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Zitat von: Andi am 11. März 2010, 19:03:13
Wenn er sich mal beworben hat wird es von ihm auch eine Personalakte in seinem zuständigen Kreiswehrersatzamt gegeben haben in dem sein gesamter Bewerbungsvorgang inklusive Ablehnung dokumentiert wurde. Also: Wenn es die AKte noch gibt (weil er evtl. noch der Wehrüberwachung unterliegt) kann er Akteneinsicht beantragen.
Zitat von: mailman am 11. März 2010, 14:02:16
In München ist die Sanitätsakademie der Bundeswehr in der selben Kaserne ist auch die ehemalige Freiwilligenannahmestelle bzw. das Zentrum für Nachwuchsgewinnung Süd. Evtl war das gemeint.
ZitatWas für eine Bundeswehrschule München?
Zitat von: Medieval-Man am 11. März 2010, 13:02:11War es damals üblich, dass ehemalige DDR-Bürger aufgrund ihrer "DDR-Vergangenheit" (Übersiedlung) aus Sicherheitsgründen abgelehnt worden sind?
ZitatIst es möglich- sofern sich dies bewahrheitet- eine Bestätigung über die Bundeswehrschule München (Verwaltung, Personalabt. oder Bewerbungsstelle)- falls noch zuständig- austellen zu lassen?