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Zusammenfassung

Autor StOPfr
 - 11. Januar 2010, 21:45:39
Nein! Eine Bewerbung um eine Lehrstelle nach erfolgter Einberufung schließt mW eine vorübergehende Zurückstellung wegen der Ausbildung aus.
Das klingt so, als wenn Du den Wehrdienst einschließlich FWDL als Rettungsanker gesehen hättest der jetzt nicht mehr benötigt wird... Du kannst den Wehrdienst allerdings noch auf den GWD beschränken lassen und Dich für die Zeit danach um eine Lehrstelle bewerben.
Autor daveski
 - 11. Januar 2010, 21:10:02
Ich habe die Einberufung für meine Grundwehrdienst plus FWDL bekommen. Kann ich mich jetz trotzdem noch für eine Lehrstelle bewerben und den Grundwehrdienst+ FWDL somit nicht antreten?