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Zusammenfassung

Autor Student
 - 31. März 2010, 10:03:17
Also ich muß Euch da mal etwas aufklären, sonst wird hier noch durch Dummheit gestorben. Es gibt zwei Arten von Scheinen zur Eingliederung in den Öffentlichen Dienst. Den Z-Schein und den E-Schein. Beide bekommt man wenn man 12 oder noch mehr Dienstjahre hat. Es gibt aber keine Garantie im Öffentlichen Dienst einen Job dafür zu bekommen, aber eine größere Chance. Jede 6.Stelle in ganz Deutschland im öffentlichen Dienst müß für Soldaten für diese Scheine vorbehalten werden.
Beispiel.
In Bayern haben gab es letztes Jahr 989 Stellen allgemein. Jede 6. ist eine Vorbehaltsstelle, demnach 164 Stellen davon. Auf die 989 Stellen haben sich über 16000 Bewerber beworben, und für die 164 Stellen haben sich etwa 450 Soldaten mit E-oder Z Schein beworben. Es zählt immer der Notendurchschnitt vom lezten Schulzeugnis und der Durchschnitt vom Einstellungstest. Damit man so ne Stelle bekommen kann sollte man von beiden zusammen nen Schnitt von unter 1,5 haben.
Also geschenkt wird hier keinem etwas.
Z-Schein 50% Abfindungskürzung gilt bis 8Jahre nach Dienst, wenn kein Job, dann Schein Zurück. Es gibt auch Angestellte ;D Stellen dafür, auf alle kann man sich einmal im Jahr bewerben.
E-Schein, keine Abfindung, dafür Verlängerung des Dienstes bis Einstellung um 1,5 Jahre möglich, bis zu 10 Jahre und Ausgleichszahlungen. Es gibt aber dafür auch vom BFD eine wöchentliche Veranstaltung. Da werden sich weitere Fragen klären
Autor Reserveoffizier
 - 14. Januar 2010, 14:10:17
also das wäre ja noch schöner, wenn es das gebe...
Autor bayern bazi
 - 14. Januar 2010, 08:12:12
HIER

hab ich eine schöne broschüre gefunden - ist zwar für das land  NRW - kann aber vom rechtlichen auf ganz deutschland umgesetzt werden
Autor HFRo
 - 05. Februar 2008, 13:50:58
Zitat von: OFw Philipp am 05. Februar 2008, 10:52:43
Damit kann man sich auf geblockte Stellen im öff. Dienst bewerben. Diese Stellen sind nur für ausscheidende Soldaten geblockt. 

Nicht ganz!!! Man nimmt am ganz normalen Einstellungstest für Beamtenanwärter!
Beispiel: 1 Stelle vorhanden / ausgeschrieben 2 Bewerber gleiche Testergebnisse! Dann wird der Soldat auf diese Stelle gesetzt!

Wer schlechter ist, fällt durch den Raster und kann es nochmal probieren!
Autor OFw Philipp
 - 05. Februar 2008, 10:52:43
Man hat nus als SaZ 12 den Anspruch auf den E oder Z Schein.   Damit kann man sich auf geblockte Stellen im öff. Dienst bewerben. Diese Stellen sind nur für ausscheidende Soldaten geblockt.  Nimmt man den E Schein in Anspruch, verfallen die Übergangsgebürnisse. Die Abfindung bleibt bestehen.  Die bearbeitende Stelle, welche die freien Stellen verwaltet, nennt sich "Vormerkstelle". Eine Einstellung kann auch nur dann erfolgen, wenn die Eignung für die Laufbahn des Beamten erkannt wurde.


Ende, mehr muss man nicht wissen, dafür gibts es den BFD
Autor Metatron79
 - 13. März 2006, 13:17:57
Und das ist löblich! Ich will der Bw auch keinen Vorworf machen, ganz im Gegenteil! Das Problem liegt einfach bei den Kameraden die sich 10-12 Jahre die Ei*** schaukeln und dann auf einmal aufwachen weil draußen ein ganz anderer Wind weht!

Und mit "sich drum kümmern" meinte ich auch den BFD. Zusatzquali usw.

Aber ich glaube wir gleiten langsam vom eigentlichen Thema ab  :D


M
Autor Egger
 - 13. März 2006, 13:15:53
DANKE.....!!!
Autor Timid
 - 13. März 2006, 13:10:49
Und genau, um sowas zu verhindern, gibt es z.B. den BFD und Mittel für alle SAZ, die lange genug dabei waren, um eine vor/während des Wehrdienstverhältnisses erhaltene Ausbildung/ein während der Zeit absolviertes Studium aufzufrischen/eine fehlende Ausbildung nachzuholen ... Die Bundeswehr möchte nämlich nicht, dass ihre Soldaten nach Ende der Dienstzeit mit leeren Händen dastehen!

