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Zusammenfassung

Autor miguhamburg1
 - 27. Januar 2010, 18:45:11
Und im Übrigen verkauft kein Soldat aus dem KpTrp oder KpFw Trp ohne Auftrag irgendetwas an seine Kameraden. Außerdem sind "schwarze Kassen", wie hier aufgeführt, ebenfalls verboten - und unser Troll hier hat in einem anderen Thread unter "Reserve" bereits gezeigt, dass er der nämliche "Leutnant der Reserve" ist, der angeblich nach 5 Jahren Abstinenz mal wieder eine WÜ machen will und hier schon mal rausgeschmissen wurde.

Autor wolverine
 - 27. Januar 2010, 18:28:07
Ich verstehe Sie schon ganz richtig und Sie wären wahrlich nicht der Erste, der über seinen "kleinen Laden" stolpert. "Richtig betrieben" sind sie nicht verboten sondern in der Tat Teil der Fürsorge (und das indiziert schon einmal keinen Gewinn!): Sobald aber HBG-Verträge unterlaufen werden, bekommt Herr Rummenigge die gelbe oder sogar rote Karte! Näheres erklärt Ihnen auf der nächsten WÜ gerne der Spieß, der S4 oder der TrVerw.
Autor rumenigge
 - 27. Januar 2010, 17:46:55
Also Leute, wir reden aneinander vorbei. Ich rede nicht von Wirtshäusern, die der Spieß betrieben soll oder von richtigen Läden sondern von kleinen Verkaufseinrichtungen, die die GEZI Soldaten betreiben und damit Geld für gemeinsame Feste oder Geschenke einsammeln. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das verboten sein kann. Aber ich lasse mich gerne belehren. Falls mir jemand eine Stelle in den ZDV nennen kann, in denen Marketenderläden verboten werden, werde ich sie ab sofort auf Übungen energisch verfolgen.
Autor miguhamburg1
 - 27. Januar 2010, 17:39:55
Unser "Fußballer" hier sollte mal daraufhin überprüft werden, ob er vielleicht ein "alter" Bekannter, der mit den unterschiedlichsten Namen hier sein Unwesen trieb, ist - und daraufhin ein weiteres mal verbannt wird...

Die Verkaufshoheit über die hier so genannten "Marketenderwaren" in militärischen Einrichtungen der Bw im Inland hat einzig und allein der jeweils örtlich eingesetzte Pächter der HBG. Und wenn bei Übungen oder Ähnlichem derartige Süßwaren, Getränke oder sonst etwas verkauft werden, hat sie zuvor der jeweilige KpFw bei diesem Pächter selbst gekauft, auf Kommission erhalten und DARF sie nur zum normalen HBG-Preis an die Soldaten weiter verkaufen. Alles Andere ist rechtswidrig, und selbst wenn ein KpChef so etwas seinem Spieß befehlen sollte, wird dieser es nicht so machen. Alles andere ist vollkommener Unsinn.

Und im Inland gibt es keine von der Bundeswehr selbst betriebene oder genutzte "Marketenderläden" wie einer der User hier vorgibt, sondern einzig und allein die Heimbetriebsgesellschaften.
Autor wolverine
 - 27. Januar 2010, 16:03:34
Zitat von: rumenigge am 27. Januar 2010, 16:01:57
Die Schokolade, die Semmeln und die anderen Leckerein werden i.d.R. auch woanders gekauft und nicht im Mannheim.
Und genau das ist regelmäßig nicht zulässig. S. o. Erschreckender Blödsinn, der hier verzapft wird!
Autor rumenigge
 - 27. Januar 2010, 16:01:57
Die Schokolade, die Semmeln und die anderen Leckerein werden i.d.R. auch woanders gekauft und nicht im Mannheim.

Aber die ganze Diskussion hier geht jetzt doch an der Sache etwas vorbei. Nochmal die Fakten:

1. das Essen beim Bund bei der Essensausgabe ist rationiert, aber es gibt Nachschläge. Man wird normalerweise immer satt.
2. Wenn man bei der Arbeit in der Kp mal Hunger bekommt - sei es während der STAN Tätigkeit oder im Manöver - dann gibt es sehr oft Marketenderläden, bei welchen man preiswert Nahrung käuflich erwerben kann
Autor wolverine
 - 27. Januar 2010, 15:41:37
Sie beachten sicherlich die Vorgaben aus den Verträgen mit der HGB und den Heimpächtern, die Einschränkungen wirtschaftlicher Betätigung durch staatliche Stellen und evtl. Wettbewerbsvorgaben der europäischen Union? Schließlich sind Sie für Ihre Befehle verantwortlich und haftbar! Und da Sie so "ordentlich führen" ...
Ein Preisunterschied/Gewinn zu "Mannheimniveau" darf dann schon einmal nicht bestehen. Aber das wissen Sie ja alles, da Sie sich ja offensichtlich so auskennen... ::)
Autor rumenigge
 - 27. Januar 2010, 15:15:02
Es stimmt einfach nicht, dass es Marketender Läden nur im Ausland gibt. Ich habe diese auf fast jeder Übung erlebt. Oft heissen sie auch Bauchläden. Meist sind die Sachen so auf Mannheimpreisniveau und die Differenz zu den Einkaufspreisen wird für Veranstaltungen der Kp genutzt.
Autor mailman
 - 27. Januar 2010, 15:08:02
Die gibts wenn überhaupt nur im Ausland zumindest als richtige Läden. Da werden ja auch ganz andere Preise verlangt als hierzulande.
Autor schlammtreiber
 - 27. Januar 2010, 15:05:21
Zitat von: rumenigge am 27. Januar 2010, 15:01:22
=> kein Maketenderladen = nicht ordentlich geführt

