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Zusammenfassung

Autor Pioneer
 - 11. Februar 2010, 15:52:33
Vor kurzem habe ich mich mit einem Feldwebel unterhalten, der schilderte mir einen Fall aus seiner Kompanie, bei der die (zivile) Alkoholfahrt nicht nur mit Führerscheinentzug geahndet wurde, sondern vom KpChef auch noch mit einer Disziplinarmaßnahme belegt wurde.

O-Ton des DV laut Fw beim Antreten zum Dienstschluß am Freitag: "Dies geht aus aktuellem Anlaß vor allem an die Unteroffiziere: Meine Herren, Sie haben hier eine Führungsfunktion. Eine Alkoholfahrt wird ohne Ausnahme mit Disziplinarmaßnahmen belegt. Und ich werde mich anstrengen, daß diese sich in die oberen Bereiche des möglichen erstreckt. Die Mannschaften brauchen jetzt nicht zu lächeln, es wird sie in einem solchen Fall genauso treffen."

Ach ja, der "Zietsoldat" kommt meines Erachtens durch das schreiben mit 10 Fingern... Da ist ab und an mal ein Finger schneller als der andere. Passiert mir auch des öfteren. Allerdings benutze ich die Umschalttaste (sozusagen als erschwerte Bedingung :P)...
Autor Fitsch
 - 10. Februar 2010, 16:16:25
naja, wolln wir mal auf´m Teppich bleiben.

Wenn ich manch andere Beiträge hier sehe ist der "Zietsoldat" geradezu lächerlich.

ZitatAnsonsten echt dämliche Frage:
So astrein ist ihr Satzbau nämlich auch nicht  ;D
Autor KpTrpFhr
 - 10. Februar 2010, 16:09:44
Zitat von: mk_show_company am 10. Februar 2010, 14:17:41
was kann passieren wenn man vor dem antritt zum zietsoldaten den schein entzogen bekommt wegen alkohol am steuer ??

Die Antwort darauf hat Chef_6/451 schon gegeben.

Ansonsten echt dämliche Frage. Und für rechtschreibunfähige "Zietsoldatenanwärter" gibts natürlich ein "strafferfahren"

Die Amtssprache bei der Bundeswehr ist DEUTSCH!
Autor Chef_6/451
 - 10. Februar 2010, 14:47:20
1. Ist dies dem Zentrum für Nachwuchsgewinnung unverzüglich zu melden.
2. Ein Entzug der Fahrerlaubnis nach einer Alkoholfahrt stellt meines Wissens einen Straftatbestand dar.

Eine Einstellung wäre hier zumindest gefährdet, meiner Meinung nach wäre hier eine Einstellung nicht mehr möglich bis zum Ablauf der vom Rechtsberater zu verhängenden Sperrfrist.
Und darüber muss man nicht abstimmen - denn dies entscheidet alleine der Rechtsberater beim ZNGW.

Und wer meint das er schlau ist und dies nicht meldet hat das nächste Problem, denn es kommt raus - die Folge wäre Einstellungsbetrug und eine unverzügliche Entlassung und das ist weitaus schlimmer.

Ganz einfach eigentlich.
Autor mk_show_company
 - 10. Februar 2010, 14:17:41
was kann passieren wenn man vor dem antritt zum zietsoldaten den schein entzogen bekommt wegen alkohol am steuer ??