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Autor ulli76
 - 26. Februar 2010, 20:24:42
Genau- als Mannschafter bekommt man unter bestimmten Voraussetzungen ne Stellungnahme- die ist allerdings so gut wie nichts wert.
Die AGA sollte man natürlich "bestanden" haben- also die ATN zum Ende der AGA zuerkannt bekommen haben.
BFT, DSA und Co. sollte man auch bestanden haben.
Und ja, jegliche Zeugnisse sind wichtig. Sie entscheiden z.B. zunächst mit darüber, ob du überhaupt zum Test eingeladen wirst.

Was alle Soldaten zum Ende ihrer Dienstzeit bekommen ist ein Dienstzeugnis. Aber eben erst zum Ende.
Autor sliderbp
 - 22. Februar 2010, 19:19:49
Und natürlich bekommst du als aktiver Soldat bei einer Bewerbung in einer andere Laufbahn eine Stellungsnahme deines Disziplinarvorgesetzten.
Autor AriFuSchr
 - 22. Februar 2010, 18:27:33
verjähren ist was anderes...

Du meinst mit EU die Eignungsuntersuchung? Die negiert natürlich keine schlechten Zeugnisse in der Vergangenheit, sondern gibt Auskünfte über Deine physische und psychische Eignung als GWD in der Bw
Autor phil1337
 - 22. Februar 2010, 18:09:15
Okay, bei FWDL23 bekomm ich da nach 9 Monaten sonst irgendwelche Beurteilungen die mir einen Zusätzlichen Bonus bringen können?! Danach hab ich ja immer noch 14 Monate Zeit mich zu bewerben.
Ausserdem war meine EU bei der Musterung überdurchschnittlich, habe darin sehr gut abgeschlossen. Interessiert die dann auch?! Die verjährt doch glaub nach 12 Monaten und man muss sie neu machen, oder?
Autor AriFuSchr
 - 22. Februar 2010, 17:50:29
zu dem Zeitpunkt in welchem Du Deine Zeugnisse vorlegst, kennt niemand Deine guten Leistungen bei der Bundeswehr....

ergo ergeben sich aus den Aussagen über die Leistungen der Vergangenheit (Deine Zeugnisse) gewisse Reflektionen über die zu erwartenden Leistungen in der Zukunft 
Autor phil1337
 - 22. Februar 2010, 17:46:29
Das mit dem FWDL23 war auch nur ne Ergänzung im 2ten Post.
Ist mir klar dass die Zeugnisse sehen wollen, frag mich halt wie sehr die Wert auf ein Ausbildungszeugnis und Realschulzeugnis legen, wenn man beim Bund gute Leistungen zeigt.
Autor AriFuSchr
 - 22. Februar 2010, 16:56:56
ZitatLes bitte genau:

Für die Bewerbung der Feldwebellaufbahn, ausserdem mach ich FWDL23

FWDL23 muss ich überlesen haben  ;D

und für die Bewerbung als SAZ sind logischerweise Zeugnisse vorzulegen und Tests zu bestehen.
Autor Rollo83
 - 22. Februar 2010, 16:34:54
Die Bundeswehr interessiert jedes Abschlusszeugnis.Egal ob Schulabschluss oder Berufsabschluss oder Stuienabschluss oder was auch immer.
Einen bestimmten Notendurchschnitt muss man nicht haben, man muss nur für jede Laufbahn den jeweiligen Schulabschluss vorweisen.
Das aber jemden der so grade ebend seinen Abschluss geschafft hat schlechteres Chancen hat als jemand mit 2er Duchschnitt sollte auf der Hand liegen.
Autor phil1337
 - 22. Februar 2010, 16:31:24
Zitat von: AriFuSchr am 22. Februar 2010, 16:28:58
für den Grundwehrdienst ist dein Ausbildungszeugnis nicht relevant. Aber nach 9 Monaten geht das zivile Leben weiter und da solltest Du schon Interesse haben, ein Deinen Leistungen entsprechendes Zeugnis zu bekommen.



Les bitte genau:

Für die Bewerbung der Feldwebellaufbahn, ausserdem mach ich FWDL23
Autor AriFuSchr
 - 22. Februar 2010, 16:28:58
für den Grundwehrdienst ist dein Ausbildungszeugnis nicht relevant. Aber nach 9 Monaten geht das zivile Leben weiter und da solltest Du schon Interesse haben, ein Deinen Leistungen entsprechendes Zeugnis zu bekommen.

Autor phil1337
 - 22. Februar 2010, 16:25:34
Hallo,
ich beginne jetzt ab dem 06.04.2010 meinen Grundwehrdienst und wollte mich nach ca 4 Monaten für die Feldwebellaufbahn bewerben.
Nun ist meine Frage, da ich seit einem Monat (Januar) ausgelernt bin, ob die Bundeswehr auch das Ausbildungszeugnis des Betriebes interessiert?!
Ich habe leider ein schlechtes Zeugnis erhalten, kümmer mich aber derzeit um Korrektur.
Jetzt ist auch die Frage ob sich das dann überhaupt rentiert viel Geld in die Sache reinzustecken wenn sich die BW eh nicht dafür interessiert.
Und gibt es eine bestimmte Notengrenze des Abschlusszeugnis der IHK?
Kann auch eine gute Bewertung in der AGA zum Vorteil sein?