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Autor Manadu
 - 26. Januar 2010, 20:32:54
Ok, danke für die zahlreichen Antworten.

So wie es aussieht wird es dann leider nichts mehr werden. Bleibt mir wohl nur die Genugtuung, dass ich mich nicht so wie viele andere vor dem Dienst am Staat gedrückt habe, sei es im meinen Fall halt an der zivilen "Front".

Wünsche euch allen noch viel Spaß und Erfolg bei der Bundeswehr und falls es einige von euch in ein Krisengebiet verschlagen sollte wünsche ich vor allem viel Glück und gesundes Wiederheimkehrn.
Macht es gut.

Mit vielen Grüßen

Manadu
Autor snake99
 - 26. Januar 2010, 19:57:02
Der Zug "Grundwehrdienst bei der Bw" ist für sie abgefahren, bliebe höchstens noch SaZ.
Autor Manadu
 - 26. Januar 2010, 17:45:32
Hallo Zusammen,

vielen Dank für die zahlreichen Antworten, obwohl ich zugeben muss, dass ich zum Teil immer noch sehr verwirrt und unwissend bin.

Zitat von: snake99 am 26. Januar 2010, 09:39:04
Sofern sie die SaZ Laufbahn anvisiert haben, so wird ein Einstellungstermin zum 1.4.10 sehr unrealistisch sein ... das SaZ Bewerbungsprozedere dauert ca. 6 Monate, da sie vorher noch ihren KDV Antrag bei den jeweiligen Stellen widerrufen müssen ist mit einer noch längeren Bearbeitungszeit zu rechnen.

Zitat von: BulleMölders am 26. Januar 2010, 12:37:22
Bleibt also nur noch der Weg des Soldaten auf Zeit.

Ist dies wirklich der einzige Weg? Ist es also defenitiv unmöglich nach vollendeter Dienstzeit, auch wenn sie im zivilen Bereich stattgefunden hat, praktisch auf freiwilliger Basis die Grundausbildung "nachzuholen", wenn man sich vom KDV zurückzieht, ohne sich gleich langfristig zu binden?
Versteht mich bitte nicht falsch, bei entsprechenden Erfahrungen in einer möglichen Grundausbildung, könnte ich mir schon Vorstellen mich auch langfristig an die Bundeswehr zu binden, allerdings wäre es mir persönlich zu Riskant, dies alles scho im Vorraus ohne eigene, persönliche Erfahrung zu beschließen.

Und zusätzlich mal angenommen ich ziehe den KDV zurück werde aber zu keiner Grundausbildun etc. zugelassen. Was wären dann die weiter reichenden Kosequenzen? Bin ich dann theoretisch jederzeit für die Bundeswehr einziehbar für den extremst unrealistischen Fall, dass Deutschland Opfer eines militärischen Angriffes wird und werde dann als unausgebildetes Kanonenfutter verheizt  :P ?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Manadu
Autor wolverine
 - 26. Januar 2010, 13:38:47
Und bei Gewissensentscheidungen gibt es nichts zu "bewilligen". Wer sagt, dass der Dienst an der Waffe für ihn nicht ausgeschlossen ist, ist pflichtig.
Autor Timid
 - 26. Januar 2010, 13:22:29
Zitat von: Jales am 26. Januar 2010, 12:59:48Wenn der TE seine Verweigerung zurückzieht, diese bearbeitet wurde, und er noch 2 Monate Restdienstzeit hat, was genau passiert dann ? Die Bundeswehr wird ihn ja wahrscheinlich nicht mehr einziehen, muss er dann seinen Zivildienst normal beenden, um die 9 Monate Dienstzeit zusammen zu bekommen oder verfallen die 2 Monate ?

Wer den Zivildienst vorzeitig abbricht, wird zum Wehrdienst einberufen, die schon absolvierte Dienstzeit wird dabei angerechnet. Er würde also wohl tatsächlich nur noch 2 Monate dienen müssen ...

Quelle: §7, WPflG
Autor snake99
 - 26. Januar 2010, 13:09:28
Ein "KDV Ausstieg" zum 31.01.2010 sollte vom zeitlichen Ansatz her schon mal nicht mehr möglich sein ... wenn überhaupt frühestens zum 28.02.2010.

