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Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 23. Februar 2010, 20:32:25
Z.B. wenn der Soldat erkennbar unter den Folgen des Konsums leidet (oder halt nicht leidet, aber z.B. Ausfallserscheinungen hat).
Autor rumpel
 - 23. Februar 2010, 01:25:49
Zitat von: ulli76 am 02. Februar 2010, 17:19:11
Direkt zur Ausmusterung bei Einstellung führt Drogenkonsum nur in Ausnahmefällen.

Ermöglich dir dein Wissen diese Ausnahmefälle zu erläutern? Wenn ja, dann sei doch so gut.
Autor AriFuSchr
 - 12. Februar 2010, 14:46:17
 ;D ;D
Autor schlammtreiber
 - 12. Februar 2010, 14:24:51
Wir sollten es stehen lassen als warnendes Beispiel was Drogen mit Menschen anrichten können  ;D
Autor StOPfr
 - 12. Februar 2010, 14:13:26
Ich bin ganz sicher dass ich das gar nicht wissen möchte  ::)!
Autor wolverine
 - 12. Februar 2010, 08:35:04
Und was möchte er uns mit diesem kryptischen Geschreibsel sagen?  ???
Autor Vaterstaat
 - 12. Februar 2010, 01:30:58
Oh man, oh man.

Lustig, dass ist es allemale.

DANKE meine jungs vom bund.

Eure strikte gehorsammkeit eurer FÜHRUNGS person / euren FÜHRUNGS personen gegenüber ist echt, SAGENHAFT.

Bei einamligem oder so seltenem wie deinem konsum sollten sich die Abbauprodukte nicht wirklich 3 monate noch in deinem Blut befinden, auch nicht im Urin und ich prangere einfach mal an das der Aufwand einer Haaranalyse gemacht wird.  

Von kreislauf zu kreislauf unterschiedlich, vielmehr aber auf die konsumierte menge kommt es an.

Bekennende Alkohol beführworter ... geht mal zur DROGEN (Alkohol ist eine ach so BÖSE droge, ihr banausen)


puh, vielmehr will ich euch garnicht da lassen.

cu
Autor ulli76
 - 11. Februar 2010, 18:57:45
Wer ist denn unseriös und ausfallend geworden?
Autor Balder
 - 11. Februar 2010, 18:55:57
Und warum kann man das nicht einfach sagen?
Warum muss man gleich ausfallend und unseriös werden?
Das passt irgendwie nicht zusammen...
Autor wolverine
 - 11. Februar 2010, 18:23:19
Ehrlich gesagt sind "revolutionäre wissenschaftliche Erkenntnisse" völlig irrelevant solange die Vorschriften der Bw etwas anderes besagen. Wenn da steht "bei nachgewiesenem Konsum von THC sechs Monate kein ...." ist das bindend.
Autor Otto Normalverbraucher
 - 11. Februar 2010, 17:15:51
ZitatZitat von: ulli76 am 30. Januar 2010, 18:13:35Was aber für den Bund interessant ist (und auch der Hauptgrund für die 6-Monatsfrist), ist dasss es auch nach einmaligem Konsum von Cannabis bis zu 6 Monaten nach dem Konsum zu Flashbacks kommen kann- gaanz toll wenn derjenige ne Waffe in der Hand hat.
Beim Alkohol ist das einfacher: Alkohol verstoffwechselt- keine Wirkung mehr. (Bei Konsum in den gesellschaftlich üblich anerkannten Mengen).


