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Autor crazykid33
 - 26. Februar 2010, 17:05:20
Ich denke seine Frage war einfach, ob es allgemein einen Verwendungsausschluss für Brillenträgern bei der Artillerie gibt.

Und das mit dem Schießen...naja, er wollte auf besonders coole Art und Weise demonstrieren, dass er doch net ganz blind ist...ging aber wohl in die Hose :D
Autor mailman
 - 26. Februar 2010, 16:35:17
Es gibt nun mal Vorschriften an die sich die Bundeswehr halten muss. Wenn ein Einäugiger auf 1km einen Stecknadelnkopf trifft würde er wahrscheinlich auch nicht einberufen werden.
Autor Sühler
 - 26. Februar 2010, 16:30:10
Sorry aber da hab ich kein plan mit den 20 - 30m das hat er mir nur so aufgetragen das ich das so erwähnen soll aber danke für die antworten
Autor AriFuSchr
 - 26. Februar 2010, 16:25:51
ZitatDas Problem bei ihn nur er muss beim Autofahren eine Brille tragen weil er hat eine leichte (Fern) Sehschwäche hat. Aber sonst braucht er keine, hat er da trotzdem chancen oder eher nicht
Diese Formulierung könnte beim geneigten Leser doch assoziieren, dass er das Musterungsverfahren nicht kennt und jetzt mal auf positive Ferndiagnosen hofft. Oder zweite Möglichkeit, er hat Probleme beim Autofahren und findet die Kaserne nicht  Mehr fällt mir zu der Frage nicht ein.

Die Antwort in Sachen mit dem Luftgewehr rumballern ist von mir ernst gemeint. In Ravensburg findet ganz aktuell ein Prozess wegen Mordversuchs statt. Es ist einfach nicht erlaubt, mit einem Luftgewehr so 20-30 m in der Gegend rum zu schießen. Wenn ihn jemand anzeigt ist das ein Verstoß gegen das Waffengesetz und dann hat er ein Problem.

Und jetzt erklärst Du mir den Zusammenhang zwischen 20-30 m Luftgewehr schiessen und der Artillerie  ??? Ich finde da keinen!
Autor mailman
 - 26. Februar 2010, 16:24:45
Wenn er aufgrund seiner Brille oder anderen Gebrechen, oder Krankheiten keinen Ausschluß für die angestrebte Verwendung hat dann kann er das in der Regel auch werden wenn er dafür eingeplant wird.
Autor Sühler
 - 26. Februar 2010, 16:16:17
Natürlich weiß er das er zur voher Musterung muss, aber er geht davon aus das er zur Bundeswehr darf (wenn du das meinst) ((wenn nicht dann BITTE ich dich mir auf die sprünge zu helfen))danke und nochmal zur erwähnung die frage ist ernst gemeint.
Autor AriFuSchr
 - 26. Februar 2010, 16:11:31
denk mal nach und lies Dir Deinen Eingangspost mal langsam únd sorgfältig durch!

Was ist Voraussetzung damit jemand zur Bundeswehr kommt?
Autor Sühler
 - 26. Februar 2010, 16:08:47
Was gibt es daran auszusetzen? ???
Autor AriFuSchr
 - 26. Februar 2010, 16:04:31
dann formuliere und präzisiere Deine Fragen so, daß man sie ernst nehmen kann. Die obige erfüllt diesen Anspruch leider nicht.
Autor Sühler
 - 26. Februar 2010, 15:59:43
Das sind alle ernstgemeinte Fragen und man wird hier immer hingestellt als wär man ein Trottel also auf solche Antworten kann ich verzichten danke
Autor AriFuSchr
 - 26. Februar 2010, 15:37:21
eine Sehschwäche macht bei der Artillerie nichts aus. Dort verwendet man relativ große Munition und man merkt es sofort wenn sie einem vom Tisch auf die Zehen fällt.

Und, wegen des rumballerns mit Luftgewehren auf Dosen - und vor allem sonstiges - stehen in Ravensburg grade 3 ähnliche Helden wegen Mordversuch vor Gericht.
Autor Sühler
 - 26. Februar 2010, 14:19:27
Hey Leute !  Ich habe mal eine frage von einen Freund der möchte wissen ob er zur Attillerie darf bzw. kann.  Das Problem bei ihn nur er muss beim Autofahren eine Brille tragen weil er hat eine leichte (Fern) Sehschwäche hat. Aber sonst braucht er keine, hat er da trotzdem chancen oder eher nicht. Ps ich soll noch dazu sagen das er ab und zu mit einen Luftgewehr auf Dosen oder sonstiges schießt (entfernung so um die 20-30 m ) danke für eure Antworten.