In Anbetracht dessen, dass in der Tat somit eine gewisse "Restpflichtzeit" anfallen würde, halte ich es persönlich für unwahrscheinlich, dass der KDV Rückzug zum 28.02.2010 bewilligt würde ... somit bliebe noch der 31.03.2010 als Rückzugsdatum, und dann ist die Pflichtzeit sowieso rum und der Zivildienst abgeschlossen ;)
Autor Jales
 - 26. Januar 2010, 12:59:48
Kleine Verständnisfrage :

Wenn der TE seine Verweigerung zurückzieht, diese bearbeitet wurde, und er noch 2 Monate Restdienstzeit hat, was genau passiert dann ? Die Bundeswehr wird ihn ja wahrscheinlich nicht mehr einziehen, muss er dann seinen Zivildienst normal beenden, um die 9 Monate Dienstzeit zusammen zu bekommen oder verfallen die 2 Monate ? Das wäre ja eine super Methode sich um ein paar Monate Dienst zu bringen.
Autor BulleMölders
 - 26. Januar 2010, 12:37:22
Da ja knapp 7 Monate des "Pflichtdienstes" bereits durch den Zivildienst absolviert sind, der KdV-Antrag zurückgezogen wird und ein ausscheiden aus dem Zivildienst zum 31.01.2010 erfolgen würde, was durch die Bearbeitungszeit sicher nicht passieren wird, währe es unwahrscheinlich das du für die verbleibenden 2 Monate "Pflichtdienst" noch zur Bundeswehr eingezogen würdest.
Diese zwei Monate würden ja nicht mal für die AGA reichen. Somit kann die Bundeswehr mit die als Grundwehrdienstleistenden ja nichts anfangen. Deshalb ist das Thema Grundwehrdienst für die wohl abgeschlossen.

Bleibt also nur noch der Weg des Soldaten auf Zeit.
Autor snake99
 - 26. Januar 2010, 09:39:04
Kann ich nicht rechnen, oder habe ich etwas falsch verstanden?

Sie haben ihren Zivildienst am 1.7. angetreten, somit haben sie ihre Pflicht am 31.3.10 erfüllt ... wenn sie dann ihren KDV Antrag zurückziehen, werden sie zum Grundwehrdienst definitiv nicht mehr einberufen, da sie bereits Zivildienst abgeleistet haben ...

Sofern sie die SaZ Laufbahn anvisiert haben, so wird ein Einstellungstermin zum 1.4.10 sehr unrealistisch sein ... das SaZ Bewerbungsprozedere dauert ca. 6 Monate, da sie vorher noch ihren KDV Antrag bei den jeweiligen Stellen widerrufen müssen ist mit einer noch längeren Bearbeitungszeit zu rechnen.
Autor Manadu
 - 26. Januar 2010, 09:23:21
Hallo BulleMölders,

vielen Dank für deine schnelle und sachliche Antworten, die mir sehr weitergeholfen haben.

Ein Frage stellt sich mir dann doch noch:

Zitat von: BulleMölders am 26. Januar 2010, 08:30:51
Denn zum Grundwehrdienst wirst du aufgrund der schon abgeleisteten Zivildienstzeit wohl nicht mehr herangezogen.
Bleibt also nur noch die Verpflichtung als SaZ und da sieht die ganze Sache ja ein wenig anders aus.

Heißt das soviel, wie dass eine Einziehung zum Grundwehrdienst absolut ausgeschlossen ist, also von Rechtswegen her?
Oder ist es einfach unwahrscheinlich, dass man eingezogen wird, wobei man dies sicherlich beeinflussen könnte?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Manadu
Autor BulleMölders
 - 26. Januar 2010, 08:30:51
Zu 1. Du kannst deinen KdV-Antrag jederzeit zurückziehen. Die Bearbeitung kann allerdings ein wenig dauern, so das es passieren kann, dass das ganze erst nach Beendigung deiner Zivizeit durch ist.

Zu 2. siehe 1.

Zu 3. Sobald der Antrag auf Rücknahme KdV durch ist, ist Schluss mit Zivi. Sollte das noch vor Ablauf der 9 Monate sein, dann könntest du theoretisch für die restliche Zeit zum Wehrdienst herangezogen werden. Bei der kurzen Restzeit währe das aber sehr unwahrscheinlich.

