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Autor wolverine
 - 21. Februar 2010, 17:52:21
Ein Grund für eine wehrdienstausnahme sehe ich hier auch nicht. Ein Mietvertrag (der von Wehrpflichtigen unterschrieben wurde) kann ganz oder teilweise (je nach bereits bestehender Mietdauer) von USB übernommen werden. Auto und andere Verbraucherkrdite sind Privatsache und müssen mit dem Kreditgeber verhandelt werden. Die Freundin spielt - da nicht angeheiratet - keine Rolle. Und durch die Rückstellung gilt die "23-Jahre-Grenze" nicht. Befristete Arbeitsverträge ruhen während der Wehrdienstzeit und laufen evtl. zum Befristungsende aus.
Autor StOPfr
 - 21. Februar 2010, 14:38:59
Kontakt mit dem KWEA aufnehmen, gegebenenfalls USB kontaktieren, Autokredit stunden lassen.
Für einen Verzicht auf eine Einberufung sehe ich kaum Chancen.   
Autor Zaydan
 - 21. Februar 2010, 14:34:07
vielen Dank für die 2 Beiträge. Ja, ich wurde aufgrund meiner damaligen Ausbildung zurückgestellt.

mfg
Autor StOPfr
 - 21. Februar 2010, 14:31:39
Zitat von: snake99 am 21. Februar 2010, 14:19:43
Was die Wohnungen und ihren Auto Kredit angeht, dafür sind sie ganz alleine verantwortlich, sofern sie ihren GWD trotzdem antreten müssen.
Als GWDL: Wegen Deiner Miete die Unterhaltssicherungsbehörde (USB) kontaktieren; Autokredit stunden lassen.
Wichtiger aber: Eine Einberufung mit vollendetem 23. Lebensjahr ist eigentlich ausgeschlossen, es sei denn Du wurdest zurückgestellt.
Ansonsten Kontakt mit der einberufenden Dienststelle (siehe Bescheid) aufnehmen.     
Autor snake99
 - 21. Februar 2010, 14:19:43
Sie sind 23 Jahre alt und haben einen befristeten Arbeitsvertrag. Sie könnten Kontakt mit dem KWEA aufnehmen und denen die Lage erklären, so wie sie es hier ebenfalls gemacht haben.

Wenn alles gut läuft, kann es sein, dass die Einberufung zurück genommen wird. Unter Umständen müssen sie sogar gar keinen GWD mehr leisten, weil sie bereits 23 Jahr alt sind.

Die Bw hat kein Interesse daran, durch den abzuleistenden Grundwehrdienst, junge Menschen später arbeitslos zu machen, weil die Arbeitgeber anfangen Probleme zu machen. Sicher gibt es Gesetzte, die das verhindern sollen, aber das ist meistens nur die Theorie ;)

Was die Wohnungen und ihren Auto Kredit angeht, dafür sind sie ganz alleine verantwortlich, sofern sie ihren GWD trotzdem antreten müssen.  
Autor Zaydan
 - 21. Februar 2010, 14:12:08
Hallo an alle,

ich habe folgendes Problem und bräuchte mal ein paar Ratschläge.

Ich (23) habe gestern mein Einberufungsbescheid bekommen zum April 2010. Ich habe mit meiner Freundin (Azubi) eine gemeinsame Wohnung, da beide Elternhäuser weit weg von ihrer (und noch bis letztes Jahr meine) Ausbildungsstätte ist/waren. Ich habe im Juni 09 vorzeitig erfolgreich ausgelernt und wurde nicht übernommen. Nach 3 Wochen Arbeitslosigkeit habe ich nun eine Arbeitsstelle 350km entfernt von unserer gemeinsamen whg. Nun habe ich dort einen befristeten AV (bis zunächst Januar 2011) und dort eine weitere Wohnung. Meine Freundin beabsichtigt ebenfalls vorzeitig auszulernen, damit wir im Januar 2011 zusammen uns an meiner Arbeitsstelle niederlassen können.

Was kann ich da jetzt evt. machen? Mein Vertrag läuft dann im Januar 11 aus, dann wär ich nicht da, wenn ich beim Bund gezogen werde. Deswegen habe ich die Befürchtung, dass ich keinen weiteren Vertrag mehr in meiner Firma dort bekommen werde. Desweiteren, wer zahlt die 2 mieten und mein Autokredit?

Ich wär für jeden sinnvollen Rat sehr dankbar.