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Autor Phil86
 - 26. März 2010, 19:07:08
Also manchmal werden hier Fragen gestellt mein lieber Scholli!!!!!
Autor sliderbp
 - 26. März 2010, 19:01:51
Du hast einen Musterung-Verwendungsausweis bekommen ... da steht drin was du machen kannst und was nicht.
Autor bennyy
 - 26. März 2010, 18:23:33
hi zusammen. 

hätte da auchmla ne frage. hab mich für das heer entschieden ;-). möchte später vll mal zu den fernspähern.
schulbildung : quali.
mit T2 gemustert wegen brille!!

hab ich chancen zu den jungs zu kommen??
Autor JW1986
 - 04. Februar 2010, 21:03:07
Hatte da auch mal ne Frage bin 23 und lebe seit 4 Jahren in Kanada. Waerde dieses Jahr studieren aber nur fuer ein Jahr ,habe mein High School Abschluss absolviert und werde hier Universitaetsfootball spielen also Hochleistungssport.Habe ich da bei den Fernspaehern eine Chance kann ich mich da direkt bewerben oder bin ich schon zu alt waere schoen wenn mir das jemand beantworten koennte.
Autor Andi
 - 09. Dezember 2009, 19:39:46
Da die fernspäher einen erheblichen Personalbedarf haben, werden geeignete bewerber natürlich genommen. Und in einer solchen Einheit kann ein Mehr an Lebenserfahrung nur helfen. Da sind eher 18-jährige völlig deplaziert.

Gruß Andi
Autor Arrow
 - 08. Dezember 2009, 14:41:03
@EifelMicha...................Ich bin 28,Abgeschlossene Berufsausbildung,Grundwehrdienst hinter mir und,gehe auf die 29 zu. Ja man wird genommen wenn Bedarf besteht. Bestimmt war es bei mir der Fall. Dienstantritt 1.4.2010
Autor mailman
 - 05. Dezember 2009, 20:20:25
Ohne widerrufene KDV geht überhaupt nix.

Ansonsten hast du as Höchstalter noch nicht erreicht und eine verwertbare Ausbildung.

Alle sandere ist von Eignung, Leistung und Bedarf abhängig.
Autor EifelMicha
 - 05. Dezember 2009, 20:16:08
Werden solche Leute denn überhaupt genommen?

"Schon" 24, fertige Ausbildung als Informatiker und keine Grundausbildung gemacht.
Autor Andi
 - 05. Dezember 2009, 20:08:05
Ein Fernspäher ist natürlich kein Fallschirmjäger, aber er ist in jedem Fall Fallschirmspringer. Ohne Sprungtauglichkeit kein Fernspäher. Wie schon gesagt ist T2 an sich keine relevante Aussage, wichtig ist nur, was du für Ausschlüsse hast. Und "Fallschirmjäger" ist nicht gleichbedeutend mit "Sprungtauglichkeit".

Gruß Andi
Autor mailman
 - 05. Dezember 2009, 20:01:47
Falls du deine Verweigerung zurückziehen solltest, und dann nach einer Bwerbung evtl. eingeladen wirst, wirst du sowieso noch mal medzinisch untersucht.

Und man kann auch mit T2 Fernspäher usw werden. Man darf eben nur keinen Ausschluss haben was bei dir wohl der Fall ist.

Gibt aber noch ander eVerwendungen.
Autor EifelMicha
 - 05. Dezember 2009, 19:59:20
Guten Tag,

undzwar es geht um Folgendes:
Ich wurde vor etwa 2 Jahren 2 gemustert.

In meinem Musterbescheid steht, dass ich für "Fallschirmjäger" nicht geeignet sei.

Das Problem:
Ich möchte Fernspäher werden, aber ein Fernspäher ist ja auch ein Fallschirmjäger.

Ich mache derzeit eine Ausbildung als Informatiker. Zugleich bin ich nach der Ausbildung Programmierer und Elektroniker.
Also rundum versorgt. Nach dr Ausbildung bin ich 24 1/2 Jahre alt und habe Fachabitur.

Habe ich damit Chancen bei der Bundeswehr? Ich habe damals Zivildienst gemacht und somit keine Grundwehrausbildung.