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Autor wolverine
 - 27. Januar 2010, 14:10:32
Dann hat er auch keinen Nachweis und nichts  was ihn an einer Einberufung und Nachsorge für seine postalische Erreichbarkeit hindert. Rechtlich ist der Einwand "Ich war verreist" für Zustellungen irrelevant.
Autor snake99
 - 27. Januar 2010, 13:10:03
Lieber migu,

das ist es ja, der TE kann keinen dieser Nachweise erbringen, da es eine reine private Reise ist ....
Autor miguhamburg1
 - 27. Januar 2010, 13:05:16
Wenn ein Nachweis gefordert ist, dann reichen Flugtickets etc. nicht aus. Dann brauchen Sie die Bestätigung der Schule/Ausbildungseinrichtung, dass Sie im Zeitraum von ... bis ... an einem Englischlehrgang etc. teilnehmen werden und dass dieser Platz für Sie reserviert ist.

Die Flugscheine/Visa/Quartierbestätigung etc. sagen lediglich etwas darüber aus, dass Sie eine Reise antreten und wo Sie wohnen werden. Nichts aber über den Zweck dieser Reise...
Autor snake99
 - 27. Januar 2010, 12:59:58
Mit US-Pass meine ich den amerikanischen Personalausweis.

ABER, da es sich bei ihrem Vorhaben um eine private Reise handelt, kann die Bw trotzdem auf Dienstantritt bestehen, da ihnen dadurch keine Nachteile entstehen würden. Ihr "privates Englischtraining" könnten sie ja auch noch theoretisch nach ihrem Grundwehrdienst absolvieren ;)
Autor cxxxr
 - 27. Januar 2010, 12:56:53
@snake99

- Hab mich mal ein wenig umgeschaut wird wohl um die 100€ liegen.
- US-Pass = Reisepass?

@Rollo83

- Ja ich denke das werde ich auch machen.

Gruß
CxXxr
Autor Rollo83
 - 27. Januar 2010, 12:53:57
Sie können auch im KWEA anrufen und nachfragen was die so gerne haben möchten als Beweis.
Autor snake99
 - 27. Januar 2010, 12:52:03
Die Modalitäten für das Visum sollten über die amerikanische Botschaft zu erfragen sein.

Sofern sie bei der Gastfamilie wohnen wollen, so sollte auch diese ihnen dies schriftlich bestätigen können. Vielleicht ist es hilfreich, wenn diese als zusätzlichen "Beweis der Ernsthaftigkeit" ihre(n) US-Pass / Pässe als Kopie dem Schreiben beifügen ... nur so eine Idee.

Autor cxxxr
 - 27. Januar 2010, 12:47:37
Erst mal danke für die schnellen Antworten ... Wirklich Top ;)

1. Hatte vor für 2Monate und 29 Tage nach Amerika zu gehen -> Damit ich eben kein Visum brauche (Kostenpunkt!)
2. Was würde den ein Visum kosten kennt sich ja jmd aus (Zeitraum 3-4Monate) (Bis 3 Braucht man ja keins!)
3. Werde ich sicher keine Flüge Buchen, Reisepass anfordern und ein Visum beantragen wenn ich dann letztendlich doch eingezogen werde.

Die Sprachreise ist nicht über eine Organisation geplant.
-> Da mein Englisch recht schlecht ist hatte ich einfach vor für ca. 3 Monate nach Amerika zu fliegen ("Gastfamilie!" - läuft über einen Freund -)

Gruß und Danke
CxXxr
Autor snake99
 - 27. Januar 2010, 12:05:07
@cxxxr

Steht doch im Schreiben ... das KWEA fordert einen NACHWEIS, nicht bloss die Erklärung ihrer Absicht.
Ein Nachweis könnte beispielsweise ein Antrag auf ein Visum sein ... sofern ihr Auslandsaufenthalt jedoch nur dem reinen Privatvergnügen dient, wird das wohl nix mit der Zurückstellung ;)
Autor schlammtreiber
 - 27. Januar 2010, 12:02:56
Zitat von: cxxxr am 27. Januar 2010, 11:56:48
mit der Bitte das ich einen schriftlichen Nachweiß erbringen soll hört das Schreiben auf
Wie antworte ich am besten auf dieses Schreiben? Jemand eine Idee?

