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Autor Fitsch
 - 21. Januar 2010, 16:19:38
ich hab mein Geraffel behalten, (erste WÜ stand schon fest)  ;D
Autor revolvermann
 - 21. Januar 2010, 14:36:23
Genau das wuerde ich nicht machen, also den Urlaub verfallen lassen.

Der Urlaub heisst nicht umsonst (und auch nicht kostenlos) Erholungsurlaub, und der muss sein!

Und wenn das GZ und der Spiess gut arbeiten kann es sogar sein das er befohlen wird. Alles schon erlebt.

Und ob ein Verzicht auf sein Recht nun bessere Chancen bei der Bewerbung als SaZ macht, das wage ich doch mal zu bezweifeln. Die Daten ob und wann jemand Urlaub nahm gehen bestimmt nicht an die Zentralen zur Nachwuchsgewinnung.

Ein schon gemachter Tipp, den ich nur unterstuetzen kann: Wenn moeglich (natuerlich nur nach Absprache) Urlaub am Ende des GWD nehmen, man hat dann weniger Stress. Ich machte Auskleidung, Abschlussuntersuchung so in ca. 2h, da ich dann aus der "Meute" raus war.
Autor Dennis24
 - 20. Januar 2010, 23:10:54
Ich glaube ich mach es so wie Fitsch das ich den Urlaub verfallen lasse da ich nichts verpassen will und mich eh Verpflichten will!
Autor Flexscan
 - 20. Januar 2010, 22:48:37
Ja leider

Die meisten GWDL werden denk ich froh sein, da weg zu sein um Ausbildung/Studium oder was weis ich nicht beginnen zu können.

Alles weitere danach
Nach mir die Sinnflut.

Schade eigtl, denn auch als Reservist tut man einiges und hat auch eine Menge Spass.
Autor Fitsch
 - 20. Januar 2010, 22:08:07
und ich hab meinen kompletten Urlaub in der GWDL-Zeit verfallen lassen weil ich so nen Klasse Dienstposten gehabt habe.

Ich hätte viel zu viel verpasst, meine Kp war der Brüller und mit meinem direkten Chef bin ich heute noch (10 Jahre später) im Kontakt.

Ist eben immer Ansichtssache ...
Autor wolverine
 - 20. Januar 2010, 20:34:13
Hier regt sich doch keiner auf und Erholungsurlaub ist ein Recht, dass einen zusteht. Jedoch ist man halt darin ein wenig beschränkt, da sich die Tage in der kurzen Wehrdiensrzeit (abzüglich AGA) eben schlecht verteilen lassen. Zudem gehen zwingende dienstliche Gründe vor (zugegeben ist das für einen GWDL selten). Und das Risiko, dass ein Urlaub einmal nicht gewährt wird trägt er! Wir wollen ihn nur vor vermeidbareb Kosten bewahren. Aber Urlaub bekommt er und der ist ihm auch gegönnt! Ih habe auch hin und wieder Urlaub gehabt während meiner Dienstjahre. Sogar mehr als danach!
Autor mailman
 - 20. Januar 2010, 20:25:30
Man kann sich ja uch den Urlaub aufsparen, ein paar Zusatzdienste machen und dann ist man 1 Monat früher zuhause. Da hat man meiner Meinung nach mehr von.
Autor Jales
 - 20. Januar 2010, 20:13:52
Wo genau ist denn das Problem ? Der TE will Urlaub nehmen und in diesem Zeitraum wegfliegen. Ich sehe daran nichts verwerfliches. Die 20 Tage Erholungsurlaub werden ja nicht gegeben, um sie nicht zu nehmen. Warum sich hier einige wieder "Aufregen" müssen, ist mir wirklich schleierhaft.

Zum Thema dürfte ja eigentlich alles gesagt sein. Urlaub in der AGA bekommst du nicht. Danach musst du eben schauen, wie es in deiner Stammeinheit aussieht. Bei mir kam damals irgendwann in der AGA mein Spieß aus der Stammeinheit um uns einzuplanen. Wenn das bei euch auch so seinen sollte, kannst du ihn natürlich direkt fragen. Bei mir z.B. wars so, dass ich im Oktober (Einberufung 01.07) noch keinen Urlaub nehmen durfte, aufgrund von Ausbildungen, die ich mitmachen sollte.
Autor wolverine
 - 20. Januar 2010, 19:39:49
Grundregel ist immer erst buchen wenn man den genehmigten Urlaubsschein in der Tasche hat! Dann zahlt der Bund auch die Kosten wenn es trotzdem nicht klappen sollte. Alles vorher geht auf das eigene Risiko.
Autor OFw F.
 - 20. Januar 2010, 17:38:09
Zitat von: dNz am 20. Januar 2010, 16:52:10
Hallo,
Undzwar hab ich folgende Frage:
Ist es möglich bei seinem GWD Sommerurlaub zu machen so 14 oder 10 Tage am Stück im Ausland ?
mfg

Und da sagt noch mal einer die jungen Leute von Heute hätten keine Probleme....    ;D
Also ich hatte damals andere Sorgen als den Urlaub.
Autor Flexscan
 - 20. Januar 2010, 17:14:28
mit der Bucherei würd ich eh erst warten bist Du in der Stammeinheit bist.

Evtl stehen da Übungen etc an wo Urlaubssperre gilt
Autor Andi
 - 20. Januar 2010, 17:13:40
Richtig, jedes mal, wenn man seinen Grundwehrdienstleistet - und das passiert ja so oft im Leben. Und das ist so ungewöhnlich, weil die persönliche Freizeitgestaltung doch eigentlich Schwerpunkt des Dienstes sein sollte...
Autor dNz
 - 20. Januar 2010, 17:06:17
AGA geht doch 3 Monate soweit ich weiß, ich werd am 1.4 Eingezogen, dann kann ich aber wohl nicht direkt am 1.7 Urlaub nehmen oder ? xD
Ist immer sehr ungünstig mit dem Urlaub Buchen da geht ja höchstens noch LastMinute -.-
Autor meisterjäger
 - 20. Januar 2010, 16:57:55
In der AGA natürlich nicht. Später in der Stammeinheit ist das nach Absprache mit dem Spieß natürlich möglich, wenn keine Lehrgänge, Sonderdienste o.ä. anstehen. Und es gehen natürlich reichlich Urlaubstage dafür drauf!
Autor dNz
 - 20. Januar 2010, 16:52:10
Hallo,
Undzwar hab ich folgende Frage:
Ist es möglich bei seinem GWD Sommerurlaub zu machen so 14 oder 10 Tage am Stück im Ausland ?
mfg