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Autor Timid
 - 01. März 2010, 19:20:32
Zitat von: RD am 23. Februar 2010, 18:57:12Tritt man ihn vorher an absolviert man ganz normal W9.

Nicht zwangsläufig! Als in 2001 (oder war es zum 1.1.2002?) von W10 auf W9 umgestellt wurde, wurden alle Wehrpflichtigen, die über den entsprechenden Stichtag hinaus Dienst leisten mussten, automatisch auf W9 zurückgestuft! Es sei denn, sie haben darauf verzichtet und damit direkt noch für einen Monat den FWDL-Zuschlag mitgenommen ...

Ich bin mir allerdings nicht mehr ganz sicher, wie das genau ablief, ob die E-Bescheide schon vor oder erst nach dem Stichtag geändert wurden ...

Aber dazu muss, wie Andi schon geschildert hat, erstmal die Gesetzeslage stimmen, und das tut sie im Moment noch lange nicht.
Autor Andi
 - 01. März 2010, 18:40:35
Maßgebend ist vor allem die Gesetzeslage und bisher wurde nichts geändert - und man könnte vermuten, dass die Koalition derzeit irgendwie andere Probleme hat. ;)
Autor mxx
 - 26. Februar 2010, 16:24:50
Maßgebend ist der Tag des Dienstantritts, nicht der des Einberufungsbescheides.

mfg
Autor eule89
 - 24. Februar 2010, 08:58:30
@ RD

und was ist wen man den einberufungs bescheid vor 1.1.11 bekommt den dienst aber ab 1.1.11 antritt. Ich dachte das wär mit dem erhalt des einberufungsbescheids geregelt....oder irre ich mich da???

mfg
Autor RD
 - 23. Februar 2010, 18:57:12
Nein. W6 macht nur, wer seinen Dienst ab dem 01.01.2011 antritt. Tritt man ihn vorher an absolviert man ganz normal W9.
Autor Der Hansi
 - 23. Februar 2010, 18:29:51
Hallo,

Habe eine Frage bezüglich des W6 bzw. W9. Ab 2011 ist ja die Regelung, dass man nur noch 6 Monate Zivi bzw. Bund macht.
Wie siehts bei jemanden aus, der im Juli bzw. Oktober zum Bund geht? Wird er dann ab dem 1.1.2011 von W9 auf W6 umgeschrieben?

Danke für Eure Hilfe
Euer Hansi