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Zitat von: nick88 am 30. März 2010, 11:27:24
Frauen haben die Möglichkeit bei vollem Gehalt mit 6-Monatigem Wiederrufungsrecht zu verpflichten. (Auch als Offiziersanwärter). D.h. ist es indirekt möglich 6-Monate Grundwehrdienst zu leisten.
Zitat von: mailman am 01. Februar 2010, 19:34:03Früher als der GWD noch länger ging, gab es diese Möglichkeit für Landwirte, heute aber nicht mehr.
Zitat von: SonyEric am 01. Februar 2010, 18:03:33Mit den 6 Monaten hab ich mich bisschen schlechts ausgedrückt vielleicht. Man kann doch den Wehrdienst splitten... also erstmal 6 Monate sein soll leisten und dann nochmal die 3 Monate dranhängen.
ZitatGeht das nicht auch, das man 3 Monate seinen soll erfüllt und später dann nochmal die 6 Monate dranhängt?
Zitat von: SonyEric am 01. Februar 2010, 16:14:45Leider ist der nächste Einzugstermin ja der 1.4.10
6 Monate später ist der 1.10.10
die Schule beginnt jedoch am 1.9.10 - also 1 Monat zu früh.
ZitatIst die Bundeswehr so nett und lässt mich bisschen früher gehn? Was ist eigentlich mit dem Urlaub im Grundwehrdienst, wieviele Tage sind das? Gibt es die möglichkeit Überstunden zu machen, und deswegen ein paar Tage früher zu gehn?