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Zusammenfassung

Autor instfw
 - 30. März 2010, 20:14:08
Um mal Licht ins Dunkel der Fahrerlaubnisse der BW zubringen:

Soldat Meier, zivil B

Kann mit der FAHRBERECHTIGUNG B Fahrzeuge der Kl B fahren (bis 3,5to) welche auch die Merkmale eines LKw's haben (also T5 Pritsche) und nicht geländegängig sind.
Diese Fahrberechtigung B ist in etwa sz vergleichen mit dem alten B Fo. Unterschied besteht darin das der alte B Fo auch den Dienstführerschein enthielt die Fahrberechtigung wird durch den zivilen Führerschein und einem Eintrag ins Fahrtennachweisheft nachgewiesen.
Hat der Soldat im Rahmen der Ausbildung, dauert ca. eine Woche nur Fahrzeug der Ausbildungsklasse I bewegt und ist auch auf ihnen geprüft worden, so darf er NICHT den 250 GD Wolf fahren, in diesem Fall reicht auch keine Einweisung und Überprüfung gem 43/2 Nr. 249, hier muss die Ausbildung der Ausbildungsklasse II durchlaufen werden MIT Prüfung durch einen aaSoP.
Einweisung und Überprüfung in hü Fahrzeuge sind jedoch nicht mehr notwendig, der Fahrer bestätigt durch sein Namenszeichen im Teil IV Fahrauftrag das er sich mit der Bedienung vertraut gemacht hat. Gilt für Inhaber der Fahrberechtigung und des Dienstführerscheines.

Alle anderen Fahrerlaubnisklassen werden NICHT umgeschrieben, sondern müssen im Rahmen der KFGA erworben werden.

Ich hoffe alle Klarheiten beseitigt zu haben
Autor köster
 - 30. März 2010, 19:25:35
danke
Autor OFw F.
 - 29. März 2010, 21:45:27
Als ich 2004 (lange her) den Bw Führerschein gemacht hab, gab es da noch extra eine Fuhrpark Einweisung die auch im Fahrtennachweisheft eingetragen werden musste.



Zitat von: ulli76 am 29. März 2010, 18:48:15
Das ist übrigens auch so ziemlich die einzige richtig lohnende Ausbildung, die ein Mannschafter kriegen kann

Leider kommen die Gwdler nicht in den Genuss einen F-Schein zu machen. Das ist wohl das beste was es an spaßfaktor gibt. ich hab meien F-Schein auf Leo1 gemacht. Bringt aber in der freien Wirtschaft leider nichts.
Autor erdpichel
 - 29. März 2010, 19:54:57
Zitat von: ulli76 am 29. März 2010, 18:48:15
So weit ich weiss, gibt´s das mit dem Selbstfahrererlass nicht mehr so (oder ist das wieder eingeführt worden?- ich blick da langsam nicht mehr durch)

Also: Führerscheine gibt es vom Dienstherrn, wenn es für den Dienstposten erforderlich ist. Und dann bekommt man auch mal nen B-Anfänger und den CE hinterher (wenn man den braucht).
Das ist übrigens auch so ziemlich die einzige richtig lohnende Ausbildung, die ein Mannschafter kriegen kann: BCE und dann noch den Busführerschein drauf.

Wenn man einen B Führerschein zivil hat, gibts einen ca. einwöchigen Lehrgang (machen z.B. in meiner Einheit GWDL in der Regel nicht- weil brauchen sie nicht). Danach, darf man die Fahrzeuge führen, auf die man eigewiesen wurde. In der Regel sind das die ganz normalen Kleinfahrzeuge vom Fuhrparksevice. Wenn man den Wolf (also das Geländeteil) fahren will, braucht man nochmal ne ausführliche Einweisung (theorie), Einweisungsfahrten und dann die Überprüfungsfahrt(en).
Will man die Vitos,Transporter etc. fahren, braucht man nochmal ne extra Einweisung.

Für die großen Teile braucht man ne andere Führerscheinklasse.

ja, ziemlich so ist es anscheinend....
was "neu" ist, ist dass man, wenn man zB auf einem TGA gelernt hat, dann alle handelsüblichen PKW ohne einweisung fahren darf, wobei da neuerdings auch 8-sitzer und lieferwagen (T5) gehören, nur nicht die pritschedinger...
Autor ulli76
 - 29. März 2010, 18:48:15
So weit ich weiss, gibt´s das mit dem Selbstfahrererlass nicht mehr so (oder ist das wieder eingeführt worden?- ich blick da langsam nicht mehr durch)

Also: Führerscheine gibt es vom Dienstherrn, wenn es für den Dienstposten erforderlich ist. Und dann bekommt man auch mal nen B-Anfänger und den CE hinterher (wenn man den braucht).
Das ist übrigens auch so ziemlich die einzige richtig lohnende Ausbildung, die ein Mannschafter kriegen kann: BCE und dann noch den Busführerschein drauf.

