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Autor Noxi
 - 11. März 2010, 22:28:41
Alles klar! Werde natürlich alles wahrheitsgemäß beantworten.  :)
Autor Nico95
 - 11. März 2010, 22:24:47
gib das auf jeden fall an, nachher wirst du nicht genommen weil du das nicht angegeben hast, was dir nicht passieren musst wenn du es angibst
Autor Noxi
 - 11. März 2010, 22:20:07
Nun, was würdest du Vorschlagen? Ziemlich blöde Situation!  ???
Will ja dann auch nicht als "Lügner" da stehen.....
Danke schonmal für deine Antworten  :)
Autor Nico95
 - 11. März 2010, 22:17:17
war ja noch rechtzeitig genug ;)
Autor Noxi
 - 11. März 2010, 21:58:56
Alles klar, nur ich hab meine Bewerbung schon abgeschickt und Termin für die Test´s stehen auch schon fest. Dachte da ehrlich gesacht garnicht mehr daran. Erst wie ich den Beitrag dazu hier im Forum gelesen habe ist mir das von damals wieder eingefallen.....
gruß
Autor Nico95
 - 11. März 2010, 21:47:25
Zitat von: Andi am 11. März 2010, 20:42:29
Nein, du bist nicht vorbestraft. Gib es einfach auf dem entsprechenden Fragebogen bei der Bewerbung an und stell dich auf Fragen dazu ein, soltest du zum Bewerbertestverfahren eingeladen werden.

Gruß Andi

genau hier angeben, im interview dann auch
Autor Noxi
 - 11. März 2010, 21:43:38
Also das heisst es wird nirgends gespeichert. Warum dann angeben? Rück mich doch dann eher in ein "schlechtes Licht"? Ich denke mal dann beim Interview werden solche sagen gefragt. Oder schon vorher?
gruss
Autor Nico95
 - 11. März 2010, 21:39:17
ich glaub ich hab mal gelesen nur geldstrafen bis zu 90 tagessätzen werden im polizeilichen führungszeugnis vermerkt, aber angeben musst du es schon
Autor Noxi
 - 11. März 2010, 21:34:59
Hallo,
danke für die Antwort. Aber ist das nach der langen Zeit überhaubt noch relevant?
Autor Nico95
 - 11. März 2010, 21:32:03
das musst du erst imznwg oder der opz angeben
Autor Noxi
 - 11. März 2010, 20:55:29
Hallo,
hab da eine ähnliche Frage. Bin 27 und musste wie ich 18 Jahre alt war eine Geldstrafe von 200 DM zahlen wegen Sachbeschädigung (war damals ein Missverständins). Habe jetzt in meiner Bewerbung nichts davon angegeben. Wird das ein Problem sein?
gruss
Autor Andi
 - 11. März 2010, 20:42:29
Nein, du bist nicht vorbestraft. Gib es einfach auf dem entsprechenden Fragebogen bei der Bewerbung an und stell dich auf Fragen dazu ein, soltest du zum Bewerbertestverfahren eingeladen werden.

Gruß Andi
Autor Pfutsch
 - 11. März 2010, 20:41:21
Servus,
Ich habe vor mich als SAZ 12 zu bewerben, bin 23. Wurde mit 20 vom Jugendgericht zu 50 Sozialstunden verurteilt, diese habe ich auch abgeleistet. Bin ich nun vorbestraft, und steht das im Bzr oder nur im register für erzieherische Maßnahmen. In meinem Urteil steht, dass ich verwarnt wurde.
Und steht das meiner Bewerbung als SAZ entgegen, habe mir davor und danach nichts mehr zuschulden kommen lassen.