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Zusammenfassung

Autor TrFmBenny
 - 12. Mai 2010, 20:52:36
Ne nicht nur 2, es waren mind. 4 die zum Fw d.R befördert wurden, einer zum Stuffz d.R., und einer zum Uffz d.R.!
Autor snake99
 - 03. Mai 2010, 07:00:34
Zitat von: TrFmBenny am 01. Mai 2010, 17:43:33
..... und nur mal so nebenbei, es wurden noch weiter Kameraden zum Fw d.R. befördert!

Richtig, noch EIN weiterer ... also waren es 2 von 23 Teilnehmern.
"Gutes" Ergebnis wenn man bedenkt, dass ca. 15 Teilnehmer seid X Jahren bereits Uffz o.P. und schon während ihrer aktiven Dienstzeit zum GrpFhr und TrpFhr ausgebildet wurden ;)
Autor TrFmBenny
 - 01. Mai 2010, 17:43:33
Hallo, der besagte Kamerad der angeblich die ATN`s hat alle so zuerkannt bekommen bin ich, fakt ist aber, das ich genauso zum TrFmUffz und TrFmFw ausgebildet wurde wie jeder andere Resi auch, ich habe sehr viele WÜ`s abgeleistet, ich wurde in Form von der AAP ausgebildet, habe 2 Wöchige FmBetriebsübungen als Trp Fhr fahren müßen bevor mir überhaupt irgendetwas zuerkannt wurde, zudem wurde ich zum Fernmelder ausgebildet weil ich Elektroinstallateur gelkernt hatte, ich habe 3 Jahre mehrfach Wochenlang als TrFmUffz und TrpFhr geübt, bevor ich zum RFA ernant wurde, dann habe ich lange als TrFmFw geübt und eine AAP als TrFmFw genossen und sogar den FmZgFhr vertreten, nur so habe ich meine ATN´s bekommen, schade das snake so etwas über mich schreibt, da wir uns ja sogar persöhnlich kennen!Und zusammen auf dem Fw Lg waren, diesen habe ich zudem bestanden und würde dann erst zum Fw d.R. befördert und habe dort auch erst die GrpFhr ATN zuerkannt bekommen, und nur mal so nebenbei, es wurden noch weiter Kameraden zum Fw d.R. befördert!

MKG
Autor snake99
 - 11. Februar 2010, 17:46:29
Diese Kameraden müssen am Lehrgang lediglich teilnehmen. Geprüft werden sie nicht.
Autor Hummel1
 - 11. Februar 2010, 15:29:54
"Nach den mir zugetragenen Informationen müssen auch diese Kameraden den FwLg d.R. absolvieren."

@Snake:

Das die Kameraden die einen verwertbaren Berufsabschluss haben nun auch auf den Feldwebellehrgang gehen müssen ist mir auch neu. Wissen sie da genaueres? Denn die (mir bekannte, evtl nicht mehr aktuelle) ZdV 20/7 besagt doch eindeutig: "Reservisten und Reservistinnen mit vorläufig festgesetztem Offizier- und Unteroffizierdienstgrad legen keine Laufbahnprüfung ab".

- Ist die ZdV 20/7 geändert worden?
     oder
- Besuchen die entsprechenden Kameraden den Lehrgang ohne Prüfung und Bewertung?

Autor Ruedi33
 - 04. Februar 2010, 23:40:49
So nu hab ich meinen zweiten teil zur beförderung bekommen bin nun MatBwUffz also kurz VU und beförderung steht kurz befohr also danke an alle die geholfen haben


Gruss Rüdi33 (SG UA MBL)
Autor Ruedi33
 - 29. Januar 2010, 23:17:15
So mal zurück zum Thema, mein Spieß hat rausgefunden was los ist.

Die SDBw hatte Unterlagen nicht erhalten obwohl mein S1 alles nachweislich hingeschickt hatte, nu haben wir alles nochmal alles hingeschickt und alles geht seinen gang.

Danke allen für die Ratschläge und viel Soldatenglück allen, vorallem denen die derzeit im Einsatz sind.

