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Autor Timid
 - 26. Januar 2010, 10:04:45
Zitat von: miguhamburg1 am 26. Januar 2010, 09:10:52@ Timid, die UniBw befinden sich in HAMBURG und MÜNCHEN, nicht in Berlin, wie Sie schrieben :)

Ehm, ja, natürlich. Bestätigt mal wieder, dass Männer einfach nicht multitaskingfähig sind ;D  Alternativ, dass man die Beiträge vor dem Abschicken nochmal gegenlesen sollte ...
Autor miguhamburg1
 - 26. Januar 2010, 09:10:52
@ Timid, die UniBw befinden sich in HAMBURG und MÜNCHEN, nicht in Berlin, wie Sie schrieben :) (es ändert sich dennoch nichts an Ihrer Beschreibung der Folgen...).

@ TE: Geben Sie bei Ihrer Musterung an, dass Sie wegen der unmittelbar bevorstehenden Geburt Ihres Sohnes um möglichst heimatnahe Einberufung bitten und warten ab, was passiert.

Als Grundwehrdienstleistender werden Sie keine Lehrgänge außerhalb Ihres Standortes besuchen (mit Ausnahme evtl. bei einem Kraftfahrtausbildungszentrum, wenn Sie als Militärkraftfahrer vorgesehen sind, um Ihre Fahrerlaubnis zu erwerben) und Sie werden auch nicht in einen Einsatz gehen. In Ihren 9 Monaten werden Sie das eine oder andere Mal Wache gehen und als GvD in Ihrer Kompanie Dienst tun. Evtl. sind Sie auch einmal für 2 Wochen auf einem Truppenübungsplatz, wenn Ihr Bataillon dorthin verlegen sollte.
Autor snow
 - 25. Januar 2010, 22:16:40
so wie ich das sehe is das hier alles überdramatisiert^^ du hast nur nen musterungsbescheid bekommen, das bedeutet nich das du gezogen wirst. beim KWEA gibts auch noch menschen denen du deine situation schildern kannst vill. können die dir weiterhelfen.^^
Autor rogal
 - 14. Januar 2010, 18:20:33
@Flex:
das sind keine gerüchte!
gerade im GWD machst du meistens gar keine lehrgänge. UvD, GvD etc normalerweise max. 2-3 mal im monat, da bleiben noch jede menge tage, um daheim zu schlafen.

und das es hier m den GWD geh, ist bundesweit auch nur relativ, weil man über das argument kind und eventuell gemeinsame wohnung schon einiges erreichen kann, vor allem wenn man schon bei der musterun um heimatnahe verwendung bittet
Autor Timid
 - 14. Januar 2010, 09:55:43
Zitat von: Flexscan am 13. Januar 2010, 22:48:57und mit welcher Begründung heimatnahe Stationierung?

Persönliche Härte.

ZitatNoch einmal.
Als Soldat auf Zeit unterschreibt man, bundesweit einsatzbereit zu sein.

Es geht hier aber in erster Linie um den Wehrdienst, in zweiter Linie um eine eventuell mögliche Verpflichtung als Zeitsoldat ... ;)

ZitatFrau und Kind alleine reicht nicht aus um heimatnah stationiert zu werden.

Sie reichen aber prinzipiell aus für eine Befreiung vom Wehrdienst oder eine Zurückstellung auf Grund besonderer Härte ;)  Insofern hätte man da wohl doch ein paar gute Argumente, wenn man eine heimatnahe Versetzung beantragen würde.

(Was auf der anderen Seite natürlich noch lange nicht bedeuten muss, dass man wirklich entsprechend versetzt wird ...)
Autor Flexscan
 - 13. Januar 2010, 22:48:57
Zitat von: rogal am 13. Januar 2010, 22:18:02
außerdem kannst du ja beantragen, die aga und die spätere verwendung heimatnah zu durchlaufen, dann bist du schneller daheim und je nach entfernung kannst du nach der aga immer daheim schlafen

und mit welcher Begründung heimatnahe Stationierung?