Zu 4. BAZ

Zu 5. wir keiner sagen können

zu 6. Da du wahrscheinlich nicht mehr der Wehrpflicht unterliegst (da durch Ableistung des Zivildienstes des Pflichtdienstes genüge getan wurde) ist das unwahrscheinlich.

zu 7. Nein

zu 8. Sollte nicht sein aber keiner kann sagen was in einem Menschen vorgeht

zu 9. Nein

Stellt sich mir allerdings die Frage was du mit dem Rückzug deines KdV-Antrags bezweckst?
Denn zum Grundwehrdienst wirst du aufgrund der schon abgeleisteten Zivildienstzeit wohl nicht mehr herangezogen.
Bleibt also nur noch die Verpflichtung als SaZ und da sieht die ganze Sache ja ein wenig anders aus.
Autor Manadu
 - 25. Januar 2010, 20:50:14
Hallo Zusammen,

aus der Betreffzeile geht eigentlich schon meine Kernfrage herraus, trotzdem möchte ich zur besseren Orientierung die Umstände meiner Frage erläutern und zudem ein paar Detail-Fragen stellen.
Bitte keine Wertungen bzw. Beurteilung zu meinem Handlung, dagegen wäre ich über sachliche Antworten sehr erfreut.

Also:
Anfang 2009 habe ich nach erfolgter Musterung (T2) einen erfolgreichen Antrag als KDV gestellt und habe folglich am 01.07.2009 meinen Dienst als Zivilist im "fernen" NRW angetreten (wohne am Bodensee). Meine Entscheidung mich als Zivi zuversuchen wurde hauptsächlich durch, wie sich später herrausstellte, falsche Vorstellung vom Dienst bei der Bundeswehr, was Ausbildung, Ziele, etc. angeht und durch negative Berichte von ehemaligen Bundlern im Bekanntenkreis beeinflusst.
Nun bin ich also fast mit meinen 9 Monaten durch und ärger mich fast täglich, dass ich mich doch nicht für die Bundeswehr entschieden habe. Viele gute Freunde meines Alters haben mir von ihrer Zeit bei der Bundeswehr berichtet und somit meine Vorstellung vom Wehrdienst entscheident verändert, was in mir die Erkenntnis reifen lies, dass mir dort wohl eine große, wertvolle Erfahrung entgangen ist.
Darauf hin habe ich einfach mal ein bischen gegoogelt um auszuloten, ob da nicht doch noch was zu machen wäre in meinem Fall. Allerdings bin ich nicht auf eindeutige Aussagen gestoßen, geschweige denn auf vergleichbare Fälle.

Somit wüde ich euch gerne folgende Fragen stellen und würde mich freuen, wenn Ihr sie mir beantworten könntet:

1. Kann ich den KDV-Antrag immer noch zurückziehen?

2. Wenn ja, muss ich das während meiner Zivildienst-Zeit tun bzw. ist nach Ende meiner Dienstzeig der Zug abgefahren?

3. Bzw. Kann ich einen Antrag auf Rückzug als KDV während meiner Zeit als Zivilist stellen, den Dienst trotzdem zu Ende ableisten und dann zum Beispiel direkt in die Grundausbildung übergehen?
(In meinem Fall: Bim am 31. März fertig, nächster Einzugstermin wäre wohl der 1. April. Könnte ich somit eine lange Wartezeit durch Bearbeitung vermeiden?)

4. Wende ich mich dazu an das BAZ oder KWEA?

5. Wie lang kann solch ein Vorgang dauern?

6. Muss ich nach erfolgter Musterung (2009) nochmals irgendwelche "musterungsartige" Verfahren durchlaufen?

7. Bin ich als ehemliger Zivildienstleistender in irgendeinerweise in meiner Tätigkeit beim Bund eingeschränkt?

8. Wird es Anfeindungen bzw. Spott oder gar "Sonderbehandlungen" von Vorgesetzten geben?
(bzw. wem wird Vorgeschichte dann bekannt sein?)

9. Ergeben sich sonstige Probleme oder Hürden von denen ich umbedingt wissen sollte?


Ich weiß, dass das einige Fragen sind, aber das alles schwirrt mir im Kopf herum.
Bin gespannt auf eure Antworten und bedanke mich schonmal im vorraus.


Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Manadu