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Zusammenfassung

Autor erdpichel
 - 21. Januar 2010, 21:46:19
nein!
alleine schon deswegen nicht, weil viele standorte keine eigenen schießbahnen haben und kein ausbilder lust hat, nur wegen einer person den ganzen aufwand zu betreiben: zu einem schiessen gehört nämlich nur nur das eigentliche ballern, sondern auch die materialanforderung, der transport, das reservieren der schießbahn, der ganze spass dann auch wieder rückwärts.
dazu müssen an der schießbahn selber regeln eingehalten werden, da muss dann teilweise noch ein torposten abgestellt werden, der schiessbahnwärter muss vor ort sein....

also nochmal: NEIN ;)
Autor wolverine
 - 18. Januar 2010, 22:33:27
1. Das Waffegesetz stammt von 2003 und wurde 2008 und 2009 novelliert.
2. Bundesbehörden und verschiedene Landesbehörden unterliegen gem. § 55 WaffG nicht diesem Gesetz.
3. Darum ist im Diennstausweis der Passus niedergelegt, dass der Inhaber Schusswaffen führen darf sofern er dienstlich tätig ist.
4. "Waffenkarten" dienen wie Mat-Ausgabe-Listen nur der Nachweisung und haben rechtlich keinerlei Bedeutung.

Der Rest wurde dargestellt.
Autor Pioneer
 - 17. Januar 2010, 17:07:27
Normal nicht, bei den Kameraden gilt man schnell als "Schleimer" wenn man mehr Dienste machen will wie die, zu denen man eingeteilt wird. Tauschen mit Kameraden ist aber möglich.

zum Thema Schießen: Die (neue) Mitgliedschaft in einem Schützenverein ist auch nicht so der Bringer um die Schußleistungen in der AGA zu verbessern, da man da i. d. R. erst ganz klein mit Luftpistole anfängt... An (legale) Großkalibrige Waffen kommt man im zivilen nicht so schnell wie von vielen Parteien z. Z. gerne propagiert wird.

Autor ELcalibra
 - 17. Januar 2010, 15:58:40
Hoffe ich...

bekommt man eine positive beurteilung wenn man sich oft als Wache "opfert"?
Autor snake99
 - 17. Januar 2010, 15:46:35
Machen sie sich mal keine zu großen Sorgen ... sie werden in der Regel so lange Schießen, bis sie alle notwendigen Übungen bestanden haben.
Autor ELcalibra
 - 17. Januar 2010, 15:38:07
Das wollte ich wissen, es geht eher weniger um die Lust sondern einfach um die Leistung. Man sagte mir das die Leistung für das Schießen in der AGA notiert wird, ich wollte einfach nur sehr gute Leistungen erbringen.
Autor snake99
 - 17. Januar 2010, 15:21:07
Zitat von: ELcalibra am 17. Januar 2010, 15:18:31
Ich meine eigentlich in der Kaserne, vorallem als Rekrut hat man keine Top treffer Leistung. Ist es möglich nach Dienstschluss die P8 bzw. das G36 in empfang zu nehmen und auf dem Schießstand zu üben

Das vergessen sie mal ganz schnell!
Autor ulli76
 - 17. Januar 2010, 15:20:49
nein
Autor ELcalibra
 - 17. Januar 2010, 15:18:31
Ich meine eigentlich in der Kaserne, vorallem als Rekrut hat man keine Top treffer Leistung. Ist es möglich nach Dienstschluss die P8 bzw. das G36 in empfang zu nehmen und auf dem Schießstand zu üben
Autor Dennis24
 - 17. Januar 2010, 02:20:15
ich auch aber wusste die sache nicht mit dem kleinen Waffenschein
Autor Nico95
 - 17. Januar 2010, 02:16:56
das widerrum hab ich gewusst ;) ;)
Autor snake99
 - 17. Januar 2010, 02:13:50
Als Soldat empfängt man eine "Waffenkarte". Sie ist jedoch nur für den internen Gebrauch und ist kein offizielles Dokument á la Waffenbesitzkarte etc.

Die Waffenkarte benötigt man, um in der WaKa seine Waffe empfangen zu können ...
Autor Nico95
 - 17. Januar 2010, 00:52:25
klar kein problem ;D
Autor Dennis24
 - 17. Januar 2010, 00:50:06
Hehe  ;Dach quatsch war nur nett gemeint Kamerad  ;)
Autor Nico95
 - 17. Januar 2010, 00:48:10
ihr seid so gnädig MYLORD ;D