Noch einmal.
Als Soldat auf Zeit unterschreibt man, bundesweit einsatzbereit zu sein.

Frau und Kind alleine reicht nicht aus um heimatnah stationiert zu werden.

Zitatund je nach entfernung kannst du nach der aga immer daheim schlafen
Falsch.
Es gibt Lehrgänge, UVD, Übungen etc pp., dazu noch Einsätze die in der Regel 4 Monate dauern und nicht mal eben 50 km in der Nachbarschaft stattfinden.

Setze keine Gerüchte in die Welt.

Autor rogal
 - 13. Januar 2010, 22:18:02
mach dir mal keinen kopf, es haben schon jede menge anderer jungs es geschaft, unter der woche ohne frau und kind zu sein und sie nur am wochenende zu sehen.
außerdem kannst du ja beantragen, die aga und die spätere verwendung heimatnah zu durchlaufen, dann bist du schneller daheim und je nach entfernung kannst du nach der aga immer daheim schlafen
Autor Timid
 - 13. Januar 2010, 20:52:05
Zitat von: Lasnon am 13. Januar 2010, 20:45:41Also ich soll am 02.02.2010 zur Musterung die Geburt meines Kindes ist genau einen Monat später.
Wie lange dauert es im normalfall bis man eingezogen wird??

Der frühest mögliche Termin wäre der 1.4.. Die Bearbeitung der ganzen Unterlagen und Einberufungsbescheide dauert aber in der Regel schon etwas länger - der 1.7. dürfte realistischer sein.
Es sei denn, du möchtest unbedingt zum 1.4. einberufen werden, dann kann der Vorgang auch schonmal enorm beschleunigt werden.

ZitatDas heisst das ich dann nicht bei meiner Frau und meinem Sohn Schlafen kann??
Sondern in der Kaserne Schlafen muss?

Genau das heißt es. In der Grundausbildung auf jeden Fall, Wach- und vergleichbare Dienste dauern in der Regel 24 Stunden, in dieser Zeit hat man sich ebenfalls in der Kaserne zu befinden (und schläft nicht, sondern "ruht" nur ;) ).
Autor Rollo83
 - 13. Januar 2010, 20:51:57
Dann frühestens zum 1.4.2010 da Quartalsweise eingezogen wird.
Autor Lasnon
 - 13. Januar 2010, 20:45:41
Also ich soll am 02.02.2010 zur Musterung die Geburt meines Kindes ist genau einen Monat später.
Wie lange dauert es im normalfall bis man eingezogen wird??
ZitatZitat
Wie ist es denn mit dem Wohnen wenn ich eine Wohnung hätte die im Ort liegt wo die Kaserne ist wäre es dann möglich nach Dienstschluss nach hause zu gehen??

Das kommt immer darauf an, was für Dienste etc. anstehen. In der Grundausbildung beispielsweise darf man die Kaserne abends normalerweise schon verlassen - hat sich aber bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. 22 Uhr) wieder in der Kaserne einzufinden. Bei Diensten wie Wache, UvD o.ä. darf man die Kaserne während dem Dienst üblicherweise gar nicht verlassen.

Das heisst das ich dann nicht bei meiner Frau und meinem Sohn Schlafen kann??
Sondern in der Kaserne Schlafen muss?
Ich Wollte Schon irgendwie meinen Sohn sehen und nicht nur am WE.

Denn eig. wollte ich schon meinen GWD Ableisten.

Ich danke schonmal für die Fixe antwort

Autor Timid
 - 13. Januar 2010, 20:36:14
Zitat von: Lasnon am 13. Januar 2010, 20:21:43Ich habe heute meinen Musterungs Brief erhalten, nun frage ich mich aber wie es denn aussieht wenn meine frau Schwanger ist und was ich machen kann damit ich sie mit zu dem Ort der kaserne nehmen kann (wenn) ich denn eingezogen werde.