MKG

Ruedi33
Autor Holgi33
 - 28. Januar 2010, 11:49:56
Aber nicht wer als PzGrenFw beordert ist  ;)

Nachtrag:
Die GrpFhr ATN ist die zweite ATN. Die Ausbilder in der Ausbildungskompanie sind JgFw, wenn es die Rekrutenkompanien sind. Beim PzGrenBtl 212 sind die Ausbilder in der 5. Kp selber auch PzGrenFw.
Autor snake99
 - 28. Januar 2010, 11:19:05
Käme auf das Detail an ... wer beispielsweise als GrpFhr in einer AusKp beordert ist, soll bereits nach dem FwLg Teil A alle Voraussetzungen für die Ernennung zum Fw d.R. erfüllt haben.
Autor Holgi33
 - 28. Januar 2010, 11:07:07
das gilt nicht nur für den Fachdienst sondern auch für den Truppendienst.

Autor snake99
 - 28. Januar 2010, 10:23:07
Zitat von: Holgi3390% der Teilnehmer waren Uffze/StUffze alter Art. Ich habe bei einigen nicht gemerkt das sie aufgrund des alten Lehrgang besser/weiter oder wie Du es auch nennen möchtest waren, teilweise im Gegenteil. Die Kameraden waren 10 Jahre aus dem Geschäft und hatten sich nicht groß vorbereitet.

Naja, mein Posting hatte vorausgesetzt, dass die Kameraden im Thema stehen und ggf. via Selbststudium im Vorfeld eine Auffrischung vorgenommen haben um mögliche Lücken zu schließen.

Aber gut, die Vorschriftenlage bzw. Verfahrensweise ist klar ... ohne 6-wöchigen FwLg und fachliche Fw ATN (für FD Kameraden) -> keine Ernennung zum Fw d.R. ;)
Autor Holgi33
 - 28. Januar 2010, 10:12:41
Zitat von: snake99 am 27. Januar 2010, 21:03:01
Der Ansatz der SDBw eine einheitliche Fw Ausbildung in der Reserve wieder zu garantieren ist gut, doch wenn man bereits aufgrund seiner alten Uffz Ausbildung GrpFhr sowie TrpFhr ist, wäre es doch sinnig, auf diese bereits durchlaufenen Ausbildung aufzusetzen, beispielsweise mit einem "Update Lehrgang", der sich nur noch mit den fehlenden Ausbildungselementen "SichFw / JägerFw" beschäftigt. Der "Denkfehler" besteht meiner Ansicht halt darin, dass die SDBw "alte Uffze" mit den "neuen Uffzen" (ab 2002) gleichsetzt, obwohl die "alten" Uffze eine ganz andere und wesentlich intensivere Ausbildung durchlaufen haben, als die heutigen Uffze mit dem berühmten 4 Wochen Lehrgang.  

Da muss ich Dir widersprechen, aus eigener Erfahrung.

Du weisst das ich zuerst den Uffz Lehrgang als Reservist bei der aktiven Truppe (4 Wochen) gemacht habe und vor 4 Monaten den FwLehrg Res, jedoch war es der letzte 2 Wochen Lehrgang.

90% der Teilnehmer waren Uffze/StUffze alter Art. Ich habe bei einigen nicht gemerkt das sie aufgrund des alten Lehrgang besser/weiter oder wie Du es auch nennen möchtest waren, teilweise im Gegenteil. Die Kameraden waren 10 Jahre aus dem Geschäft und hatten sich nicht groß vorbereitet.