Alles weitere findet sich (auch hier wieder) im Soldatenversorgungsgesetz.
Autor Metatron79
 - 13. März 2006, 13:04:29
Frage ist , wie gut das dann ist was man in den Händen hält.

Mit Ausbildungen die dann eventuell weit über 10 Jahre alt sind (bei mir der Fall, bei DZE in 9 Jahren sind meine beiden abgeschl. Lehren 13 bzw. 15 Jahre alt), in einer Verwendung die nicht dem eigentlich gelernten Beruf entspricht, dem Meister, der auch schon etwas her ist....

Ich denke man muss sich selbst rechtzeitig drum kümmern um nachher bessere Chancen zu haben.


M

Autor Egger
 - 13. März 2006, 13:03:46
hm...also geht das bei mir als SAZ8 net ....shit das ja ärgerlich!
Autor peppie
 - 13. März 2006, 12:55:22
Zitat von: Metatron1979 am 13. März 2006, 12:49:58
...weil ich mir das anders vorgestellt hatte.  ::)

Aber so macht das Sinn. Vorallem weil man sich trotzalledem bewerben muss. Hab schon gedacht das da "jeder" unterkommt. Das wollte mir nicht so recht in den Schädel, zumal man ja viele sieht die nach ihren Jahren so ziemlich mit leeren Händen da stehen.

Wieder was dazugelernt!  :)

M

Als SaZ12 FW-Laufbahn wird man doch weitergebildet oder nicht? Mit einer abgeschlossenen Lehre kann man seinen Meister machen und als ungelernter eine Erstausbildung oder? Dann steht doch niemand mit leeren Händen da...
Autor Metatron79
 - 13. März 2006, 12:49:58
...weil ich mir das anders vorgestellt hatte.  ::)

Aber so macht das Sinn. Vorallem weil man sich trotzalledem bewerben muss. Hab schon gedacht das da "jeder" unterkommt. Das wollte mir nicht so recht in den Schädel, zumal man ja viele sieht die nach ihren Jahren so ziemlich mit leeren Händen da stehen.

Wieder was dazugelernt!  :)

M
Autor Timid
 - 13. März 2006, 12:46:48
Dann mal was handfestes: Alles, was es dazu zu sagen gibt, findet sich im Soldatenversorgungsgesetz, §9, Eingliederungsschein und Zulassungsschein.

Einen solchen Schein gibt es nur, wenn man sich für wenigstens 12 Jahre verpflichtet hat, davon wenigstens 4 Jahre um sind und entweder die Dienstzeit (also die wenigstens 12 Jahre) um sind oder man auf Grund von Dienstunfähigkeit entlassen wird. Einen Eingliederungsschein erhält, wer unmittelbar nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses Beamter werden will, den Zulassungsschein, wer im öffentlichen Dienst oder ohne Eingliederungsschein als Beamter anfangen will.

Die Übergangsgebührnisse entfallen für Inhaber eines Eingliederungsscheins, diese erhalten dafür Ausgleichsbezüge (um eine anfänglich niedrigere Besoldung im neuen Dienstverhältnis gegenüber der Besoldung als Soldat auszugleichen).

Da man nach dem Ende der 12 Jahre i.A. schon 30 oder älter ist, wird jede Anstellung als Polizist (Landes- oder Bundespolizei) entfallen. Eine Verwendung in der Verwaltung wäre wahrscheinlicher.

Zitat von: Metatron1979 am 13. März 2006, 12:26:53Das mit dem Eingliederungsschein hab ich noch nie gehört. Klingt mE auch etwas abwegig  :)

Weil?
Autor Metatron79
 - 13. März 2006, 12:45:36
Ich seh schon, wir verstehen uns  ;)

Mailman hat recht, gibt es wirklich.  Das hat mir keine Ruhe gelassen und ich hab mal gegoogelt (Erst Intra- dann Internet) und das gefunden:

http://www.terrwv.bundeswehr.de/C1256F8900489C69/vwContentByKey/W26HGHTG144INFODE/$File/BF02_Stand%2001.10.2005.pdf

Im Zweifelsfall immer mit dem BFD sprechen!

M
Autor Egger
 - 13. März 2006, 12:40:49
@metatron...

so meinte ich das ja auch! ich verzichte auf die abfindung und fange bei einer stelle im öffentlichen dienst an. geht das noch? ich bin SAZ8,