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Zusammenfassung

Autor Rudik
 - 20. März 2010, 18:36:42
Ich war jetzt in Stuttgart in einer Augenklinik. Zwar habe ich eine Augenkrankheit, aber es ist nicht so, wie es mein Augenarzt befürchtete! Der Augenarzt meinte, mein Auge würde trüb werden und ich würde eine Hornhauttransplantation brauchen. In der Klinik sagte der Arzt jedoch, er könne bisher keine Trübung feststellen und es muss nicht sein, dass meine Augen wirklich ständig schlechter werden.

Den Befund lasse ich mir natürlich noch schriftlich geben und schicke diesen zur Sicherheit an das ZNwG Süd. Habe beschlossen, es auf jeden Fall zu versuchen, auch wenn das Risiko besteht, später aus gesundheitlichen Gründen entlassen zu werden!
Autor Gräfin
 - 25. Februar 2010, 17:46:21
Sowas lob ich mir. Endlich mal jemand der seinen Kopf gebraucht, Telefonnummer raussucht und nachfragt.
Positives Beispiel.
Ich hoff, alles nimmt so seinen Lauf, wie du es dir vorstellst.
Autor Rudik
 - 25. Februar 2010, 14:24:00
Dann werde ich natürlich sofort Bescheid geben! Reicht da ein Anruf oder ein Brief von mir? Oder möchten die einen Nachweis vom Augenarzt? Der wollte nämlich nichts ausstellen, eher ich nicht bei dem Professor gewesen bin, der mich noch genauer untersuchen soll.

Die Augenkrankheit wurde aber auch bei der Augenärztin in der Bundeswehr festgestellt, als ich meine ärztliche Untersuchung hatte. Wissen die dann nicht schon Bescheid?


Nachtrag:

Also ich habe jetzt im ZNwG angerufen und ihnen mein Anliegen erklärt. Ich muss bisher nichts melden, da die Krankheit bei denen bereits festgestellt wurde und ich trotz dieser Augenkrankheit T2 erhalten habe (nur eben mit erheblich mehr Einschränkungen als vor der speziellen Augenuntersuchung). Die Aussage vom zivilen Augenarzt war lediglich seine Meinung. Im Prinzip hat er jedoch nur das gleiche festgestellt wie die Augenärztin im ZNwG Süd. Werde jetzt eben eine neue Brille erhalten und muss im März, wie oben gennant, zu einem speziellen Professor. Natürlich wird die Entwicklung der Krankheit durch halbjährliche Untersuchungen beobachtet.

Der zivile Augenarzt meinte auch er kann jetzt noch nicht sagen wann ein Eingriff notwendig sein wird. Das kann in 10, in 15 oder 20 Jahren sein. Naja ich werde erstmal zu diesem Professor gehen und dann lasse ich mir das Ergebnis schriftlich geben und reiche es zur Sicherheit dem ZNwG nach. Hoffe nur es macht mir kein Strich durch die Rechnung...
Autor BulleMölders
 - 25. Februar 2010, 14:20:29
Ja kann es!
Besonders dann, wenn Sie die Untersuchungsergebnisse dem ZNwG nicht mitteilen. Denn so wie es sich Darstellt hat der Zivile Augenarzt durch seine genauere Untersuchung wohl etwas festgestellt, was beim ZNwG nicht festgestellt wurde.
Sie sind dazu verpflichtet so was dem ZNwG mit zu teilen. Tun Sie das nicht und man stellt das im Nachhinein fest, das Sie aufgrund der neuen Erkenntnisse nicht eingestellt worden währen, dann könnte so etwas als Einstellungsbetrug gewertet werden und dann sind Sie noch schneller wieder raus als wegen eine eventuellen Verschlechterung des Gesundheitszustandes.
Autor schlammtreiber
 - 25. Februar 2010, 14:18:39
Und wenn Du diese neuen Erkenntnisse der Bundeswehr nicht mitteilst ist das sogar Einstellungsbetrug.
Autor Rudik
 - 25. Februar 2010, 14:18:13
Der Augenarzt hat also doch weniger unrecht, als ich erhofft hatte...dabei habe ich mich schon sehr darauf gefreut. Nun gut, dann werde ich darüber nachdenken müssen, ob ich das Risiko eingehe oder doch im zivilem Beruf bleibe.

Vielen Dank für die schnelle Antwort!  :)
Autor mailman
 - 25. Februar 2010, 14:16:16
Ja ein Zeitsoldat kann in den ersten Dienstjahren sehr problemlos entlassen werden. Und bei medzinishcen Gründne geht es sowieso schneller.
Autor Rudik
 - 25. Februar 2010, 14:12:40
Guten Tag!

Bei mir herrscht folgende Situation, zu der ich eine Frage habe.

Ich war vom 08.02.10 bis zum 10.02.10 im ZNwG Süd. Ich bin schon länger Brillenträger, bei dem Augenarzt in der Kaserne wurde in meinem linkem Auge jedoch eine Augenkrankheit festgestellt. Aufgrund dessen wurde ich in meinen Möglichkeiten sehr eingeschränkt. Die Augenärztin meinte jedoch, dass meine Sehstärke allgemein noch ausreichend ist. Für den Stabsdienst reicht es noch aus und somit bin ich als SaZ8 ab dem 01.10. vorgeplant (hatte mich für Nachschub oder auch Stabsdienst beworben. Nachschub ist aufgrund der Augen nicht mehr möglich).

Mit dem Verweis zu meinem üblichen Augenarzt (muss zugeben ich war da schon länger nich meht) bin ich heute dann auch dort gewesen. Die Augenkrankheit ist fortlaufend, das heisst meine Sehstärke wird im linkem Auge nach und nach schlechter und kann auch zu Blindheit führen, was sich jedoch durch eine Hornhauttransplantation wieder beheben lässt. Wie lange es dauern könnte, bis sowas nötig sein wird, konnte der Arzt jetzt noch nicht sagen. Ich muss jedenfalls noch zu einem speziellem Professor nach Stuttgart.

Der Augenarzt hat mir von meinem Vorhaben, Zeitsoldat zu werden, abgeraten. Er sagte, dass ich bei meinem Auge keine 8 Jahre bleiben würde, da die Bundeswehr bei den ärztlichen Untersuchungen die Verschlechterung ebenfalls feststellen würden. Deswegen würde man mich dann wahrscheinlich aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig entlassen. Meine jetzige Sehstärke ist -5 auf dem linken Auge (war letztes Jahr noch -3) und -2,5 auf dem rechten.

Meine Frage ist jetzt nur: Wenn ich jetzt ein Brief mit dem Antritt zur Eignungsübung erhalte, kann es wirklich sein, dass ich in den nächsten Jahren schon wieder ausgemustert werden könnte?