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Autor wolverine
 - 06. März 2010, 20:48:14
Da ich es selbst nach 12 Jahren durchexerziert habe und mich auch schon länger mit der Problematik befasse: Mir fällt eigentlich keine Fallgestaltung ein, die nicht unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 oder Nr. 10 SGB V fällt und damit versicherungspflichtig wäre.
Autor instfw
 - 06. März 2010, 19:49:22
Das mit der Anwartschaft sehe ich etwas anders, wenn du nach deiner Dienstzeit, egal ob 4, 8 oder wieviel Jahre in eine Ausbildung gehst (ohne Berufsausbildungsvertrag zb. schulische Ausbildung) nimmt dich die GKV nicht und bei der PKV darfst du dann einen gehörigen Teil deiner Übergangsgebührnisse abliefern.
Gehst du sofort wieder in Lohn und Brot war das Geld für die Anwartschaft rausgeschmissen das ist richtig, aber man sollte schon vorher wissen welches Risiko man unter Umständen eingeht und kann dann für sich entscheiden.
Es reicht für den Saz auch die kleine Anwartschaft.
Autor wolverine
 - 06. März 2010, 18:35:03
Ich glaube die "Continentale" hat einen Rahmenvertrag mit dem DBwV.
Autor OFw F.
 - 06. März 2010, 18:06:30
Danke für eure Antworten. Haben mir sehr weitergeholfen. Ich werd dann nächste Woche mal gleich die Versicherungen in meiner gegend abklappern. Allerdings werd ich wohl eine GKV vorziehen wenn ich da das alte System mit den chipkarten ( ohne extra Rechnungen ) beibehalten kann.
Autor Fitsch
 - 06. März 2010, 17:45:21
... und man dann in den Genuß einer PKV kommen will. Geht ja immer noch die freiwillige Versicherung bei der GKV ...
Autor wolverine
 - 06. März 2010, 17:14:15
Eine Anwartschaft bei einer PKV ist definitiv nicht nötig. Wenn man nach der Dienstzeit in ein versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis geht, ist eine Anwartschaft ´rausgeschmissenes Geld. Einzig wenn man Berufssoldat, Beamter, Selbstständiger wird oder über den Beitragsbemessungsgrenze verdient kann sie sich lohnen.
Autor instfw
 - 06. März 2010, 15:41:55
Richtig, ich habe beide Varianten ausprobiert. Fand die GKV praktischer und einfacher in der Handhabung und günstiger war sie sowieso. Und von den Vorteilen eines Privatpatienten habe ich nicht viel gemerkt.

Gehe mal auf die Homepage einiger GKV's und suche nach "Freiwillige Pflichtversicherung", da kannst du auch Beiträge vergleichen
Autor OFw F.
 - 06. März 2010, 15:36:32
Das würde also bedeuten wenn ich meine Familie bei einer GKV versichere bleibt fast alles so wie es ist. Also Krankenkassenkarte bei Arzt vorzeigen und gut is?
Autor instfw
 - 06. März 2010, 15:31:06
Du kannst deine Familie auch in der gesetzlichen KV "freiwillig pflichtversichern", ist in der Regel etwas günstiger als die PKV, der Beitrag dürfte so bei ca. 150,-€ liegen inkl. Pflegepflichtversicherung. Schwankt je nach Anbeiter.
Bei mehr als einem Kind ist die PKV definitv teurer, ein weiterer Vorteil der GKV -keine Rechnung, deine Familie ist halt Kassenpatient.
Denke aber daran das auch du dich versichern musst. Antwartschaft für die PKV ist nötig und eine Pflegeversicherung ist Pflicht
Autor OFw F.
 - 06. März 2010, 14:42:57
Wie hoch werden den in etwa die Beiträge einer PKV sein? Und gibt es vielleicht welche die "spezielle" Konditionen für Soldaten anbieten die z.B. einen Rahmenvertrag mit dem Deutschen Bundeswehrverband haben?
Autor AriFuSchr
 - 06. März 2010, 12:31:33
um Pflichtversichert zu werden, muss sie mehr als 400.-- €/mtl. verdienen.
Autor wolverine
 - 06. März 2010, 09:50:42
Also: Wenn man beim Arzt war, bekomt man eine Rechnung mit mehreren Kopien. Die muss man erst einmal zahlen, da man selbst Vertragspartner des Arztes ist! Bei irgendwelchen Sonderbehandlungen sollte man also tunlichst vorher abklären, ob WBV und PKV das auch erstatten! Eine Kopie schickt man dann an die WBV - Beihilfestelle und eine an die PKV. Die PKV haben Standardangebote für Beamte und Soldatenangehörige für 30%. Dann bekommt man von der WBV 70% erstattet und von der PKV 30%. Für alles müssen immer Anträge und Formulare ausgefüllt werden (muss ja alles seine Ordnung haben!).

Die Idee von unserem Giftmischer funktioniert, wenn die Frau pflichtversichert ist, regelmäßig weniger als der Soldat verdient und dieser insgesamt weniger als 4.100 € im Monat verdienen (§ 10 Abs. 3 SGB V)
Autor Giftmischer
 - 06. März 2010, 07:28:10
Die einfachste Lösung ist, daß Ihre Frau eine kleine Stelle antritt, die sozialversicherungspflichtig ist und sich und die Kinder darüber versichert.
Autor OFw F.
 - 05. März 2010, 20:41:44
Danke für die schnelle Antwort.
Wie läuft dann die ganze Sache ab? Muss ich eine Versicherung für meine Familie suchen und die darauf Hinweisen das ich Saz bin und nur 30 prozent zahlen will? Oder wie soll ich mir das Vorstellen? Und wie sieht es dann z.b. aus wenn meine Kinder eine Impfung brauchen oder so zum Arzt müssen? Läuft dann die Kostenaufteilung unter der Versicherung und WBV automatisch oder ist das mit jeder Menge Formularen verbunden? Welche Kosten werden da in etwa auf mich zukommen? Welche Versicherung soll man nehmen ( gesetzliche wie AOK oder doch lieber Private )? Fragen über Fragen.
Autor wolverine
 - 05. März 2010, 19:59:49
Als Zeitsoldat haben Sie unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Heilbehandlungskosten der Frau (die nicht versicherungspflichtig angestellt ist) und Kinder werden zu 70% von der Beihilfestelle der WBV übernommen. Die übrigen 30% muss man über eine private Versicherung abdecken oder selbst zahlen.