Autor wolverine
 - 28. Januar 2010, 09:41:23
Ich glaube der Fehler liegt hier eher bei Dir! Du verkennst da wesentliche Grundsätze der SDBw bzw. der Personalführung insgesamt. Es gibt weder eine Differenzierung "alt/ neu" noch die unbestrittene Erkenntnis: "alt war besser oder höherwertiger". Eineseits gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit der Ausbildung: Früher Uffz gleich heute Uffz. Man macht ja schließlich nicht den Uffz oder Fw alter Art zum Fw und HptFw oder Uffz+ oder Fw+. Eher geht man sogar umgekehrt davon aus, dass die neue SLV an die Bedingungen der Einsatzstruktur angepasst und daher "praxisnäher" oder eben "besser" ist. Letztlich gehst Du wahrscheinlich irrtümlich davon aus, dass Du 2002 bereits zum "GrpFhr" ausgebildet wurdest. Das wurde zwar laienhaft oft so dargestellt und vielleicht auch in der einen oder anderen Bezeichnung fortgeführt aber bereits Anfang bis Mitte der 90er - so etwa mitten in meiner Ausbildung - wurde der GrpFhr bereits Fw. Uffz als GrpFhr war zwar ein Lückenfüller aber niemals vorschriftsmäßig.
Mit so einer Argumentation kommst Du bei der SDBw nicht einmal durch die Hauptwache! Und kosten spart das auch nicht: Durch die Zweiteilung des Lehrgangs mit eigener Organisation würden die Kosten sogar steigen. Zudem ist es nicht möglich zwischen Uffz alt und Uffz neu zu differenzieren. Beide werden aktenmäßig gleich geführt (s. o.). Das müsste man quasi "händisch" in der PersAkte ´raussuchen. Mit allen Fehlern und Kosten.
Autor snake99
 - 27. Januar 2010, 21:03:01
Die AAP Variante ist der SDBw bekannt, jedoch soll sie diese nicht immer anerkennen, je nachdem auf welcher FD Stelle man sitzt ... Letztendlich scheint der SDBw jedoch nur wichtig, dass die jeweilige fachliche Fw ATN vorhanden ist ... wie man sie bekommen hat, scheint sekundär interessant zu sein, zumindest beweist dies mir ein bekanntes (äußerst fragwürdiges) Beispiel.

Der Kamerad ist im Bereich der Truppenfernmelder beordert und wurde über die Reserve Uffz Lehrgänge Uffz o.P. Er hat diverse WÜ's als TrpFmUffz absolviert und wurde auf den DP des TrpFmFw umbeordert. Durch seine WÜ Tage wurde ihm die fachliche TrpFmFw ATN einfach zuerkannt, ohne explizite Ausbildung. Sprich, müsste er beispielsweise einen Trp Befehl gem. STANG 2014 formulieren, wüsste er nicht was das überhaupt ist ;) Das sind dann diese fragwürdigen Fälle, die reichlich Frustration bei den Kameraden fördert, die noch die Uffz Ausbildung vor 2002 (Einführung FD) durchlaufen haben. Sie wurden ordentlich zum TrpFhr ausgebildet, haben eine entsprechende Prüfung nachweislich abgelegt, doch interessieren tut es nicht!

Der Ansatz der SDBw eine einheitliche Fw Ausbildung in der Reserve wieder zu garantieren ist gut, doch wenn man bereits aufgrund seiner alten Uffz Ausbildung GrpFhr sowie TrpFhr ist, wäre es doch sinnig, auf diese bereits durchlaufenen Ausbildung aufzusetzen, beispielsweise mit einem "Update Lehrgang", der sich nur noch mit den fehlenden Ausbildungselementen "SichFw / JägerFw" beschäftigt. Der "Denkfehler" besteht meiner Ansicht halt darin, dass die SDBw "alte Uffze" mit den "neuen Uffzen" (ab 2002) gleichsetzt, obwohl die "alten" Uffze eine ganz andere und wesentlich intensivere Ausbildung durchlaufen haben, als die heutigen Uffze mit dem berühmten 4 Wochen Lehrgang.  

Würde in der heutigen Fw Ausbildung der Reserve differenziert zwischen alten und neuen System, könnten Ausbildungskosten einspart werden, da die Lehrgänge für die Kameraden des alten Systems verkürzt werden könnten. Doch so wird mal wieder doppelt ausgebildet, welches ich persönlich für recht sinnfrei halte ;) Vom wirtschaftlichen Ansatz ganz zu schweigen ...
Autor wolverine
 - 27. Januar 2010, 20:58:39
Letzteres halte ich nicht für eine "Grauzone" sondern für absolut sachgerecht. AAP mit Dienstplan und dokumentiertem Abschluss; völlig in Ordnung, dass man seine fachliche Expertise für den Dienstposten beweist. Der TrpDstler macht ja auch seine "praktischen Tage" im Job.