen derzeitigen Dienstposten! Und da wird diesen dann auf vielen Seiten Papier erklärt, was eigentlich ganz simpel ist: Zuhören und ernst nehmen. Nicht zu verwechseln mit "aus Gründen der Arbeitsersparnis immer alles zugestehen". Wenn der Mann mit abgelehntem Antrag aus dem Büro geht, aber trotzdem überzeugt ist, dann haben wir unser Geld verdient!
Autor miguhamburg1
 - 06. Januar 2010, 13:19:53
Snake hätte wohl besser als Vergleich einen Anstellungsvertrag nehmen sollen. Auch hieraus ergeben sich beiderseitige Pflichten und Rechte. Fakt ist doch wohl, dass

-  unser TE ein erwachsener, geschäftsfähiger Mensch gewesen ist, als er seine FWDL-Verpflichtung unterschrieb,
-  hinsichtlich seiner geistigen Präsenz keine Einschränkungen deutlich oder von ihm angegeben wurden,
-  er 23 Monate bei der Bundeswehr bleiben wollte einschließlich aller damit verbundenen Dienste,
-  er dafür die Zahlung einer entsprechenden, höhere Entlohnung sowie u.a. freie Heilfürsorge und adie Erfüllung anderer Merkmale des Öffentlichen Dienstes erwartet (und dies auch erwarten darf)

und insofern voll verantwortlich dafür ist, was er gemacht hat.

Nun möchte er aus diesem Vertrag vorzeitig aussteigen - und erwartet von uns hier "Schützenhilfe", wie dies geschehen kann. Und führt für seinen neuen Entschluss Begründungen an, die mit Verlaub weder von viel intellektueller Tiefe, noch von ausgeprägter Redlichkeit geprägt sind. Hierzu hat er entsprechende Reaktionen von unterschiedlichen Seiten erfahren, und ihm wurde empfohlen, einen Ausbildungsvertrag vorzulegen und die Dienstzeitverkürzung zu beantragen und zu hoffen, dass alles so durchgeht.

Alles Weitere ist doch eher eine akademische Diskussion. Unser TE versprach sich von der FWDL-Verpflichtung Vorteile (nicht zuletzt finanzieller Art) und erwartet jetzt, dass die Bw ihre Planungsssicherheit, was seinen DP anbelangt, so einfach aufgibt, nur weil er sich anders entschlossen hat. So etwas deutet bei mir daraufhin, dass es sich bei unserem TE um eine Persönlichkeit mit ausgeprägter Vollkasko-Mentalität handelt, die derlei Belange höchst egozentriert herangeht. Dies ist aus meiner Sicht ein charakterlicher Mangel, denn solche Haltungen werden auch im zivilen Umfeld schnell zum Einstellungs- oder Beschäftigungshindernis!
Autor Dennis812
 - 06. Januar 2010, 13:05:18
Zitat von: snake99 am 06. Januar 2010, 12:42:21
Zitat von: MediNight am 06. Januar 2010, 11:05:28
Wenn jemand einen Vertrag unterschreibt, haben BEIDE Unterzeichner den Anspruch, dass der Vertrag eingehalten wird!

Diesen Passus halte ich für ausschlaggebend in der Sache.

Anderes Beispiel:
Man geht zum Autohaus und least ein Fahrzeug ... plötzlich sagt das Autohaus nach 4 Monaten, dass der Wagen wieder zurückzugeben ist, obwohl man einen 3 Jahres Vertrag abgeschlossen hat ... Ich denke, dass der Leasingnehmer dem Autohaus "aufs Dach steigen" würde, wenn es so kommen würde ;) Andersrum genauso ... daher werde schriftliche VERTRÄGE geschlossen und keine mündlichen Vereinbarungen ;)
[...]

Für diese Fälle sind Beispiele gar nicht nötig, da das Gesetz hier eine ungewohnt deutliche Sprache spricht:

§ 433 BGB
Autor snake99
 - 06. Januar 2010, 12:42:21
Zitat von: MediNight am 06. Januar 2010, 11:05:28
Wenn jemand einen Vertrag unterschreibt, haben BEIDE Unterzeichner den Anspruch, dass der Vertrag eingehalten wird!

Diesen Passus halte ich für ausschlaggebend in der Sache.

Anderes Beispiel:
Man geht zum Autohaus und least ein Fahrzeug ... plötzlich sagt das Autohaus nach 4 Monaten, dass der Wagen wieder zurückzugeben ist, obwohl man einen 3 Jahres Vertrag abgeschlossen hat ... Ich denke, dass der Leasingnehmer dem Autohaus "aufs Dach steigen" würde, wenn es so kommen würde ;) Andersrum genauso ... daher werde schriftliche VERTRÄGE geschlossen und keine mündlichen Vereinbarungen ;)

Das die Bw immer mit "Verkürzern" zu kämpfen hat, liegt aber wohl auch ein wenig an ihr selber:

- Wir erleben es hier oft, dass die Bewerber offensichtlich falsch bzw. unzureichend von einigen WDB's beraten werden ... dann sehen sie die Bw Realität und wollen nur noch weg ....
- Die Bw wirbt stellenweise als "alternativer Arbeitgeber". Wer so auftritt, sollte sich nicht wundern, wenn er immer wieder Soldaten rekrutiert, wofür die Bw nichts weiter als eine Notlösung (Mittel zum Zweck) darstellt. Und wer nur behelfshalber zur Bw gegangen ist, wird niemals dem Dienstherrn zu 100% loyal gegenüberstehen, und von dieser "Sorte" gibt es meiner persönlichen Meinung nach viel zu viele Soldaten in der Bw.

Dies wäre zwar änderbar, doch dann denke ich, dass die Bw erhebliche Personalsorgen bekommen würde, wenn die Bewerber auf Herz und Nieren getestet würden, was ihre Motivation und Einstellung der Bw gegenüber angeht.

 
Autor apelino
 - 06. Januar 2010, 11:27:02
MediNight, ich muss gestehen, vielleicht bin ich etwas verblendet von einem maritimen Bordalltag,
die parallelen scheinen eben doch nicht so gegeben zu sein. Dort habe ich solch Fälle nicht miterlebt.
Und mittlerweile bin ich eh fern der Bundeswehr-Realität und des Truppen-Alltags, wohl verdrängend wie problmatisch dieser dochsein kann.  ;)