Wenn das Kind vor dem Termin der Einberufung geboren ist, kannst du (auf Antrag) vom Wehrdienst befreit werden.

ZitatWie ist es denn mit dem Wohnen wenn ich eine Wohnung hätte die im Ort liegt wo die Kaserne ist wäre es dann möglich nach Dienstschluss nach hause zu gehen??

Das kommt immer darauf an, was für Dienste etc. anstehen. In der Grundausbildung beispielsweise darf man die Kaserne abends normalerweise schon verlassen - hat sich aber bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. 22 Uhr) wieder in der Kaserne einzufinden. Bei Diensten wie Wache, UvD o.ä. darf man die Kaserne während dem Dienst üblicherweise gar nicht verlassen.

ZitatDenn ich weiß nicht ich kann mir nicht vorstellen Wochen ohne meine Frau oder dann meinem Kleinen Sohn zu sein.

Keine Sorge - das haben schon viele Wehrpflichtige vor dir geschafft! :)  Außerdem ist es ja mit den neuen Techniken wie Handy oder Internet problemlos möglich, auch unter der Woche im Kontakt zu bleiben.

ZitatUnd was Wäre wen ich mich dann Verpflichte als Berufs Soldat oder ähnliches kann ich dann auch im inland bleiben oder ist das dann ausschlieslich mit einem Auslands Aufenthalt verbunden??

Du kannst dich in der Regel erstmal nur als Zeitsoldat verpflichten.

Jeder freiwillige Dienst umfasst auch, dass man jederzeit für unbegrenzte Zeit weltweit eingesetzt werden könnte. Wer Soldat auf Zeit oder Berufssoldat ist, wird mit einer gewissen Chance wenigstens einen Auslandseinsatz mitmachen dürfen/müssen - je nach Laufbahn, Truppengattung und Verwendung jedoch auch sehr viel mehr.

Dazu kommt, dass man gerade als Feldwebel oder Offizier in den ersten Dienstjahren viel Zeit auf Lehrgängen o.ä. verbringt und dafür immer durch die halbe Republik reisen darf. Ein Offizier des Heeres wird etwa an einem von drei Standorte in einem Offizieranwärterbataillon die Grundausbildung und weitere Ausbildungen durchlaufen, dann geht es an die Offizierschule des Heeres (in Dresden), Sprachenlehrgang, eine Verwendung in der Truppe irgendwo in Deutschland, Studium in Hamburg oder München, wieder an die OSH, danach wohl an eine Truppenschule irgendwo anders in Deutschland, danach an irgendeinen Standort irgendwo in Deutschland, den man in der Regel nach spätestens 3 Jahren wieder verlässt.
Autor Lasnon
 - 13. Januar 2010, 20:21:43
Hallo.
Ich habe mal eine Frage.
Ich habe heute meinen Musterungs Brief erhalten, nun frage ich mich aber wie es denn aussieht wenn meine frau Schwanger ist und was ich machen kann damit ich sie mit zu dem Ort der kaserne nehmen kann (wenn) ich denn eingezogen werde.
Denn ich möchte mein Kind schon gerne öffters sehen.
Wie ist es denn mit dem Wohnen wenn ich eine Wohnung hätte die im Ort liegt wo die Kaserne ist wäre es dann möglich nach Dienstschluss nach hause zu gehen??
Denn ich weiß nicht ich kann mir nicht vorstellen Wochen ohne meine Frau oder dann meinem Kleinen Sohn zu sein.
Und was Wäre wen ich mich dann Verpflichte als Berufs Soldat oder ähnliches kann ich dann auch im inland bleiben oder ist das dann ausschlieslich mit einem Auslands Aufenthalt verbunden??
Naja Fragen über Fragen ich hoffe das ich eine Antwort bekomme

Mfg Patrik