Es ist unklar, wie Cannabis, das wenige Stunden nach dem Konsum weitgehend aus dem Blutkreislauf verschwindet, noch Monate später eine Drogenwirkung auslösen soll. Für diese ist eine Aktivierung der Cannabinoidrezeptoren durch eine aussreichende Menge psychoaktiver Cannabinoide erforderlich. Der Cannabiswirkstoff THC wird nach dem Konsum in der Leber metabolisiert (abgebaut). THC und seine Metaboliten (Abbauprodukte) werden zwar aufgrund ihrer guten Fettlöslichkeit teilweise im Fettgewebe eingelagert, sickern jedoch wegen ihrer schlechten Wasserlöslichkeit nur in winzigen Mengen über einen langen Zeitraum wieder zurück in den Blutkreislauf. Die Leber metabolisiert die Spuren und die Nieren scheiden die Metaboliten aus. Gerade die extrem langsame, weil niedrigdosierte Freisetzung ist dafür verantwortlich, dass Cannabiskonsum so lange im Urin nachweisbar ist. Für eine psychoaktive Wirkung müsste plötzlich eine grössere Menge THC (und nicht seiner inaktiven Metaboliten) in den Blutkreislauf zurückkehren um von dort an die Rezeptoren zu gelangen. Für die Annahme, dass das tatsächlich geschieht, gibt es keine physiologische Grundlage.



Zitat"Die flash-back (Echorausch)-Effekte, Episoden des fiktiven Rauschzustandes nach drogenfreien Intervallen ohne erneute Drogenzufuhr, sind noch weitgehend unerforscht. In der Literatur sind entgegen den zahlreichen Zitaten nur wenige praktische Fälle beschrieben worden (vgl Stodberg/Lösch, SuchtR 1987, 5/87, 15ff). Die Behauptung, bei Cannabiskonsum sei regelmäßig mit flash-back-Effekten zu rechnen, ist falsch. "

aus:
Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz
Harald Hans Körner
5., neubearbearbeitete Auflage.
München, Beck (2001).
ISBN: 3-406-46311-8
________________

Zitat"Of special note is the association between LSD-type flashbacks and the use of marijuana. Six separate reports linked flashbacks to marijuana use, but in each report the subjects described an antecedent use of LSD that also explained the flashback. Further data from the survey of 720 servicemen in western Europe failed to find a single case of flashbacks in any subjects for whom hashish was the sole drug of consumption. In the same sample, however, 15 subjects were found for whom LSD flashbacks were precipitated by marijuana use. "

vgl: http://www.erowid.org/chemicals/lsd/lsd_info3.shtml

Autor Gräfin
 - 11. Februar 2010, 17:05:41
OHA, gefährliches Halbwissen.
Das was beim Kiffen dann später im Urin nachweisbar ist, ist ein wasserlöslicher Metabolit von THC (Tetrahydrocannabinol)...die sogenannte 11-nor-δ-9-Tetrahydrocannabinol-9-Carboxylsäure. Das ist je nach Drogengebrauch und körperlicher Merkmale von zwei Wochen über 1 Monat bis angeblich zu DREI MONATE nachweisbar.
Moderne Bluttests, die nach Abbauprodukten "suchen" können mit ähnlich langen Nachweiszeiten um die Ecke kommen.

Ach und nochwas ... THC wird im Fettgewebe gespeichert und KANN beim häufigen Sport treiben und Abbau von Fettreserven wieder nachgewiesen werden, da dann die Metabolite freigesetzt werden.

Wie gesagt...KANN und KÖNNTE, bei jedem ist das anders. Ich empfehle jedoch: Drogen sein lassen!
Autor eazy e
 - 11. Februar 2010, 16:50:35
eigentlich müsste es bei deinem seltenen konsum nach zwei wochen nicht mehr im urin nachweisbar sein
Autor ulli76
 - 05. Februar 2010, 14:38:32
@trouble: Nein das umfasst natürlich nicht alle gesperrten Tätigkeiten. Und ja, man kann auch von medizinischen Tätigkeiten gesperrt werden. Bei bestimmten Berufsgruppen kann das sogar noch viel schwerwiegendere Folgen haben: Z.b. Verlust der Approbation bzw. Berufserlaubnis.
Autor snake99
 - 05. Februar 2010, 12:53:15
Die Story mit den Mohnbrötchen gehört zu den bekannten Urban Legends ... bisher kannte ich sie jedoch nur von den Einstellungstests bei der Polizei ;)