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Autor StOPfr
 - 30. März 2011, 16:28:45
 ;D
Autor wolverine
 - 30. März 2011, 16:01:00
Ich habe einen Steuerberater! Den kann ich dann in Haftung nehmen; das ist dann wieder Jura! ;D
Autor BulleMölders
 - 30. März 2011, 14:33:43
Zitat von: AriFuSchr am 30. März 2011, 11:00:06
Wobei viele RAe mit dem Steuerrecht etwas auf Kriegsfuß stehen.
Besonders wenn es um sie selber geht! ;)
Autor wolverine
 - 30. März 2011, 11:25:33
Steuerrecht ist aber auch völlig unsystematisch und hat mit juristischer Methodik nichts zu tun.
Autor AriFuSchr
 - 30. März 2011, 11:00:06
ZitatWarum sollte man mit einer Steuerfrage zu einem Rechtsanwalt gehen?

Rechtsanwälte sind nach § 3  Nr. 1 StBerG zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Wobei viele RAe mit dem Steuerrecht etwas auf Kriegsfuß stehen.

Das Aufleben dieses Uraltthreads mutet schon irgendwie seltsam an, wenn eine bereits beantwortete Frage mit einem Link auf Rechtsanwälte in Düsseldorf versehen wird.  ???
Autor wolverine
 - 29. März 2011, 20:50:42
Leider viel zu unterbewertet für eine derart hochwertige und präzise Auskunft!
Autor Andi
 - 29. März 2011, 20:24:54
Warum sollte man mit einer Steuerfrage zu einem Rechtsanwalt gehen?
Und warum würde man dadurch etwas "sparen". Hierzulande pflegen Rechtsanwälte für ihre Leistungen bezahlt zu werden...
Autor kackadu
 - 29. März 2011, 19:39:59
Zitat von: Tbledi am 28. Februar 2010, 10:20:02
gilt das auch als TG-Empfänger, wenn die Unterkunft unentgeltlich bereitgestellt wird und man trotzdem jeden Tag 70 km (einfach) heimfährt?

Ja das gilt auch für diesen Fall. Aber mal eine andere Frage, warum informierst du dich denn nicht bei einen RA in deiner Nähe? Rechtsanwalt Düsseldorf als Beispielt. Damit sparst du dir Zeit und du brauchst dafür nicht mal einen PC.

Lieben Gruss
Autor AriFuSchr
 - 28. Februar 2010, 11:06:41
Ja
Autor Tbledi
 - 28. Februar 2010, 10:20:02
gilt das auch als TG-Empfänger, wenn die Unterkunft unentgeltlich bereitgestellt wird und man trotzdem jeden Tag 70 km (einfach) heimfährt?
Autor AriFuSchr
 - 28. Februar 2010, 06:58:39
bei einem Lehrgang stellen die Fahrtkosten Werbungskosten dar. Pro gefahrenen km können 0,30 € angesetzt werden. Die Erstattung der Bw muss von den geltend gemachten Aufwendungen als stfr. AG Zuschuss abgezogen werden.
Autor Tbledi
 - 27. Februar 2010, 21:50:15
weiß jemand, wie das ausschaut, wenn man TG-Empfänger ist während der Zeit an der Bw-Fachschule.
Bin TG-Empfänger und es wurden 2 Formulare ausgegeben entweder, wenn man jeden Tag heimfährt, oder einen Antrag für TG für das Verbleiben am Ausbildungsort.
Für das tägliche heimfahren würden uns die Fahrtkosten nur in der Höhe erstattet wie als wenn wir auch den Trennungsgeldtagesatz bekommen würden, meinte der REFÜ (7, nochwas Euro am Tag)
Was ist mit dem Rest, könnte man den dann komplett von der Steuer absetzten, wenn man jetzt täglich heimfahren würde als TG-Empfänger??
Hab ca. 70 km nach Hause. Bis jetzt bin ich immer in der Schule geblieben, aber überlege jetzt, doch täglich heimzufahren.
Die Frage ist jetzt nur noch, ob ich das dann komplett absetzen könnte?!
Autor wolverine
 - 01. Februar 2010, 15:31:43
Die Familienheimfahrt kann wahlweise mit der Bahn oder den KFZ durchgeführt werden, allerdings ist der Höchsterstattungssatz bei KFZ auf den Preis der (normalen) Bahnfahrkarte begrenzt. Die Wohnung muss nur zum Dienstantritt bestehen, da ja nicht die Miete übernommen wird sondern einfach ein TG-Tagessatz (der richtet sich nach dem Familienstand) bezahlt wird plus die Familienheimfahrt(en).
Autor Rollo83
 - 01. Februar 2010, 15:05:50
Ich hab jetzt grad meine beiden Topics durcheinandergeschmissen.
Also ich werd nich am Dienstantrittstag am Standort ankommen und mir wird gesagt das ich zu sehn soll wo ich schlafen soll oder?
Denn bin ja über 25 Jahre.Wäre auch ein bischen krass.
Also bei TG bekommen ledige eine Familienheimfahrt das ist ja nicht schlecht.Ist diese Fahrt nur mit der DB möglich oder wird auch Kilometergeld fürs Auto bezahlt?
Ist das hier auch so das die Wohnung 6 Monate vor Dienstantritt bestehn muss wie bei GWDLern und der Unterhaltsicherungsbehörde, denn diese 6 Monate hab ich noch nicht.
Autor wolverine
 - 01. Februar 2010, 14:59:14
Es geht bei Dir nicht um Anerkennung. Du hast eine Wohnung und damit gut. Auf Deiner Einstellung wird stehen, ob mit UKV oder TG. Fragen hierzu (und Beschwerden) gehen an die zuständige Truppenverwaltung bzw. neudeutsch BwDstLstZ.

Auch wenn UKV zugesagt wird, hat man erst einmal eine Zeit zur Wohnungssuche etc. Und Verheiratete bekommen zwei Familienheimfahrten/Monat und Ledige eine. Ich war zum Ende der Dienstzeit in TG-Sachen sehr fit. Aber das schon wieder so lange her...