Schriftlichen Nachweis einschicken und auf dieser Basis um Zurückstellung bitten?
Autor cxxxr
 - 27. Januar 2010, 11:56:48
So Antrag gestellt und Antwort erhalten:

Zitat
Sehr geehrte ...

Ich beende im Sommer 2010 meine schulische Ausbildung mit dem Abitur.
Danach plane ich einen mehrmonigen Sprachaufenthalt im Ausland.

... überprüfung ob mein Einzugstermin auf 2011 verschoben werden kann ...

MfG
...

Antwort:

Zitat

....Zu Ihrere Information teile ich Ihnen mit, dass die bloße Absichtserklärung eines Auslandsaufenthalts
keine Grundlage für eine Zurückstellung vom Wehrdienst darstellt.....


So das wars auch schon.

mit der Bitte das ich einen schriftlichen Nachweiß erbringen soll hört das Schreiben auf
Wie antworte ich am besten auf dieses Schreiben? Jemand eine Idee?

Viele Grüße
CxXxr
Autor Timid
 - 15. August 2009, 18:48:18
Zitat von: cxxxr am 15. August 2009, 12:45:27Ist das so richtig?

Nein. Die Wahrscheinlichkeit, einberufen zu werden, dürfte größer sein als die Wahrscheinlichkeit, nicht einberufen zu werden. Sie ist aber ein ganzes Stück von 100% entfernt.

Zitat von: MatBewPrivatM am 15. August 2009, 12:50:45Zu 98% kann man aber sagen du wirst gezogen.

Unsinn!

Zitat von: SemperFidelis am 15. August 2009, 14:00:28Kann sich aber auch verringern, wenn er 2 Brüder hat, die bereits Wehrdienst/Zivildienst geleistet haben. ;)

Auch dann ist die Freistellung freiwillig und erfolgt nur auf Antrag des Wehrpflichtigen.

ZitatMit Zahlen will ich hier nicht rumwerfen, da diese nicht gewährleistet werden können.

Es gibt genug Quellen, über die man die notwendigen Informationen sammeln kann.

Zitat von: MatBewPrivatM am 15. August 2009, 14:09:26Deswegen hab ich ja 98% geschrieben(können wir ja nicht wissen und daher die abzüge)  :D

Die Informationen sind allesamt im Internet abrufbar - und eine Wahrscheinlichkeit von 2%, NICHT einberufen zu werden, ist dezent untertrieben ...
Autor PvtM
 - 15. August 2009, 14:09:26
Zitat von: SemperFidelis am 15. August 2009, 14:00:28
Zitat von: MatBewPrivatM am 15. August 2009, 12:50:45
Zu 98% kann man aber sagen du wirst gezogen.

Kann sich aber auch verringern, wenn er 2 Brüder hat, die bereits Wehrdienst/Zivildienst geleistet haben. ;)

Mit Zahlen will ich hier nicht rumwerfen, da diese nicht gewährleistet werden können.
Deswegen hab ich ja 98% geschrieben(können wir ja nicht wissen und daher die abzüge)  :D

Ja muesste man(soweit ich das weiß)
Autor mailman
 - 15. August 2009, 14:01:53
Das müßte man doch erst beantragen oder?
Autor SemperFidelis
 - 15. August 2009, 14:00:28
Zitat von: MatBewPrivatM am 15. August 2009, 12:50:45
Zu 98% kann man aber sagen du wirst gezogen.

Kann sich aber auch verringern, wenn er 2 Brüder hat, die bereits Wehrdienst/Zivildienst geleistet haben. ;)

Mit Zahlen will ich hier nicht rumwerfen, da diese nicht gewährleistet werden können.