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Autor Dennis1990
 - 21. März 2010, 10:06:23
Das ist doch mal 'ne Antweort, die brauchbar ist, danke =)
Autor TazD
 - 20. März 2010, 15:33:17
Es gibt aber genug Standorte die das miteinander verbinden. Grundsätzlich passt die Aussage mit dem Gelöbnis also.
Autor mailman
 - 20. März 2010, 10:57:28
ZitatErst wenn du über das Verhalten in Uniform in der Öffentlich ausreichend belehrt wurdest.

Erst dann darf man in Uniform rausfahren. Mit dem Gelöbniss hat das nichts zu tun.
Autor Der Chaos
 - 20. März 2010, 09:27:14
Also bei mir war es so.
Ich durfte nach meinen Gelöbnis in Uniform nach hause fahren nromaler waeise muss man dafür den kleinen Diener anziehen macht aber keiner weil der Feldanzug auch geduldet wird, also bei mir ists haltder Feldanzug und Barett du kannst aber natürlich auch in Zivil nach Hause fahren da bist du dann nicht so eingeschränkt denn mir Uniform darfst du net mal eben ausm bahnhof raus und zu Saturn starten oder sowas( gibt Leute die machen das mir solls egal sein)
Ich steige z.B in Düsseldorf immer und wenn ich dann zum Gleiß muss springe ich kurz bei  Mc Doof rein um mir nen Bruger zu hohlen das is kein Problem man sollte in Uniform nur net den großen Freitagseinkauf machen oder so.
Autor Dennis1990
 - 20. März 2010, 08:59:06
Zitatgibt ja auch tolle 14 jährige die mit einer Feldbluse und OFw Schulter-Klappen durch Elektromärkte laufen gestern noch einen gesehen das sind die Spezialisten


(<ironie="on">)
Das sind doch die ultraharten die schon seit der Geburt drauf gedrillt werden, die Supersoldaten zu werden, oder nicht?

Oder die Super-Counterstriker, die sich vorstellen, dass der Bund nichts anderes ist, als mit Paintball-Waffen durch ein Waldgebiet zu wandern und die Leute aus anderen Truppen zu beschiessen, so zur Übung...xD
(<ironie="off">)

Jetzt mal Spass zur Seite: Darf Ich in meiner Uniform, wenn Ich am Wochenende nach Hause darf, im Zug sitze, bis Ich zuhause bin um mich um zu ziehen, oder wie sieht das jetzt aus? Ich werd da irgendwie nicht schlau draus. Und lasst die Abkürzungen >.< Ich hab das noch nicht drauf x.x
Autor Der Chaos
 - 19. März 2010, 22:32:01
Ich habe die an kaneval getragen aber nur weil ich mitm Zug zur kaserne unterwegs war am Karnevals-Montag aber gibt ja auch tolle 14 jährige die mit einer Feldbluse und OFw Schulter-Klappen durch Elektromärkte laufen gestern noch einen gesehen das sind die Spezialisten
Autor mailman
 - 19. März 2010, 19:47:25
Es gibt doch  nicht etwa  wirklcih Soldaten die ihre Uniform an Karneval tragen?
Autor rogal
 - 19. März 2010, 18:59:05
wir haben in der AGA gesagt bekommen: Uniformen z.B. an Karneval generell erlaubt, aber ohne abzeichen der einheit, diensgrad etc.
Autor TazD
 - 18. März 2010, 21:06:09
Ja, würde vergessen und wird mit der nächsten Änderung wieder in die ZDv aufgenommen.

Außerdem ist es auch nicht explizit verboten mit dem FA nach Hause zu fahren. Der DA ist grundsätzlich zu tragen und der DV kann Abweichungen von diesem Grundsatz befehlen.
Autor Rollo83
 - 18. März 2010, 14:09:48
Es wird nur nicht mehr explizit in der ZDv geschieben das man im FA nach Hause fahren darf.
Deswegen dachten wohl viele das es nicht mehr erlaub sei.Ich mein irgendwo gelesen zu haben das es einfach vergessen wurde wieder gesonder dabei zu schreiben das alle ausser Mainierte im FA nach Hause fahren dürfen.
Autor mailman
 - 18. März 2010, 13:37:30
Erst wenn du über das Verhalten in Uniform in der Öffentlich ausreichend belehrt wurdest.
Autor snake99
 - 18. März 2010, 13:30:04
Dieses Thema haben wir neulich hier behandelt.

Angeblich ist es mittlerweile untersagt im FA heim zu fahren. Ich habe jedoch am vergangenen Freitag am Hbf in meiner Stadt zahlreiche Soldaten gesehen, die im FA auf dem Heimweg waren.
Autor Dennis1990
 - 18. März 2010, 13:09:04
Darf Ich denn wenigstens meine Uniform tragen, wenn Ich über's Wochenende nach hause darf?
Autor Timid
 - 28. Februar 2010, 15:06:12
Zitat von: mailman am 28. Februar 2010, 14:39:57Ich weiß jetz nicht ob Polizei ein geschützter Begriff ist.

Das dürfte auch nicht die Frage sein. Vielmehr ist bei den besagten T-Shirts das Problem, dass diese von der Polizei (z.B. Bereitschaftspolizei) im Dienst getragen werden - damit eine Verwechslungsgefahr bestünde, und es deshalb schon zu entsprechenden Urteilen auf Grund des §132a StGB kam.

Aus dem Grund wird die Polizei wohl auch niemandem das Tragen dieser T-Shirts "verbieten" - sie setzt ausschließlich geltendes Recht um!
Autor mailman
 - 28. Februar 2010, 14:39:57
Ich weiß jetz nicht ob Polizei ein geschützter Begriff ist.

"Feuerwehr" ist es z.B. nicht. Da gabs ja mal einen Skandal als eine rechte Partei ein ehemaliges Feuerwehrfahrzeug (ohne SosiAnlage) mit der Aufschrift Feurwehr verwendet hat.