Wenn man einen B Führerschein zivil hat, gibts einen ca. einwöchigen Lehrgang (machen z.B. in meiner Einheit GWDL in der Regel nicht- weil brauchen sie nicht). Danach, darf man die Fahrzeuge führen, auf die man eigewiesen wurde. In der Regel sind das die ganz normalen Kleinfahrzeuge vom Fuhrparksevice. Wenn man den Wolf (also das Geländeteil) fahren will, braucht man nochmal ne ausführliche Einweisung (theorie), Einweisungsfahrten und dann die Überprüfungsfahrt(en).
Will man die Vitos,Transporter etc. fahren, braucht man nochmal ne extra Einweisung.

Für die großen Teile braucht man ne andere Führerscheinklasse.
Autor mailman
 - 29. März 2010, 11:09:35
Zitat von: Dennis24 am 28. März 2010, 22:34:40
Ja das hatte ich eig. gemeint jungs ;)

Dann schreib es doch auch so. Und verwirr die Leute nicht immer.

Was hier vergessen wurde.

Für die Fuhrparkfahrzeuge gibt es einen Selbstfahrerlass da darf man fahren wenn man den B FS besitzt, ohne Einweisung o.Ä.
Weiß aber nicht obe es das noch gibt.
Autor BulleMölders
 - 29. März 2010, 07:21:10
Du bekommst bei der Bundeswehr nur die Führerscheine die für die Ausübung deines vorgesehenen Dienstpostens notwendig sind.
Wenn Klasse A nicht vorgesehen ist, dann bekommst du ihn auch nicht. Werder auf Antrag noch auf Zuzahlung.
Autor Chris...
 - 28. März 2010, 22:44:34
Hey, ich mache jetzt ab 6.04 Saz 13 und habe bereits Klasse B (privat also ohne "BW-Prüfung")... nun steht in meiner Tätigkeitsbeschreibung drin, dass ich die Klasse CE auch noch mache.
Meine Frage ist nun ob man parallel dazu, z.B. auch noch die Klasse A machen kann??  auch wenn die nicht für die eigtl. Verwendung nötig wäre??
Wenn ja, muss man dann etwas zuzahlen? oder braucht man einen speziellen Antrag vom Spieß???
Danke....
Autor crazykid33
 - 28. März 2010, 22:40:45
ok, mercie :D
Autor Dennis24
 - 28. März 2010, 22:34:40
Ja das hatte ich eig. gemeint jungs ;)
Autor rogal
 - 28. März 2010, 22:33:02
stimmt, erst gibts zwei tage theorie (wie fülle ich nen fahrauftrag aus usw.) mit kleiner prüfung, dann wird bisschen gefahren, am letzten tag kommt der prüfer und ihr tourt bisschen durch die gegend und dann haste deine BW-fahrerlaubnis.
wenn du auto fahren kannst und nicht wie ein bekloppter rumfährst haste nach ner woche die fahrerlaubnis
Autor Jales
 - 28. März 2010, 22:30:25
Zitat von: Dennis24 am 28. März 2010, 22:20:03
Du musst noch eine Prüfung absolvieren im Gelände ;)

Falsch, du musst sicher nicht mit einem Y-Golf durch Gelände brettern, nur um ihn fahren zu dürfen. Jedoch ist ein B-Fortgeschrittenen Führerschein nötig, der sich aus ein paar Einweisungs- und einer Abnahmefahrt zusammensetzt. Dazu kommt glaub ich noch eine Theorieprüfung, jedoch alles nicht so wild.
Autor Dennis24
 - 28. März 2010, 22:20:03
Du musst noch eine Prüfung absolvieren im Gelände ;)
Autor crazykid33
 - 28. März 2010, 22:13:28
Dazu fällt mir auch noch was ein...
wenn ich zum Bund als SAZ komme und habe den Führerschein A und B, muss Ich dann noch eine Prüfung machen, oder kann ich ganz normal mit den Autos fahren`?
Autor OFw F.
 - 28. März 2010, 21:33:15
Wie wäre es den wenn sie uns ein paar Informationen preisgeben?
So z.B. ob sie Gwl oder Saz sind / werden wollen?
So pauschal kann man gar nichts sagen.