Schwachsinn.
Autor rumenigge
 - 27. Januar 2010, 15:03:12
Zitat von: schlammtreiber am 27. Januar 2010, 09:40:21
Zitat von: Irish am 27. Januar 2010, 09:33:45
Hilfreich wäre es dann auch zu sagen, was von seinen Aussagen so nicht zutreffend ist.   ;)

Wenn man eine geschlossene Frage (d.h. Ja/Nein-Antwort) stellt, sollte man auf ein einfaches Ja oder Nein als Antwort vorbereitet sein.  ;)

Was z.B. nicht zutrifft ist dieses:

ZitatWenn man fit ist, dann kommt man da auch hin.
Die Verwendung entscheidet sich nach Eignung, Befähigung und Bedarf. Und natürlich kommt noch die Bestenauslese hinzu, d.h. wenn man fit ist für den Job kriegt man ihn trotzdem nicht wenn drei andere Bewerber fitter sind.



Darum stand ja auch im zweiten Satz: "Und wenn dort gerade Mitarbeiter gesucht werden." Bitte aufmerksamer lesen. Ansonsten stimmt wohl auch alles, was ich geschrieben habe, oder gibt es mehr "fundierte" Kritik?





Und die Aussage "ich hab verweigert weil Mama das wollte" kann sehr wohl problematisch werden im Bewerbungsgespräch...
Autor rumenigge
 - 27. Januar 2010, 15:01:22
Zitat von: Jales am 26. Januar 2010, 20:20:10
Zitat-Ist es ein Problem wenn man damals Zivildienst statt Wehrdienst gemacht hat? Meine Eltern haben es mir damals nicht erlaubt und deshalb musste ich so einen Brief eben schreiben wo ich erzählt habe das es wegen Glauben, persönlichen Gründen usw. nicht in Betracht für mich käme.

Ich finde es ja schon eine Unverschämtheit, wenn die Eltern sich anmaßen, ihren Kindern zu verbieten ihren Wehrdienst zu erfüllen und ihn auch noch auffordern, gegen Gesetze zu verstoßen ... Hast du denn mit deinen Eltern darüber geredet, dass du zum Bund wolltest oder hast du es einfach stillschweigend hingenommen, weil Mami und Papi ja immer Recht haben ? (Ist nicht böse gemeint, interessiert mich nur).



Und zu Rumenigge muss man ja nichts mehr sagen. Da hat mal wieder jemand die Weißheit mit Löffeln gefressen, wie es mir scheint. Alle Einheiten, in denen die Gezi Soldaten keine Schokolade verkaufen, sind nicht ordentlich geführt, gebe dir absolut recht, digger.

Nun ja, ordentlich geführt ist eine Einheit, wenn für das Wohl der Soldaten ausreichend gesorgt würd. In meiner Einheit würde ich es den GEZI Soldaten im Zweifel befehlen, einen Marketenderladen zu erreichten, falls wir auf einer Übung wären. Übungsplätze können sehr depremierend wirken, da die Männer fern der Heimat in großen Unterkünften schlafen müssen. Schokolade und andere Leckerein können hier helfen. Und gerade als Offizier hat man eben eine Fürsorgepflicht => kein Maketenderladen = nicht ordentlich geführt
Autor snake99
 - 27. Januar 2010, 09:55:00
Um den Gedanken mal weiter zu denken ...

Sie Irish, bekommen von ihren Eltern gesagt, dass sie ihren Dienst vor dem offiziellen DZE aufgeben sollen (vorausgesetzt sie werden überhaupt eingestellt)  ... würden sie dies dann auch tun? ;) Die Frage könnte auch vom Prüf Offz im ZNwG kommen und glauben sie mir, die können mitunter Gedanken lesen bzw. Reaktionen gut deuten, egal was sie antworten. Immerhin ist das ihr Job und Erfahrungswerte liegen zu genüge vor ;)
Autor schlammtreiber
 - 27. Januar 2010, 09:40:21
Zitat von: Irish am 27. Januar 2010, 09:33:45
Hilfreich wäre es dann auch zu sagen, was von seinen Aussagen so nicht zutreffend ist.   ;)

Wenn man eine geschlossene Frage (d.h. Ja/Nein-Antwort) stellt, sollte man auf ein einfaches Ja oder Nein als Antwort vorbereitet sein.  ;)

Was z.B. nicht zutrifft ist dieses:

ZitatWenn man fit ist, dann kommt man da auch hin.
Die Verwendung entscheidet sich nach Eignung, Befähigung und Bedarf. Und natürlich kommt noch die Bestenauslese hinzu, d.h. wenn man fit ist für den Job kriegt man ihn trotzdem nicht wenn drei andere Bewerber fitter sind.


Und die Aussage "ich hab verweigert weil Mama das wollte" kann sehr wohl problematisch werden im Bewerbungsgespräch...
Autor Irish
 - 27. Januar 2010, 09:33:45
Zitat von: schlammtreiber am 27. Januar 2010, 08:51:13
Zitat von: Irish am 26. Januar 2010, 20:57:32
Hi, können die anderen die Antworten so bestätigen?

Nein.
Hilfreich wäre es dann auch zu sagen, was von seinen Aussagen so nicht zutreffend ist.   ;)